Guten Tag,
ich habe im Januar meiner Vermieterin gesagt, dass wir im April ausziehen werden. Da mein Freund jedoch einen Jobwechsel vor der Brust hatte, haben wir erst bei Unterzeichnung seines neuen Vertrages gekündigt.
Unsere Vermieterin sagte uns zu dem Zeitpunkt, dass es kein Problem sei, früher aus dem Vertrag heraus zu kommen, sofern wir EINEN SOLVENTEN Nachmieter haben. Gesagt - getan. Die Bewerberin hatte ein festes Arbeitsverhältnis und konnte sich die Wohnung problemlos leisten. Ich überreichte meiner Vermieterin mit der Bewerberin im Schlepptau unsere Kündigung, datiert auf den 02.03.18 mit den Worten "im beiderseitigen Einverständnis kündigen wir zum 31.03.18. DIe Nachmieterin hätte am 01.04.18 ihrerseits einziehen können. Sie hätte die Wände (im Mai renoviert) und die Küche übernommen. Meiner Vermieterin gefiel die Kündigung formell nicht, da es ihrerseits nicht im beiderseitigen Einverständnis war. Daher habe ich die Kündigung umgeschrieben mit dem Datum vom 03.03.18 und ihr in den Briefkasten ihrer Firma geschmissen, welche unter unserer Wohnung ist. Da sie mehr im Büro als zuhause ist und am besagten Tag ebenfalls im Büro war.
Es verstrichen 5 Tage bis ich von der Nachmieterin erfuhr, dass sie die Wohnung nicht bekommt. Ich habe meine Vermieterin angerufen und wir haben uns da noch friedlich geeinigt, dass ich weitere Nachmieter stelle. Gesagt - getan - hatte ich 5 neue Interessenten an der Hand. Einen wollte sie nicht, weil er einen Hund hatte. Eine wollte sie nicht, weil sie zu alt war. Dann hat sie sich endlich für eine Nachmieterin entschieden, welche nach dem persönlichen Gespräch zu uns nach oben in die Wohnung kam und sagte sie kann die Wohnung ab 1.4. haben. Mit Küche und den Wänden wie sie sind.
Obwohl der Parkett nur übliche Gebrauchsspuren aufwies, habe ich mit meiner Versicherung beschlossen den Boden schleifen zu lassen und da meine Vermieterin weiße Wände möchte, werde ich noch renovieren. Ich schrieb ihr daraufhin einen Brief, dass die Übergabe am 31.3.18 erfolgen kann, um die Nachmieterin ab dem 1.4. in die Wohnung zu lassen. Sie antwortete mir, dass sie der Übergabe widerspricht.
- MUSS sie mich nicht vorher rauslassen.
- Bestünde kein triftiger Grund dafür.
- Hätte ich ihr nur ZWEI Nachmieter genannt, wobei EINER nur akzeptabel sei und wenn überhaupt erst ab dem 15.04.18 die Wohnung bekommen würde
- Hätte sie die Kündigung erst am 05.03.18 erhalten.
Nun steh ich da und nehme an, dass ich so fern die neue Nachmieterin noch nicht unterschrieben hat, wohl für die Miete aufkommen muss?? Ich habe schon oft gelesen, dass ich nicht aufkommen muss, wenn ich einige solvente Nachmieter für die reibungslose Übernahme vorgeschlagen habe.
Mittlerweile hat sie ein persönliches Problem mit uns und will uns immer mehr Steine in den Weg legen. Einen Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst am 17.0.18. Kann ich so lang weitere Zahlung bis auf weiteres einstellen?
Zudem hat sie der Übergabe nicht zugestimmt, da sie über Ostern im Urlaub war.