Waschbecken kaputt gemacht

  • Hallo,

    ich habe versehentlich das Waschbecken in meiner Mietwohnug kaputt gemacht.

    Sehe ich es richtig, dass ich den Zeitwert des alten Waschbeckens (ca. 25 Jahre alt) und die Installationskosten des neuen Waschbeckens bezahlen muss und der Vermieter die Differenz aus Materialkosten des neuen Waschbeckens und der Zeitwertkosten?

    Vielen Dank.

    Gruß leinad

  • Grundsätzlich muss du den Vermieter so stellen, wie er da stand vor der Beschädigung. Du hast also die Kosten für Einbau und Beschaffung eines 25 Jahren alten Waschbecken zu zahlen. Insofern hast du Recht über das was du bezahlen musst.


    Jedoch kommt jetzt das Verbot der Bereicherung im Schadensersatz zu tragen. Der Vermieter darf also nicht besser da stehen als vorher. Da sicherlich ein neues Waschbecken eingesetzt wird, steht er besser dar als vorher. Darum wird jetzt ein Vorteilsausgleich durchgeführt, der Anspruch vom Vermieter wird um das gekürzt, was der Vermieter zusätzlich verlangt hat. Kurz gesagt: Abzug Neu für Alt.


    Wenn das Waschbecken keinen Wert mehr hatte, So hat der Vermieter auch keinen Verlust mehr gehabt. Die Nutzungsdauer für Waschbecken beträgt zwischen 20-30 Jahre und variiert leicht und ist abhängig von der verbauten Qualität und der durchschnittlichen Nutzung. (Längere Lebenszeit bei 1 Personen im Haushalt, kürzere Lebenszeit bei 5 Personen im Haushalt.


    Du muss also zwischen 0%- 17% der Kosten tragen, je nachdem welche Qualität das hatte und wie stark es durchschnittlich genutzt wurde. Eine genauere Antwort kann man dir nicht geben.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Du muss also zwischen 0%- 17% der Kosten tragen,

    Bezieht sich diese Aussage nur auf die Materialkosten des Waschbeckens, oder auf die gesamten Arbeitskosten die zu Demontage des alten und Montage des neuen Beckens nötig sind?

  • Hallo,

    die De- und Montagekosten sind zu 100% vom Verursacher zu tragen.


    So zumindest mein Kenntnisstand.


    Gruß

    ObiWan

  • Hallo,

    die De- und Montagekosten sind zu 100% vom Verursacher zu tragen.


    So zumindest mein Kenntnisstand.

    Na ja. Das war hier ja schon immer mal wieder der Streitpunkt. Soweit mir bekannt bezieht sich das, paradoxer weise, tatsächlich auf die Material+Montagekosten. Rein logisch kapier ich das auch nicht so ganz, ist aber wohl halbwegs bestätigt.

  • Soweit mir bekannt ist, ist das umstritten.


    Die einen meinen die Kosten müssen separat gezahlt werden, weil diese Kosten keine Wertsteigerung darstellen, weil davor und danach ist der selbe Wert vorhanden. Verglichen wird es damit, dass wenn man ein gebrauchtes Teil wieder einbauen lässt ist der Wert gleichbleibend.


    Die Mehrheit sagt jedoch, das die Kosten mit erfasst sind, weil die Kosten sowieso entstehen, wenn ein Wechsel stattfindet. Erst wenn der Umbau teurer wird durch die Beschädigung muss der Mehraufwand beglichen werden.


    So mein letzter Kenntnisstand zu diesem Thema.

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