Heizung defekt seit Schlüsselübergabe

  • Hallo,

    habe folgendes Problem.

    Ich, meine Partnerin und mein 2-Monate Junger Sohn sind in eine neue Wohnung gezogen.

    Sollten eigentlich seit dem 1.1 eingegzogen sein aber konnten erst zum 1.2.2011 einziehen da die Agentur den Kautionsbetrag verspätet (1 Monat) überwiesen hat und uns der Vermieter den Schlüssel vorher nicht geben wollte.

    Nun zu meinem Problem.

    Die Heizung in der Küche weist einen Defekt auf, bzw seit Schlüsselübergabe läuft die Heizung permanent, auch wenn sie ausgedreht worden ist, knackt auch komisch wenn man sie ganz aus macht. Der Vermieter hat den fehler schon zugegeben und lässt das konstenlos durch seinen Installateur richten. Nur sind seit dem 1.1.2011 durch den Defekt ja schon !durchgehend! Heizkosten entstanden und bis jetzt läuft sie tag und nacht warm weiter. Möchte nicht wissen wieviel das Kostet bei 2 Monaten durchgehendem Betrieb. Nur weigert sich der Vermieter jetzt die Heizkosten bis jetzt zu übernehmen. Haben in der Wohnung noch nicht für uns geheizt bis jetzt da wir noch in der Einzugsphase sind.

    Wie sieht es jetzt aus, er meinte das ist nicht seine schuld das wir später eingezogen bzw. wir müssen die heizkosten seit dem 1.1.2011 selbst tragen obwohl das ja nicht unser fehler war und vielleicht auch schon vorher vom vermieter berichtigt werden hätte müssen. Vor unserem Einzug wurde die Wohnung grundrenoviert.

    habt ihr da eine Lösung für uns? weiss leider nicht weiter und hab leider auch kein Geld für den Mieterschutzbund, haben erst soviel in die Wohnung investieren müssen.

    Vielen dank schon vorab für die Antworten :)

    grüße,

    Chris

  • Zitat

    Sollten eigentlich seit dem 1.1 eingegzogen sein aber konnten erst zum 1.2.2011 einziehen da die Agentur den Kautionsbetrag verspätet (1 Monat) überwiesen hat und uns der Vermieter den Schlüssel vorher nicht geben wollte

    Da habt Ihr ja einen 'lustigen' Vermieter erwischt. Ein Mietverhältnis beginnt erst mit der Aushändigung der Wohnungsschlüssel, in diesem Fall also zum 01.02.2011. Mit dem Mietbeginn seit Ihr allerdings für die entstehenden Betriebs- und Heizkosten verantwortlich. Wie lange sich der Einzug hinzieht, ist dabei völlig irrelevant.

    Ihr solltet den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass das Mietverhältnis aufgrund der verspäteten Schlüsselübergabe erst zum 01.02.2011 begonnen hat und Ihr für Heizkosten, die vor dem 01.02.2011 entstanden sind nicht aufkommt. Gleichzeitig solltet Ihr Euren Vermieter, ebenfalls schriftlich, unter Fristsetzung aufforden, den bestehenden Mangel am Thermostatventil in der Küche zu beheben.

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