Trinkwasser verseucht mit Keim Pseudomonas aeruginosa

  • Hallo zusammen,

    ich wohne im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses.

    Aufgrund von sehr faulig riechendem Zuwasser musste ich innerhalb der letzten 3 Jahre mehrere Male die Zulaufschläuche meiner Waschmaschine und meines Geschirrspülers wechseln.

    Letztendlich habe ich sogar im letzten Jahr beide Geräte neu gekauft.

    Ich habe die Problematik mehrfach bei meinem Vermieter angesprochen, welche eine Beprobung des Trinkwasser aber stets abgelehnt hat.

    Anfang des Jahres habe ich wieder einmal die Schläuche gewechselt und diese aufgeschnitten. In den Schläuchen war ein dicker Biofilm vorhanden. Ebenso im Eckventil.

    Das alles habe ich mit Video dokumentiert und meinem Vermieter gesendet, woraufhin eine Beprobung veranlasst wurde.

    Diese hat eine Belastung mit dem Keim Pseudomonas aeruginosa (35KBE/100ml) ergeben.

    Am Übergabepunkt im Keller war die Probe negativ.

    Obwohl in der Trinkwasserverordnung kein Grenzwert für den o. g. Keim festgelegt ist, bin ich der Meinung das dies ein Mangel ist, da sich die Trinkwasserqualität innerhalb des Hauses verschlechtert.

    Meine konkreten Fragen daher:

    Habe ich einen Anspruch auf eine Mietminderung bis die Keimbelastung vollständig beseitigt wurde?

    Habe ich Anspruch auf Schadensersatz für den Neukauf der Waschmaschine und des Geschirrspülers?

    Ich gehe davon aus der faulige Geruch ist auf die nicht einwandfreie Trinkwasserqualität zurückzuführen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

  • Meine konkreten Fragen daher:

    Bitte Fragen nach einer Mietminderung einem Anwalt für Mietrecht bzw. dem örtlichen Mieterverein stellen. Dass durch das belastete Trinkwasser ein Mangel vorhanden ist, dürfte ja beweisbar sein. Über die Höhe der Minderung darf aber kein Forum eine Antwort geben, denn das wäre eine nicht erlaubte Beratung. Wenn im Keller noch das Wasser unbelastet ist, dürfte irgendwo im Haus eine still gelegte Leitung sein, von der die Verkeimung ausgeht.

  • Über die Höhe der Minderung darf aber kein Forum eine Antwort geben, denn das wäre eine nicht erlaubte Beratung.

    Etwas ausführen, eine exakte Minderungshöhe zu nennen, auf die

    sich der TE dann verlässt, bedeutet auch die Verantwortung für diese

    Aussage zu übernehmen, wenn der TE mit seinem Vermieter

    Probleme bekommt. Das kann und darf ein Forum nicht leisten.

    Ein Hinweis auf Quellen, wo Minderungshöhen für dieses Problem

    genannt werden, ist in Ordnung.

    Bei Mietminderungen bitte auch immer den Hinweis auf reale

    Beratung durch den örtlichen Mieterverein, oder einen Anwalt für

    Mietrecht.



  • Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

    Dann frage ich einmal anders und etwas unverbindlicher:

    Stehe ich in der Beweispflicht, dass meine Geräte durch die Keimbelastung Schaden genommen haben oder ist der Vermieter jetzt in der Beweispflicht, da der Befall von einem zertifizierten Labor nachgewiesen wurde?

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