alleinige Gartennutzung - arglistige Täuschung?

  • Hallo allerseits,

    Ich wäre sehr dankbar für Ratschläge zu folgender Situation:

    Wir sind letztes Wochenende in eine neue Wohnung gezogen, gelegen im Hinterhaus eines Mehrfamilienhauses. Direkt vor der Wohnungstür im Erdgeschoss liegt ein durch einen Sichtschutz vom restlichen Hinterhof seperierter kleiner Garten. Bei der Besichtigung (und auch in der Online-Anzeige) wurde uns erklärt der Garten gehöre exklusiv zu dieser Wohnung, wir hätten also das alleinige Nutzungsrecht. Wir haben mehrmals nachgefragt, ob das tatsächlich so sei und klar gesagt, dass wir die Wohnung eben wegen dieses privaten Gartens überhaupt erst beziehen. Jetzt sind wir eingezogen und prompt am ersten Tag Besuch von einem Nachbarn aus dem Vorderhaus bekommen, der uns aufgeklärt hat, dass er ein Gartennutzungsrecht habe. Er hat mir auch seinen Mietvertrag gezeigt und da steht drin "Gartennutzung möglich". Ich habe natürlich den Vermieter kontaktiert und der sagt, dass das unser privater Garten wäre, stünde völlig außer Frage, was ja anscheinend faktisch nicht stimmt. Zudem sagt der Mieter aus dem Vorderhaus, er habe auch mit dem Vermieter telefoniert und der habe ihm gesagt, er habe uns nie gesagt, wir hätten ein alleiniges Nutzungsrecht. Zudem sagen beide sie hätten diese Situation bei jedem Mieterwechsel. Wir fühlen uns ziemlich betrogen und mich würde interessieren, ob es sich hier um eine arglistige Täuschung handelt. Dem Vermieter müssen ja die anderen Mietverträge bekannt sein und wir haben ausdrücklich gesagt, dass wir die Wohnung wegen des privaten Gartens haben wollen. Wir stehen jetzt total zwischen den Stühlen und wissen nicht ob wir überhaupt auspacken sollen. Daher wären wir über schnelle Hilfe und kluge Ratschläge sehr dankbar. :)

    Grüße xxxxxxxxxxx

    Aus Datenschutzgründen und zum Schutz des

    Themenerstellers Namen entfernt.


    Grace

  • Also:

    1. Das stellt einen Mietmangel dar, daraufhin kann die Miete gekürzt werden

    2. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre möglich, muss aber geguckt werden, wie beweisbar das wäre.

    3. Eine Anfechtung bzw. eine außerordentliche Kündigung müsste auch möglich sein, weil darauf sehr viel Wert gelegt worden ist.

    Gruß

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Mitlerweile haben wir auch den Nachbarn neben uns im Hinterhaus kennengelernt, der uns darüber aufgeklärt hat, dass unsere Gastherme in der Wohnung, von der uns gesagt wurde, sie wäre nur für unsere Wohnung und wir rechnen den Gasverbrauch direkt mit den Stadtwerken ab, seine Wohnung mit heizt. Trotzdem zahlt er an den Vermieter Heizkosten. Er hat das auch erst diesen Winter erfahren, als unsere Vormieter im Urlaub waren und die Gastherme abgeschaltet haben, er also nicht mehr heizen konnte. Sowas muss ein Vermieter doch erwähnen oder?

    Und heute morgen musste ich feststellen, dass unser angeblich privater Abstell-/Waschraum auch vom Hausmeister genutzt wird.

    Da der Umzug am verlängerten Wochenende stattgefunden hat, machen wir die Übergabe und die Unterzeichnung des Mietvertrages erst heute Nachmittag. Ich bin ziemlich ratlos, wie ich mich da verhalten soll und ob ich den Mietvertrag, den ich noch gar nicht gesehen habe, überhaupt unterzeichnen soll. Vielleicht findet hier ja noch jemand die Zeit, mir einen Tip zu geben. :)

    Liebe Grüße, Heiner

  • Hallo,

    bevor man das Fass öffnet, muss man sich vergewissern, was steht tatsächlich bezüglich des Gartens und des Abstellraumes im eigenen Mietvertrag.

    Dann, gibt es MIeter, die denken mit Mietzahlung ein ganzes Haus gemietet zu haben also dem nicht so viel Glauben schenken, ist der Vermieter nicht oft zu sehen, eignen sich Mieter und auch Hausmeister gerne mal was an was gar nicht sein dürfte.

    Da der Umzug am verlängerten Wochenende stattgefunden hat, machen wir die Übergabe und die Unterzeichnung des Mietvertrages erst heute Nachmittag. Ich bin ziemlich ratlos, wie ich mich da verhalten soll und ob ich den Mietvertrag, den ich noch gar nicht gesehen habe, überhaupt unterzeichnen soll

    Super ist das dann kannst du dem Vermieter gleich mal diktieren, was da drin zu stehen hat bezüglich der mündlich zugesicherten Bestandteile der gemieteten Wohnung, es muss in jedem Fall nachweisbar sein, was der Vermieter bei Besichtigung euch zugesichert hat, ok

    Gruß

    BHShuber

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