Betriebskosten in MV können nicht abgerechnet werden

  • Hallo,

    in unserem Mehrfamilienhaus (Erstbezug 10/2017 durch 6 Mietparteien) kam es zu folgender Kuriosität. Bei Einzug wurde allen Mietern versichert, dass der Wasserverbrauch durch die im MV enthalten Betriebskosten abgedeckt ist. Jetzt stellte sich herraus, dass die tatsächlichen Verbrauchskosten doch nicht mit im MV erfasst sind. Daraufhin hat der Vermieter alle aufgefordert, sich selbst rückwirkend bei den Wasserwerken anzumelden. Allerdings ist das nicht möglich, da die Zähler von einer durch den Vermieter beauftagten Firma installiert wurden, welche eigentlich auch den Verbrauch ablesen sollten, dies aber aufgrund eines Fehlers des Vermieters, nie getan haben.

    Jetzt verlangt der Vermieter von allen Mietern den aktuellen Zählerstand und deren Nummer. Allerdings ist er nicht bereit zu erklären, was er damit vor hat. Denn

    1) Er kann den Verbrauch des Wassers nicht auf die Betriebskostenabrechnung umlegen, da dieser da nicht aufgeführt ist.

    2) Sollte er die Werte abrechnen wollen, insbesondere die Warmwasserkosten, müsste er den Warmwasserverbrauch ja auch ins Verhältnis der dafür im Keller befindlichen Zentralheizung bringen. Eine komplette Ablesung aller Verbräuche im Haus zum gleichen Zeitpunkt wäre also meines Erachtens angebracht.

    3) Da der Wasserverbrauch nicht in den Betriebskosten geregelt ist, müssten ja eigentlich die Mieter dazu befähigt werden, ihre Zähler bei den Wasserwerken anmelden zu können, indem der Vermieter die Wasserwerke beauftragt neue Zähler zu installieren?

    4) Oder könnte der Vermieter nachträglich alle MV ändern bzw ergänzen?

    Wir haben Sorge, dass wenn jetzt jeder ungebündelt die Werte zum Vermieter schickt und dieser diese dann nicht ins Verhältniss zum Gesamtverbrauch des Hauses bringen kann (sowohl Kaltw. und insbesondere Warmw.), die Abrechnung nur fehlerhaft werden kann. Der Vermieter stellt sich bis jetzt quer und will nur die Werte haben ohne sich mit uns irgendwie einigen zu wollen.

    Wie würden Sie sich verhalten? Wissen Sie wie hier die Rechtslage ist?

    MfG

  • Denn

    1) Er kann den Verbrauch des Wassers nicht auf die Betriebskostenabrechnung umlegen, da dieser da nicht aufgeführt ist.

    Warum nicht?

    Wenn im Mietvertrag steht das der Mieter die Betriebskosten trägt sind alle 16 der insgesamt 17 Betriebskostenarten umlegbar.

  • Ah Ok danke für den Hinweis. Der Vermieter bezieht sich tatsächlich auf die Betriebskostenverordnung. Ich war nur verwirrt, da im MV einen Unterpunkt drunter alle Betriebskosten seperat aufführt sind und da das Wasser fehlt.

    Jetzt wird dann halt nur die Abrechnung kompliziert. Wir bleiben gespannt.

    VG