Hallo zusammen,
ich wohne im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses.
Aufgrund von sehr faulig riechendem Zuwasser musste ich innerhalb der letzten 3 Jahre mehrere Male die Zulaufschläuche meiner Waschmaschine und meines Geschirrspülers wechseln.
Letztendlich habe ich sogar im letzten Jahr beide Geräte neu gekauft.
Ich habe die Problematik mehrfach bei meinem Vermieter angesprochen, welche eine Beprobung des Trinkwasser aber stets abgelehnt hat.
Anfang des Jahres habe ich wieder einmal die Schläuche gewechselt und diese aufgeschnitten. In den Schläuchen war ein dicker Biofilm vorhanden. Ebenso im Eckventil.
Das alles habe ich mit Video dokumentiert und meinem Vermieter gesendet, woraufhin eine Beprobung veranlasst wurde.
Diese hat eine Belastung mit dem Keim Pseudomonas aeruginosa (35KBE/100ml) ergeben.
Am Übergabepunkt im Keller war die Probe negativ.
Obwohl in der Trinkwasserverordnung kein Grenzwert für den o. g. Keim festgelegt ist, bin ich der Meinung das dies ein Mangel ist, da sich die Trinkwasserqualität innerhalb des Hauses verschlechtert.
Meine konkreten Fragen daher:
Habe ich einen Anspruch auf eine Mietminderung bis die Keimbelastung vollständig beseitigt wurde?
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz für den Neukauf der Waschmaschine und des Geschirrspülers?
Ich gehe davon aus der faulige Geruch ist auf die nicht einwandfreie Trinkwasserqualität zurückzuführen.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.