Liebe Leute,
vor Einzug habe ich mündlich mit der HV abgeklärt, ob ich einen Untermieter aufnehmen könnte. Dies wurde bejaht. Eine Freundin sucht nun dringend eine Bleibe, da ihre WG aufgrund von Versäumnissen der Hauptmieter fristlos gekündigt wurde. Ich habe bei der Hausverwaltung nun nochmal schriftlich um die Erlabnis gebeten, die Whg für 3 Monate untervermieten zu dürfen. Dies wurde nun abgelehnt, da angeblich abgesprochen war, keine WG zu gründen bzw. Untermieter aufzunehmen.
Soweit ich informiert bin, kann ich ohne gerichtliches Verfahren nicht einfach einen Untermieter aufnehmen, selbst wenn ich im Recht bin. Mir kam nun die Idee der Freundin zumindest einen Zeitpuffer von 6 Wochen zu verschaffen und sie als Besucher zu deklarieren. Ihre Möbel müssten natürlich auch in die Whg.
1) Ich habe gelesen, man darf Bekannte in Notsituationen aufnehmen, jedoch keine Definition gefunden. Wäre es eine Notsituation, wenn sie nun wohnungslos würde?
2) Ihre Anwesenheit gilt wahrscheinlich nicht als Besuch, wenn ihre Möbel reingetragen werden. Woher will man jedoch wissen, wem diese Möbel gehören? Ich kann ja Möbel rein und raustragen wie ich möchte? Gibt es eine Möglichkeit die Freundin als Besucher unterzubringen?
Vielen Dank!