Darf der Vermieter ohne Zustimmung einen Zaun bauen?

  • Hallo, ich/wir haben ein Problem mit unserem Vermieter.

    Ich und ein Freund haben uns ein Haus/Halle mit Grundstück gemietet als Lager für eine unserer Firmen und als KFZ-Werkstatt für Freizeit und Hobby. Das war bis jetzt durch uns mit einem Maschendrahtzaun gesichert der steckbar war um die Einfahrt für größere Autos oder den Anhänger zu erleichtern/ermöglichen. Jetzt ist folgendes passiert:

    - Vermieter hat ohne Vorankündigung unseren Zaun weg gemacht und einen höheren festen Zaun gebaut

    - Der Vermieter hat unsere Mietfläche betreten ohne unsere Zustimmung

    - Es wurde unmittelbar neben zwei Autos geflext und geschweißt - Abstand ca. 30-50cm

    - Es wurde ein altes Massives hässliches Tor eingebaut was nur knapp über 2m breit ist, was es jetzt unmöglich macht mit großen Autos bzw. Anhänger durchzufahren.
    - Das neue Tor versperrt die Sicht und kann nicht sichtfrei geöffnet werden wie das alte Tor.

    - Durch unsere Überwachungskameras und Handyfotos/Videos ist alles Dokumentiert.

    Meiner Meinung nach ist nichts davon rechtens, kommunikation mit dem Vermieter ist schwierig, er spricht kaum Deutsch. Es gibt einen Standartmietvertrag wo nichts zu baulichen Veränderungen drin steht.

    Weiterhin befindet sich im selben Gebäude eine Doppelgarage die von innen durch eine Tür und von Außen (Tor) vom Vermietergrundstück zugänglich ist. Jetzt untersagt er uns dass wir sein Grundstück betreten dürfen. Aber wie sollen wir jetzt dort die Autos rein und raus fahren? Haben wir da Wegerecht?

    Einmal editiert, zuletzt von Marty23 (28. April 2018 um 08:42)

  • Meiner Meinung nach ist nichts davon rechtens, kommunikation mit dem Vermieter ist schwierig, er spricht kaum Deutsch. Es gibt einen Standartmietvertrag wo nichts zu baulichen Veränderungen drin steht.

    Weiterhin befindet sich im selben Gebäude eine Doppelgarage die von innen durch eine Tür und von Außen (Tor) vom Vermietergrundstück zugänglich ist. Jetzt untersagt er uns dass wir sein Grundstück betreten dürfen. Aber wie sollen wir jetzt dort die Autos rein und raus fahren? Haben wir da Wegerecht?

    Hallo,

    der Vermieter muss dem Mietanlass, sofern das auch vereinbart ist, die Zufahrt auch bereit stellen.

    Wenn ihr im Mietvertrag zum Zwecke des betreibens einer KFZ- Werkstatt vereinbart habt, kann er nicht einfach die Zugänge verkleinern oder gar verwehren, dies würd einen massiven wirtschaftlichen Verlusst bedeuten.

    So würde ich euch raten, euch anwaltliche Hilfe zu holen, denn hier im Forum wird es für euch nichts geben, was euch weiterhelfen kann, hier müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden, bevor ihr eure Werkstatt dichtmachen könnt.

    Gruß

    BHShuber

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