Vermieter hält sich nicht an mündliche Absprachen

  • Guten Tag,

    ich habe im Januar meiner Vermieterin gesagt, dass wir im April ausziehen werden. Da mein Freund jedoch einen Jobwechsel vor der Brust hatte, haben wir erst bei Unterzeichnung seines neuen Vertrages gekündigt.

    Unsere Vermieterin sagte uns zu dem Zeitpunkt, dass es kein Problem sei, früher aus dem Vertrag heraus zu kommen, sofern wir EINEN SOLVENTEN Nachmieter haben. Gesagt - getan. Die Bewerberin hatte ein festes Arbeitsverhältnis und konnte sich die Wohnung problemlos leisten. Ich überreichte meiner Vermieterin mit der Bewerberin im Schlepptau unsere Kündigung, datiert auf den 02.03.18 mit den Worten "im beiderseitigen Einverständnis kündigen wir zum 31.03.18. DIe Nachmieterin hätte am 01.04.18 ihrerseits einziehen können. Sie hätte die Wände (im Mai renoviert) und die Küche übernommen. Meiner Vermieterin gefiel die Kündigung formell nicht, da es ihrerseits nicht im beiderseitigen Einverständnis war. Daher habe ich die Kündigung umgeschrieben mit dem Datum vom 03.03.18 und ihr in den Briefkasten ihrer Firma geschmissen, welche unter unserer Wohnung ist. Da sie mehr im Büro als zuhause ist und am besagten Tag ebenfalls im Büro war.

    Es verstrichen 5 Tage bis ich von der Nachmieterin erfuhr, dass sie die Wohnung nicht bekommt. Ich habe meine Vermieterin angerufen und wir haben uns da noch friedlich geeinigt, dass ich weitere Nachmieter stelle. Gesagt - getan - hatte ich 5 neue Interessenten an der Hand. Einen wollte sie nicht, weil er einen Hund hatte. Eine wollte sie nicht, weil sie zu alt war. Dann hat sie sich endlich für eine Nachmieterin entschieden, welche nach dem persönlichen Gespräch zu uns nach oben in die Wohnung kam und sagte sie kann die Wohnung ab 1.4. haben. Mit Küche und den Wänden wie sie sind.

    Obwohl der Parkett nur übliche Gebrauchsspuren aufwies, habe ich mit meiner Versicherung beschlossen den Boden schleifen zu lassen und da meine Vermieterin weiße Wände möchte, werde ich noch renovieren. Ich schrieb ihr daraufhin einen Brief, dass die Übergabe am 31.3.18 erfolgen kann, um die Nachmieterin ab dem 1.4. in die Wohnung zu lassen. Sie antwortete mir, dass sie der Übergabe widerspricht.

    1. MUSS sie mich nicht vorher rauslassen.
    2. Bestünde kein triftiger Grund dafür.
    3. Hätte ich ihr nur ZWEI Nachmieter genannt, wobei EINER nur akzeptabel sei und wenn überhaupt erst ab dem 15.04.18 die Wohnung bekommen würde
    4. Hätte sie die Kündigung erst am 05.03.18 erhalten.

    Nun steh ich da und nehme an, dass ich so fern die neue Nachmieterin noch nicht unterschrieben hat, wohl für die Miete aufkommen muss?? Ich habe schon oft gelesen, dass ich nicht aufkommen muss, wenn ich einige solvente Nachmieter für die reibungslose Übernahme vorgeschlagen habe.

    Mittlerweile hat sie ein persönliches Problem mit uns und will uns immer mehr Steine in den Weg legen. Einen Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst am 17.0.18. Kann ich so lang weitere Zahlung bis auf weiteres einstellen?

    Zudem hat sie der Übergabe nicht zugestimmt, da sie über Ostern im Urlaub war.

  • Ich habe schon oft gelesen, dass ich nicht aufkommen muss, wenn ich einigesolvente Nachmieter für die reibungslose Übernahme vorgeschlagen habe.

    Diesel Legende lässt sich einfach nicht ausrotten. Woher kommt das bloß?

    Nun steh ich da und nehme an, dass ich so fern die neueNachmieterin noch nicht unterschrieben hat, wohl für die Miete aufkommen muss??

    Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Hast du denn überhaupt schon schriftlich und fristgerecht gekündigt? Das ganze andere brimborium kannst du dir im prinzip sparen. Einfach nur an den Vertrag und an die Kündigungsfrsiten halten, oder eben Änderungen die beiderseitig und einvernehmlich sind vorher schriftlich fest machen.


  • Man sollte sich tunlichst vorher informieren, was Sache ist.

  • Diesel Legende lässt sich einfach nicht ausrotten. Woher kommt das bloß?

    Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Hast du denn überhaupt schon schriftlich und fristgerecht gekündigt? Das ganze andere brimborium kannst du dir im prinzip sparen. Einfach nur an den Vertrag und an die Kündigungsfrsiten halten, oder eben Änderungen die beiderseitig und einvernehmlich sind vorher schriftlich fest machen.


    Ich habe schriftlich gekündigt ja! Aber mit dem Vorbehalt, dass meine Vermieterin zugestimmt hat, dass wir früher raus dürfen, wenn wir einen solventen Nachmieter zu gleichen Konditionen vorweisen. Ja im Nachhinein ist man immer schlauer, sich nicht auf mündliche Vereinbarungen zu verlassen das weiß ich selber.

    Aber danke für diese konstruktive Kritik :thumbup:

  • Zur Erklärung:

    a.) MUSS sie mich nicht vorher rauslassen.

    Das stimmt das weiß ich, dass sie es nicht muss.

    b.) Bestünde kein triftiger Grund dafür.

    Ich heirate nächsten Monat und das ist sehr wohl ein Grund früher aus einem Vertrag auszutreten. Ich habe mich nämlich vorab informiert, welche Gründe für einen vorzeitigen Auszug sprechen!!

    c.) Hätte ich ihr nur ZWEI Nachmieter genannt, wobei EINER nur akzeptabel sei und wenn überhaupt erst ab dem 15.04.18 die Wohnung bekommen würde

    ich habe ihr 5 solvente Nachmieter für ab dem 1.4. vorgewiesen.

    d.) Hätte sie die Kündigung erst am 05.03.18 erhalten.

    Sie hatte die Kündigung am 02.03.18 in der Hand!! Mir ist klar, dass ich rein rechtlich bis 31.05.18 im Vertrag fest sitze.

  • b.) Bestünde kein triftiger Grund dafür.

    Ich heirate nächsten Monat und das ist sehr wohl ein Grund früher aus einem Vertrag auszutreten. Ich habe mich nämlich vorab informiert, welche Gründe für einen vorzeitigen Auszug sprechen!!

    Für dich ist das sicher ein triftiger Grund, allerdings nicht aus Sicht des Vermieters, bzw. der entsprechenden Gerichte.

    c.) Hätte ich ihr nur ZWEI Nachmieter genannt, wobei EINER nur akzeptabel sei und wenn überhaupt erst ab dem 15.04.18 die Wohnung bekommen würde

    ich habe ihr 5 solvente Nachmieter für ab dem 1.4. vorgewiesen.

    Ich meine mich daran zu erinnern, dass die allgemeine Rechtsprechung der Meinung ist, dass dem Vermieter bei solchen Sachen eine Überlegungsfrist von bis zu 3 Monaten zusteht.

    Unabhängig davon wurde ja nur vereinbart, dass Ihr früher aus dem Vertrag kommt. Wurde denn explizit vereinbart, dass dies der 01.04. ist?

    Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. Hier hat der Vermieter nur als Kulanz gehandelt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.