Hallo,
am 1.7.2017 sind Wasserzähler in meiner Mietwohnung eingebaut worden. Die Wasser-Nebenkosten für 2017 (1.1.17-31.12.17) sind fast so hoch wie für 2016 (1.1.16-31.12.16).
Ich hätte gedacht, dass die Wasser-Nebenkosten sich hätten halbieren müssen, weil eben das Wasser auch nur in einem halb so langen Zeitraum genutzt wurde (wenn ich davon ausgehe, dass der Wasserverbrauch konstant über das Jahr ist).
Oder sehe ich es falsch, dass nur relevant ist, wann die Rechnung der Stadtwerke beim Vermieter ankommt, egal, ob der Vertrag zwischen Stadtwerken und Vermieter vom 1.1.-31.12. oder 1.12.-31.11. läuft. Muss also der Vermieter die Kosten nicht auf Monate der passenden Nebenkostenabrechnung anteilig umrechnen?
Danke