Hallo,
ich habe versehentlich das Waschbecken in meiner Mietwohnug kaputt gemacht.
Sehe ich es richtig, dass ich den Zeitwert des alten Waschbeckens (ca. 25 Jahre alt) und die Installationskosten des neuen Waschbeckens bezahlen muss und der Vermieter die Differenz aus Materialkosten des neuen Waschbeckens und der Zeitwertkosten?
Vielen Dank.
Gruß leinad