Schönen Guten Tag,
wir haben folgendes Problem:
Bei uns sind im Badezimmer die Wasserhähne beider Waschbecken undicht geworden und ich habe den Vermieter gebeten, sich darum zu kümmern. Am selben Tag kam dann ein Handwerker und hat beide Wasserhähne ausgetauscht. 2 Tage später kam dann eine Rechnung von netto 159€, Brutto 189€ (2x Armatur von jeweils 70€ + 50€ Arbeitslohn) und er bezieht sich in der Rechnung auf den Mietvertrag.
In unserem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel vorhanden, die die Wasserhähne mit einbezieht. Jedoch steht dort auch drin. "Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag von 100€ zzgl. MwSt. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300€ zzgl. MwSt. je Kalenderjahr und maximal 7% der Jahresnettomiete.
Die Frage ist jetzt, müssen wir es zahlen weil es maximal 300€ für dieses Kalenderjahr noch nicht übersteigt? (keine weiteren Reparaturen bis jetzt), oder müssen wir nicht zahlen, da es im Einzelfall 100€ übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Tommi-89