Hallo zusammen,
als es Anfang des Jahres sehr kalt war (bis -15 Grad) waren ich gerade im Urlaub. Um währenddessen keine unnötigen Heizkosten anfallen zu lassen, habe ich die Therme auf die Frotschutzfunktion gestellt. Laut Anleitung reagiert diese bei 5 Grad und heizt dann automatisch.
Als ich aus dem Urlaub kam ging die Heizung nicht mehr. Nach langem hin und her hat sich dann herausgestellt, dass trotz dem Aktivieren der Frostschutzfunktion ein Heizkörper und eine Leitung direkt an diesem gefroren und dadurch geplatzt ist. Nun war einerseits eine Reparatur der Heizanlage inkl. der Montage eines neuen Heizkörpers und andererseits eine Reparatur der Decke des Nachbarn unter mir (wegen Wasserschaden) notwendig.
Ich bin bislang der Meinung dass ich alles in meiner Macht als Mieter stehende getan habe (Aktivierung der Frostschutzfunktion) zu dem ich in der Lage bin. Meine Vermieterin sieht das leider anders und möchte mich nun alles bezahlen lassen.
Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass das Ventil des geplatzten Heizkörpers komplett zugedreht war, so dass kein Wasser durchfließen konnte. Ich habe das Ventil allerdings nie angefasst (wäre sowieso nur möglich gewesen nachdem eine Holzverkleidung vor dem Heizkörper abgenommen worden wäre) und sehe somit keine Schuld bei mir. Außerdem habe ich mich bereits etwas belesen und bin dabei darauf gestoßen, dass Vermieter in Deutschland seit längerer Zeit dazu verpflichtet sind, Thermostate mit Frostschutzfunktion an allen Heizkörpern anzubringen. Genau das ist bei mir aber nicht der Fall. An allen Heizkörpern (bis auf den im Bad) sind nur ganz simple Ventile (von 0 bis 5) und keine Thermostate verbaut. Falls es weiterhelfen sollte, kann ich davon auch gern noch ein Foto anhängen. Wenn also das Ventil zugedreht ist, ist es zu egal wie warm oder kalt es ist.
Ich würde mich freuen wenn hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Dennis