Schönheitsreparaturen nach Auszug

  • Hallo...

    Wir haben nach Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters unsere Wohnung bis Mitte März geräumt. Nun verlangt der Vermieter das wir bei besseren Wetterbedingungen, sprich kein Schnee und Frost, anfallende Gartenarbeiten (Laubräumung) erledigen müssen ehe es zur Wohnungsabnahme kommt! Ist das rechtens?

    Nachtrag: Bisher liegt nur eine mündliche Kündigung wegen Eigenbedarf vor. Aussage des Vermieters: " Schriftliche Kündigung gibt es bei Endgültigkeit eines fixen Termines und einer Vorlaufzeit von 3 Monaten"!

    Diesem Termindruck entsprechend haben wir uns auf Wohnungssuche begeben und sind auch fündig geworden.


    Informationen des Themenersteller

    ergänzt und zweiten Beitrag gelöscht

    Grace

  • Diesem Termindruck entsprechend haben wir uns auf Wohnungssuche begeben und sind auch fündig geworden.

    Ihr habt hier hoffentlich selbst eine entsprechende Kündigung eingereicht? Mündliche Kündigungen sind ja unwirksam.

    Wenn Ihr jetzt kündigt, endet das Mietverhältnis zum 30.06.2018.

    Ist die vorzeitige Abnahme/Ende des Mietverhältnis irgendwo schriftlich festgehalten? Wenn nicht, unbedingt nachholen.

    Zum eigentlichen Thema: Bis zum Ende des Mietverhältnis habt Ihr sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis. Das bezieht sich auch auf die Gartenarbeit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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