Pflichten der Vormieter?

  • Hallo zusammen,

    ich werde zum 01.06. in eine Wohnung meines Großonkels ziehen. Da er allerdings nennen wir es mal "überfordert" mit den Pflichten der Mieter ist, wollte ich hier um Hilfe bitten.

    Die Vormieter sind bereits ausgezogen, allerdings ist sowohl der Balkon noch verschmutzt (ich wohne derzeit nebenan, in den 4 Jahren in denen die Vormieter dort gewohnt haben, wurde der Balkon nicht einmal geschrubbt, Die Mieter behaupten, der Dreck wäre vorher schon da gewesen (was definitiv nicht so ist!)) als auch die Garage (Ölflecken etc.) ist noch dreckig.

    Nachdem meine Mutter dies angesprochen hat, wurde ihr mit dem Anwalt gedroht.

    Im Mietvertrag ist meines Wissens nichts festgelegt.

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Vielen Dank im voraus! :)

  • Hier noch 3 aktuelle Bilder, ich denke hier kann man nichtmal von "besen rein" sprechen....


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    Grace

  • Hallo,

    ohne den genauen Inhalt bzw. die Formulierungen im Mietvertrag zu kennen, kann man nur spekulieren!

    Auf der einen Seiten hat der Mieter die Mietsache mitsamt Bestandteile in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, auf der Anderen gibt es in den Mietverträgen viele wirksame und auch nicht mehr wirksame Klauseln, so wäre es bedeutsam, zu wissen, was steht dort geschrieben.

    Im schlimmsten Fall für den Vermieter kann der Mieter die Wohnung besenrein zurück geben, da einige Klauseln nicht mehr wirksam sind oder gar nicht erst wirksam vereinbart wurden.

    Gruß

    BHSHuber

  • Zusätzlich sollte man noch auf die verkürzte Verjährungsfrist hinweisen von nur 6 Monaten ab Übergabe der Wohnung. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass das schon solange her ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!