Kein Warmwasser an Wasserhahn im Bad - Vermieter reagiert nicht

  • Liebe Forum-LeserInnen,


    in unserer Mietwohnung kommt seit 4 Monaten kein Warmwasser mehr aus dem Wasserhahn am Waschbecken im Bad. Alle anderen Stellen in der Wohnung (Dusche / Küche / usw) funktionieren jedoch einwandfrei. Jedoch möchte ich den Mangel natürlich behoben haben.


    Die Vermieter sind gerade sehr beschäftigt (ein Ehepaar in der Trennung/Scheidung mit vielen Kindern...) und nicht wirklich greifbar. Wenn ich einen der beiden darauf anspreche, halten sie mich diesbzgl. hin und schieben Zuständigkeiten hin und her (Frau sagt: "Frag den Mann, der hat das immer gemacht", Mann sagt: "ich wohne da nicht mehr, frag die Frau").


    Ich habe jetzt versucht (als "Druckmittel") die Mietzahlungen auszusetzen (seit Feb. 2018) und habe beiden eine SMS geschrieben, dass wir doch diesbzgl. bitte eine verbindliche Lösung finden sollten. Entweder sollen sie den Mangel bitte beheben, oder uns ggf. bei den Vorauszahlungen für die Warmwasser-Kosten etwas entgegen kommen. Das war Anfang Februar.

    Seitdem hat sich immer noch keiner bei mir gemeldet.


    Ich würde jetzt einfach die Mietzahlung für Februar nachholen, ohne die "pauschale Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser" (50€...) und auch zukünftige Mietzahlungen, ohne die pauschale Vorauszahlung überweisen. In der Hoffnung, dass sie sich dann doch noch bei mir melden werden.


    Wie gesagt, mein Ziel ist letztendlich nur mit den Vermietern ins Gespräch zu kommen. Die scheinen aber da gerade keine Zeit / keine Lust dafür zu haben - da sie womöglich gerade ganz andere Probleme haben. Ich sehe es aber auch nicht ein, den vollen Mietbetrag zu überweisen, solange es Mängel gibt.


    Hat jemand Erfahrungen zu einem ähnlichen Fall? Ist das "gefährlich" (rechtlich?) was ich hier mache?


    Danke für Meinungen und Rückmeldungen.

    bambus

  • Hallo,


    die Miete insgesamt nicht zu zahlen halte ich nicht für sinnvoll und kann auch gefährlich für Dich werden (Stichwort Mietschulden). Auch die Kürzung der Vorauszahlungen halte ich nicht für empfehlenswert.


    Sinnvoller wäre eine Mietminderung. Wie hoch die ausfallen könnte, kannst Du unter Mietminderung wegen Warmwasser nachlesen.


    Gruß!

  • Bei einem Vermieterehepaar, was sich gerade in der Trennung befindet und gegenseitig sämtliche Probleme von A nach B schiebt, macht eine Mietminderung vermutlich wenig Sinn. Die haben vermutlich momentan keine Augen für deine Probleme.

    Du willst ja nicht mehr Geld in der Tasche haben, sondern eine funktionierende Warmwasserversorgung.


    Die Miete würde ich auch nie um 100% mindern. Der Schuss wird nach hinten losgehen, zumal Du diese Minderung auch nicht schriftlich angekündigt hast (SMS zählt nicht).


    Ich würde den Vermieter schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist (meinetwegen 10 Tage) zu beseitigen und hier eine Ersatzvornahme ankündigen.


    Wenn sich nach Fristablauf nichts getan hat, würde ich einen Handwerker beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.


    Aufgrund der Problemschilderung (WW-Ausfall nur am Waschtisch) würde ich mal vermuten, dass die Kartusche der Mischbatterie defekt ist. Das ist also keine große Sache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo.


    das wäre tatsächlich möglich. wenn auch der etwas härtere Weg als die Mietminderung.


    Wichtig: wie schon der Leipziger geschrieben hat, vorher eindeutig gesetzte Frist möglichst per Einschreiben zur Behebung des Mangels setzen!


    In keinem Fall jedoch weiterhin die Miete oder mietvertraglich vereinbarte Vorauszahlungen der Betriebskosten einbehalten.


    Gruß!