Fortsetzung eines Mietvertrages nach dem Versterben des Mietnehmers (ehemalige Dienstwohnung)

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    ich erhoffe mir hier Hilfe zu folgender Situationsdarstellung.

    Im Voraus entschuldige ich mich für den enorm langen Eröffnungspost.

    Die Situation ist komplex.....


    Das aktuelle Mietverhältnis:

    - die Wohnung gehört direkt dem Land RLP, für dieses tritt als Verwalter & Vermieter der ehemalige Arbeitgeber meiner Mutter ein (sie war Angestellte im öffentlichen Dienst)

    - die Wohnung wurde meiner Mutter ursprünglich laut Vertrag als Dienstwohnung überlassen; das Mietverhältnis sollte nach Vertrag automatisch mit der Kündigung des Dienstverhältnisses enden.

    - als Kündigungsfrist für den Vermieter wurde im Vertrag "die gesetzliche Kündigungsfrist" vereinbart

    - das Mietverhältnis dauert nun schon ca. 25 Jahre an und ich wohne die gesamten 25 Jahre mit meiner Mutter in dieser Wohnung.

    - meine Mutter beendete ihren Dienst vor ca. 10 Jahren ohne Kündigung (Rente), der Vermieter nahm keine Kündigung der Wohnung vor und wir sind einfach wohnen geblieben

    - es hat nie Schriftverkehr oder Absprachen oder einen neuen Vertrag gegeben. Wir zahlten die Miete weiter und der Vermieter schwieg einfach.

    - an sich ist es ein hervorragender und sehr kulanter Vermieter. Es hat nie Ärger oder Streit gegeben und wir verstehen uns auch mit allen Nachbarn prima.

    Das Problem:

    - meine Mutter befürchtet (leider begründet), dass sie in den nächsten 1-3 Jahren versterben wird

    - es ist unklar, wie und ob es Möglichkeiten gibt, dass ich in dieser Wohnung bleiben kann

    - der Vermieter hat in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage meiner Mutter angegeben, dass es nicht möglich sei, mich in den bestehenden Vertrag namentlich aufzunehmen

    - allerdings hat meine Mutter nach mehr auch nicht gefragt. Der Vermieter hat mit keinem Wort grundsätzlich ausgeschlossen, mich hier wohnen zu lassen

    - kurzum: Ich suche nach Möglichkeiten, in dieser Wohnung (erstmal) bleiben zu können. Nach rechtlichen Schlupflöchern, Gesetzen, Bestimmungen, alles mögliche......

    - es wäre nahezu unmöglich, eine gleichwertige bezahlbare Wohnalternative zu finden. Wir besitzen sehr viel Mobiliar und Hausrat, die Wohnung ist groß.

    - ich bin Student und vollständig ohne Einkommen (auch kein BAföG!), könnte die Miete also nur aus dem Erbe bestreiten (das reicht aber für viele Jahre)


    Im Internet habe ich reichlich gesucht, nicht dass ihr mich für faul haltet.

    Ich fand heraus, dass Mietverträge grundsätzlich erblich sind und ich eigentlich auch ein Recht darauf habe, da ich schon Jahrzehnte mit in der Wohnung wohne.

    Fragen:

    1. Wird es mir zum Verhängnis, dass die Wohnung ursprünglich eine Dienstwohnung war? (genau das befürchtet meine Mutter......)

    2. Ich fand den Begriff "Eintrittsberechtigt" .... aber trifft er auf mich zu?

    3. Lässt sich die Duldung des Vermieters, uns einfach weiter wohnen zu lassen, als einen neuen Mietvertrag interpretieren, der nicht mehr an ein Dienstverhältnis gebunden ist?

    Es gibt insgesamt 16 "Dienstwohnungen". In einer dieser Wohnungen wohnt auch eine Familie, die in keinem Arbeitsverhältnis steht. (Die machen den Hausmeisterdienst)
    4. Lässt sich darüber vielleicht was drehen? Vielleicht über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ? nach dem Motto: Mieter dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden?

    5. Wenn ich raus muss, wie lange habe ich Zeit? Gilt für mich die gesetzliche Frist von 1 Jahr oder habe ich länger Zeit?

    Ich hoffe, es ist nicht zu unverschämt lange geworden und dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

    Freundliche Grüße

    - Requirens -

  • Lässt sich die Duldung des Vermieters, uns einfach weiter wohnen zu lassen, als einen neuen Mietvertrag interpretieren, der nicht mehr an ein Dienstverhältnis gebunden ist?

    Nicht als neuen Mietvertrag, sondern vielleicht eher als unbefristete Fortsetzung des bestehenden Mietvertrags. Werkswohnungen stellen hierbei zwar eine Besonderheit dar, allerdings gilt hier in der Regel das normale Mietrecht.

    Der Vermieter hat mit keinem Wort grundsätzlich ausgeschlossen, mich hier wohnen zu lassen

    Das darf er auch nicht. Deine Mutter darf enge Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen, ohne das der Vermieter hierzu die Zustimmung verweigern kann.

    Es besteht aber kein Anspruch darauf, dass diese Personen auch in den Mietvertrag aufgenommen werden.

    Laut Gesetz wäre es hier vermutlich tatsächlich so, dass Du nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintrittst.

    Aber: Dem Vermieter steht hier ein Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB zu. Die Frist dürfte dann 9 Monate betragen.

    In einer dieser Wohnungen wohnt auch eine Familie, die in keinem Arbeitsverhältnis steht. (Die machen den Hausmeisterdienst)

    Naja, dann gibt es doch aber ein indirektes Dienstverhältnis. Bezug auf ein AGG kannst Du hier nicht nehmen. Jedes Vertragsverhältnis ist gesondert zu betrachten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Laut Gesetz wäre es hier vermutlich tatsächlich so, dass Du nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintrittst.


    Aber: Dem Vermieter steht hier ein Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB zu. Die Frist dürfte dann 9 Monate betragen.

    Wenn er in das Mietverhältnis gem. § 563 BGB eintritt, so ist eine Kündigung nach § 564 BGB ausgeschlossen, denn diese Norm bezieht sich gerade auf Erben, die nicht in der Wohnung gewohnt haben. Eine Kündigung wäre gem. § 563 IV BGB möglich, aber dazu müsste ein wichtiger Grund vorliegen.

    Das jetzt eine Kündigung mit der Begründung das Dienstverhältnis wäre abgelaufen wirksam wäre, wenn deine Mutter verstirbt halte ich für unwahrscheinlich. Bei 10 Jahren, die trotz Ende des Arbeitsverhältnis (Kein Beamtenverhältnis?) weiter wohnen lassen kann man von der Verwirkung eines Kündigungsrecht aus diesem Grund ausgehen. Ausschließen möchte ich es trotzdem nicht ganz, wenn man damit argumentiert, die Dienstwohnung war personenbezogen...keine Ahnung ob das durchgehen könnte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!