Wasserschaden durch eingefrorene Leitung

  • Hallo zusammen,

    als es Anfang des Jahres sehr kalt war (bis -15 Grad) waren ich gerade im Urlaub. Um währenddessen keine unnötigen Heizkosten anfallen zu lassen, habe ich die Therme auf die Frotschutzfunktion gestellt. Laut Anleitung reagiert diese bei 5 Grad und heizt dann automatisch.

    Als ich aus dem Urlaub kam ging die Heizung nicht mehr. Nach langem hin und her hat sich dann herausgestellt, dass trotz dem Aktivieren der Frostschutzfunktion ein Heizkörper und eine Leitung direkt an diesem gefroren und dadurch geplatzt ist. Nun war einerseits eine Reparatur der Heizanlage inkl. der Montage eines neuen Heizkörpers und andererseits eine Reparatur der Decke des Nachbarn unter mir (wegen Wasserschaden) notwendig.

    Ich bin bislang der Meinung dass ich alles in meiner Macht als Mieter stehende getan habe (Aktivierung der Frostschutzfunktion) zu dem ich in der Lage bin. Meine Vermieterin sieht das leider anders und möchte mich nun alles bezahlen lassen.

    Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass das Ventil des geplatzten Heizkörpers komplett zugedreht war, so dass kein Wasser durchfließen konnte. Ich habe das Ventil allerdings nie angefasst (wäre sowieso nur möglich gewesen nachdem eine Holzverkleidung vor dem Heizkörper abgenommen worden wäre) und sehe somit keine Schuld bei mir. Außerdem habe ich mich bereits etwas belesen und bin dabei darauf gestoßen, dass Vermieter in Deutschland seit längerer Zeit dazu verpflichtet sind, Thermostate mit Frostschutzfunktion an allen Heizkörpern anzubringen. Genau das ist bei mir aber nicht der Fall. An allen Heizkörpern (bis auf den im Bad) sind nur ganz simple Ventile (von 0 bis 5) und keine Thermostate verbaut. Falls es weiterhelfen sollte, kann ich davon auch gern noch ein Foto anhängen. Wenn also das Ventil zugedreht ist, ist es zu egal wie warm oder kalt es ist.

    Ich würde mich freuen wenn hier jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

    Dennis

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  • Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass das Ventil des geplatzten Heizkörpers komplett zugedreht war, so dass kein Wasser durchfließen konnte. Ich habe das Ventil allerdings nie angefasst (wäre sowieso nur möglich gewesen nachdem eine Holzverkleidung vor dem Heizkörper abgenommen worden wäre) und sehe somit keine Schuld bei mir.

    Technische Frage dazu: Wenn das Ventil zugedreht war, konnte der Heizkörper ja nie heizen oder? Viel das nicht vorher auf?

  • Hallo,

    richtig das Ventil war zu und der Heizkörper konnte daher nie heizen. Uns ist das allerdings nie aufgefallen, da wir das Zimmer nur als Ankleidezimmer nutzen (wir sind also nie wirklich lange dort drin). Wir haben natürlich gemerkt dass es dort kälter ist als in anderen Räumen, das hat uns aber nicht wirklich gestört und wir dachten das liegt einfach an der schlechten Isolierung (die laut mehreren Handwerkern wirklich schlecht bzw. teilweise quasi nicht vorhanden ist).

    Gruß

    Dennis

  • Ich bin bislang der Meinung dass ich alles in meiner Macht als Mieter stehende getan habe (Aktivierung der Frostschutzfunktion) zu dem ich in der Lage bin.

    Also ich persönlich sehe das so, das man von "alles in meine Macht stehende" wohl kaum reden kann wenn das ein Raum ist den du, egal bei welcher Temperatur, konsequent nicht beheizt.

    Die Frostschutzfunktion ist ja eigentlich nur der letzte Notanker vor dem Supergau.

    Ob das reicht um dir die Kosten anzuhängen glaube ich zwar nicht unbedingt, richtig wäre es meiner Meinung nach aber. Immerhin verlässt du dich wohl darauf das alle andern Mieter im Haus für dich mitheizen.

    Vieleicht ist dir das nicht klar und evtl. hat dir das auch noch keiner gesagt aber ich muß dir leider mitteilen, das das eben ein unmögliches Verhalten, besonders in einem Mietshaus ist.

  • Ich würde mich freuen wenn hier jemand weiterhelfen könnte.

    Hallo,

    unerheblich dessen wie du bisher genutzt hast und ob jetzt eine Frostwache gestellt war, hätte man sich davon überzeugen müssen, dass die Frostwache auch aktiv ist, das gehört auch wenn du das gar nicht so siehst zu den Obhutspflichten eines Mieters, da der Vermieter während des Mietverhältnisses nicht in Besitz der Mietsache ist, ist dieser im wesentlichen darauf angewiesen, dass der Mieter seiner Verpflichtung auch nachkommt.

    lies hier:

    Obhutspflicht

    Gruß

    BHShuber

  • Danke schon mal für eure Antworten. Es ist ja eben nicht so dass ich bewusst in dem Zimmer nicht geheizt habe. Ich habe die zentrale Steuerung der Heizung auf eine Temperatur eingestellt und bin dann davon ausgegangen dass es so passt. Dass das Ventil in dem besagten Zimmer geschlossen ist und daher gar nicht geheizt wird, war mir nicht bewusst. Ich habe lediglich gemerkt dass es in dem Zimmer immer kälter war als in anderen, aber bin darauf nicht näher eingegangen da das Haus wie gesagt teilweise sehr schlecht isoliert ist. Und es war ja auch nicht so dass ich in das Zimmer kam und dann gleich meinen Atem gesehen habe. Es waren ja immer annehmbare Temperaturen.

    Bzgl. der Obhutspflicht wäre die Frage, wie ich testen soll/kann ob die Frostschutzfunktion ausreicht bzw. überhaupt funktioniert?

    Danke und Gruß

  • Z.Bsp. in dem man den Heizkörper anfässt und man merkt ob der überhaupt warm wird? Ist das nicht der Fall braucht man wohl nicht darüber nachdenken ob oder wann die Frostschutzfunktion funktioniert?

    Ich habe lediglich gemerkt dass es in dem Zimmer immer kälter war als in anderen,

    Und dann kommt man nicht auf den Gedanken man die Heizung anzufassen ob die überhaupt Wärem produziert? Ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.

  • Da die Heizung leider sehr verbaut hinter einer Holzverkleidung (eine Art Gitter) verbaut ist, und man erst mal die Fußbodenleiste und die Holzverkleidung abmachen müsste um überhaupt an den Heizkörper ran zu kommen, wurde das nicht gemacht.

  • Danke schon mal für eure Antworten. Es ist ja eben nicht so dass ich bewusst in dem Zimmer nicht geheizt habe. Ich habe die zentrale Steuerung der Heizung auf eine Temperatur eingestellt und bin dann davon ausgegangen dass es so passt.

    Hallo,

    damit hast du dir selbst die Antwort auf die Frage gegeben, nicht nur davon ausgehen, sondern auch sich davon überzeugen ist die Pflicht des MIeters

    Gruß

    BHShuber

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