Mietvertrag Gültig? 1 oder 2 Personen als Hauptmieter?

  • Sehr geehrte Community!

    Ich bin neu hier, habe aber einige Wichtige fragen bei denen ich mit meinem Latein am Ende bin. Im Anhang findet sich Seite 1 des Mietvertrags meiner Freundin. Dort ist sie als Mietpartei aufgeführt, inklusive alter Anschrift, persönlichen Daten etc. Nun hat sich die Mutter meiner Freundin in selbigen Mietvertrag rein schreiben lassen. Allerdings sind dort von ihr nur der Name vermerkt, Und zwar wie folgt.

    Name meiner Freundin

    Name ihrer Mutter

    Anschrift Freundin

    Anschrift Freundin Zeile 2

    im kompletten restlichen Mietvertrag wird nie von 2 Mietern gesprochen, sondern nur von meiner Freundin als Mieterin. Nur auf der letzten Seite, dort wo meine Freundin ihre Unterschrift leisten musste, unterschrieb auch noch mal ihre Mutter.

    Meine Frage lautet nun, besitzt der Mietvertrag Gültigkeit in der Form, das auch ihre Mutter als Mietpartei drin steht, oder ist das nur ein Name der aber aufgrund von fehlenden weiteren Angaben zur Person nicht weiter relevant ist. Es ist eventuell noch an zu merken das besagte Mutter nie dort gewohnt hat welches als vorherige Adresse vermerkt ist. Diese und alle anderen Angaben zu Personen beziehen sich ausschließlich auf meine Freundin, nicht auf Ihre Mutter. Darüber hinaus zahlt meine Freundin auch die Miete allein und ist auch allein für die fällige Kautionszahlung auf gekommen. Nun mischt sich die Mutter permanent in alle ihre Angelegenheiten ein. entwendete auch einen der Hausschlüssel, die der HAusmeister in den Briefkasten meiner Freundin warf und verschaffte sich mit hilfe dessen bereits mehrfach ungefragt Zutritt zur Wohnung. Meine Frage lautet nun, müsste nicht, damit die Mutter rechtsgültig mitmieterin der Wohnung ist nicht mehr als nur ein Name von ihr an 2 Stellen des Vertrags auftauchen? Ist es so zu betrachten das meine Freundin alleinige Mieterin der Wohnung ist? Über schnelle Auskunft wäre ich sehr dankbar, da sich die Unerträglichkeit der Situation wegen der Handlungen ihrer Mutter immer weiter zu spitzt.


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    Grace

    Mit allzeit freundlichem Gruß, Ruben

    Hier der Mietvertrag Seite 1:


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    Grace

  • Der Mietvertrag sollte für beide Parteien gelten.

    Es ist wohl deutlich zu entnehmen das der Mietvertrag jetzt für zwei gelten soll, darum der zusätzliche Name und Unterschrift. Der restliche Vertrag sollte dann für beide entsprechend gelten und auch so ausgelegt werden. Dazu § 157 BGB lesen, denn Verträge sind nicht an den Wortlaut gebunden sondern entsprechend auszulegen. Wenn eine zweite Person eingetragen wird, ist der Vertrag auch entsprechend auf beide anzuwenden. Dafür bedarf es nicht jeder Detail einer Änderung.

    Warum hat deine Freundin dem eigentlich zugestimmt, wenn die Mutter da weder wohnt noch Miete bezahlt?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!