Bürgerliches Gesetzbuch BGB - Mietvertrag - Allgemeine Pflichten für Mietverhältnisse

  • Bürgerliches Gesetzbuch BGB - Mietrecht


    Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)

    Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)


    § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

    § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

    § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

    § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels

    § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters

    § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

    § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters

    § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte

    § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

    § 542 Ende des Mietverhältnisses

    § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre

    § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

    § 546 Rückgabepflicht des Mieters

    § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe

    § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete

    § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts