Wasserzähler eingebaut, aber Wassernebenkosten konstant. Welche Vertragszeiträume sind relevant?

  • Hallo,

    am 1.7.2017 sind Wasserzähler in meiner Mietwohnung eingebaut worden. Die Wasser-Nebenkosten für 2017 (1.1.17-31.12.17) sind fast so hoch wie für 2016 (1.1.16-31.12.16).

    Ich hätte gedacht, dass die Wasser-Nebenkosten sich hätten halbieren müssen, weil eben das Wasser auch nur in einem halb so langen Zeitraum genutzt wurde (wenn ich davon ausgehe, dass der Wasserverbrauch konstant über das Jahr ist).

    Oder sehe ich es falsch, dass nur relevant ist, wann die Rechnung der Stadtwerke beim Vermieter ankommt, egal, ob der Vertrag zwischen Stadtwerken und Vermieter vom 1.1.-31.12. oder 1.12.-31.11. läuft. Muss also der Vermieter die Kosten nicht auf Monate der passenden Nebenkostenabrechnung anteilig umrechnen?


    Danke

  • Das ist ein schwerer Gedankenfehler. Du hast im ganzen Abrechnungsjahr Wasser verbraucht, das du auch bezahlen musst. Ein Teil dieses Wassers wurde nach der alten Methode berechnet, der andere Teil anhand der abgelesenen Wasseruhren. Im Jahr 2018 werden nur die Verbräuche anhand der Wasseruhren berechnet.

  • Seit dem Einbau der Wasseruhren haben alle Mieter einen direkten Vertrag mit den Wasserwerken, das habe ich wohl nicht eindeutig formuliert. Habe ich so immer noch "einen schweren Gedankenfehler"?

  • am 1.7.2017 sindWasserzähler in meiner Mietwohnung eingebaut worden.

    Also mehr als einer. Sind das Haupt- oder Wohnungswasserzähler?


    Ich hätte gedacht,dass die Wasser-Nebenkosten sich hätten halbieren müssen,

    Deswegen halbieren sich doch nicht die Kosten. Im Gegenteil hat wirklich jeder Mieter einen Hauptwasserzähler zahlt er auch zu 100 % die Grundgebühr dafür, die sonst bei nur einem Hauptzähler auf alle Mieter verteilt wird.

  • Also mehr als einer. Sind das Haupt- oder Wohnungswasserzähler?

    Sorry, da habe ich mich verschrieben: Jede Mietwohnung hat am 1.7. einen "eigenen" Wasserzähler erhalten und damit jeweils einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken.

    Deswegen halbieren sich doch nicht die Kosten. Im Gegenteil hat wirklich jeder Mieter einen Hauptwasserzähler zahlt er auch zu 100 % die Grundgebühr dafür, die sonst bei nur einem Hauptzähler auf alle Mieter verteilt wird.

    Das ist mir klar und darum dreht es sich bei meiner Frage nicht. Es tut mir Leid, dass ich die Frage scheinbar nicht eindeutig formuliert habe, ich formuliere sich noch einmal....

    Mir geht es nur um den Zeitraum vom 1.1.17 bis 31.6.17. Warum können die Wassernebenkosten in der Jahresabrechnung des Vermieters 2017 (fast) genauso hoch sein wie im Zeitraum 1.1.16 bis 31.12.16 in der Jahresabrechnung 2016.

  • Mir geht es nur um den Zeitraum vom 1.1.17 bis 31.6.17. Warum können die Wassernebenkosten in der Jahresabrechnung des Vermieters 2017 (fast) genauso hoch sein wie im Zeitraum 1.1.16 bis 31.12.16 in der Jahresabrechnung 2016.

    Das kann dir hier niemand beantworten.

    Weil in den 6 Monaten ähnlich viel Wasser verbraucht wurde wie im ganzen Jahr 2016 wäre möglich.

    Lass dir vom Vermieter die Originalrechnung vorlegen.

  • Das kann dir hier niemand beantworten.

    Weil in den 6 Monaten ähnlich viel Wasser verbraucht wurde wie im ganzen Jahr 2016 wäre möglich.


    Das glaube ich nicht, auch nach meinen eigenen Aufzeichnungen. Meine Frage geht es eher in die vertragsrechtliche Ecke, deshalb möchte ich den letzten Teil meiner Frage wiederholen:

    Oder sehe ich es falsch, dass nur relevant ist, wann die Rechnung der Stadtwerke beim Vermieter ankommt, egal, ob der Vertrag zwischen Stadtwerken und Vermieter vom 1.1.-31.12. oder 1.12.-31.11. läuft. Muss also der Vermieter die Kosten nicht auf Monate der passenden Nebenkostenabrechnung anteilig umrechnen?

    Lass dir vom Vermieter die Originalrechnung vorlegen.

    Das habe ich auch vor. Ich wollte nur vorher herausfinden, was es für Gründe geben könnte.