Falsche Nebenkostenabrechnung wegen falschgemeldeter Bewohneranzahl - Wer übernimmt Kosten für neue NK-Abrechnung?

  • Hallo Zusammen,


    wie schaut es rechtlich in folgendem Fall aus:


    Ich bin Eigentümer und habe die Nebenkostenabrechnung erhalten. Habe diese nun auch für meine Mieterin gemacht. Meine Mieterin fragte wie gewisse Anteile Zustandekommen. Bei uns wird Wasser und Abwasser anteilig anhand der Bewohner je Eigentumswohnung umgelegt. Bei der Hausverwaltung habe ich nachgefragt, wieviele Personen durch die anderen Eigentümer gemeldet wurden. Die Eigentümer hatten Mieterwechsel und dadurch auch die Anzahl der Bewohner. Der Hausverwaltung wurden die neuen Bewohnerzahlen aber nicht gemeldet und es wurde daher auch mit den bisherigen Zahlen abgerechnet, daher sind die Nebenkosten zu hoch.


    Wer muss die Kosten für eine korrigierte Nebenkostenabrechnung übernehmen? Ich, der auf den Fehler hingewiesen hat, mit der Bitte die korrekten Bewohnerzahlen bei den Eigentümern anzufragen und dann einen korrigierte NK-Abrechnung zu erstellen oder die Eigentümer, die den Mieterwechsel bzw. nicht die korrekte Anzahl an Mietern der Hausverwaltung gemeldet haben? Verursacher sind hier ja letzten Endes, die Eigentümer, die nicht die korrekte Bewohneranzahl gemeldet haben.


    Nebenbei, dass es sich sehr unfair anfühlt für andere "mitzubezahlen", bleibt auch das Gefühl von Betrug.

  • Wer erstellt denn die Abrechnungen? Erfolgt dies Zentral durch die WEG-Verwaltung?


    Fakt ist eins: Dir können diese zusätzliche Kosten nicht in Rechnung gestellt werden.


    Wer nun die Kosten einer Korrektur trägt, hängt von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen ab. Im Zweifel wird der "Ball" dann immer weitergeschoben, d.h. vom Abrechnungsdienst an den Verwalter und vom Verwalter an den jeweiligen Eigentümer, der die Änderungen nicht gemeldet hat.


    Wenn der Eigentümer aber ebenso keine Kenntnis davon hatte, zahlt die gesamte Gemeinschaft.

    Nebenbei, dass es sich sehr unfair anfühlt für andere "mitzubezahlen", bleibt auch das Gefühl von Betrug

    Das kann ich verstehen, was sich aber nie ändern wird, wenn die Kosten weiterhin nach Anzahl der Personen umgelegt werden.

    Was, wenn ich regelmäßig Besuch von meiner Großfamilie empfange? Die Kosten trägt dann ebenso die Gemeinschaft.


    Wurde denn im Rahmen der Eigentümerversammlung mal angesprochen, die Wohnungen mit Wasserzählern auszurüsten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • die Wohnungen mit Wasserzählern auszurüsten?

    Was ja je nach Bundesland zur Pflicht wurde: Wasserzählervorschrift


    Auch verstehe ich nicht, warum man sich auf solcheUnwägbarkeiten einlässt. Der Gesetzgeber sieht für solch einen Fall die Wohnungsgröße als Maßstab und nicht die Personenzahl vor. Wohnungsgröße bleibt, Personenzahl verändert sich.

  • Nebenbei, dass es sich sehr unfair anfühlt für andere "mitzubezahlen", bleibt auch das Gefühl von Betrug.


    Hallo,


    genau hier ist die Krux versteckt, Emotionen haben hier nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.


    Hier sollte der Eigentümer der ja Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, eine Änderung des Verteilerschlüssels in die Wege zu leiten, in der Form, dass man entsprechenden Beschlussantrag zur Änderung des Verteilerschlüssels für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnungspunkteliste setzen lässt, dann bei der Versammlung seine Argumente vorträgt und die Eigentümergemeinschaft hierüber einen Beschluss fasst.


    Wie der vermietenden Eigentümer dann mit dem Mieter abrechnet hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die wir nicht kennen.


    Gruß

    BHShuber

  • Danke und die WEG-Verwaltung erstellt die Abrechnungen.

    Hallo,


    welche denn die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer so wie es der Standard ist oder auch die Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen über die Vorauszahlung der Mieter?


    Man tut sich erheblich leichter beim Beantworten solcher Fragen, wenn die Begrifflichkeiten auch beim Namen genannt würden.


    Gruß

    BHSHuber

  • Hallo BHSHuber,


    danke für die Antwort. Die Verwaltung erstellt lediglich die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer. Die Eigentümer rechnen dann separat mit den Mietern ab.

  • Wenn du anteilig nach Personen abrechnest und dies auch so im MV mit deiner Mieterin vereibart hast, kann der Schlüssel allein durch Zustimmung deiner Mieterin in eurem Mietverhältnis geändert werden.


    Selbst, wenn ihr keine klare Vereinbarung habt, du aber einige Jahre nach Personen umlegst, könnte sie sich auf Gewohnheitsrecht berufen, dass es zwar nicht gibt, aber immer wieder mit Hilfe des Gerichts durchgesetzt wurde. So zumindest meine Erfahrung mit diesem Thema.


    Wie gesagt, betrifft meine Erfahrung, kann bei anderen durchaus anders ausgegangen sein.