Hallo...
Wir haben nach Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters unsere Wohnung bis Mitte März geräumt. Nun verlangt der Vermieter das wir bei besseren Wetterbedingungen, sprich kein Schnee und Frost, anfallende Gartenarbeiten (Laubräumung) erledigen müssen ehe es zur Wohnungsabnahme kommt! Ist das rechtens?
Nachtrag: Bisher liegt nur eine mündliche Kündigung wegen Eigenbedarf vor. Aussage des Vermieters: " Schriftliche Kündigung gibt es bei Endgültigkeit eines fixen Termines und einer Vorlaufzeit von 3 Monaten"!
Diesem Termindruck entsprechend haben wir uns auf Wohnungssuche begeben und sind auch fündig geworden.
Informationen des Themenersteller
ergänzt und zweiten Beitrag gelöscht
Grace