Vermieter rät von Mietminderung ab und verweist auf seine Versicherung

  • Hallo.

    Ich hatte Ende März einen unverschuldeten Wasserschaden in meiner Mietwohnung. Habe dann Anfang April noch die volle Miete überwiesen, da nicht abzusehen war, dass die ganze Situation solche Dimensionen annehmen würde. Nun war der ganze April gekennzeichnet vom Abbriss der Wanne, Neuverlegung aller Leitungen, Trocknungsgeräten in Bad und Küche und wöchentlichem Besuch der Handwerker. Und ein Ende scheint noch nicht in Sicht (nächste Woche kommen die nächsten zusätzlichen Trocknungsgeräte). Ende April rief ich daraufhin meinen Vermieter an und kündigte das Einbehalten eines Teils der Miete für den Mai an. Dies wies der Vermieter zurück, mit den Worten
    "Dann kommen wir nur durcheinander. Überweisen Sie den vollen Betrag. Schreiben Sie sich alle Schäden und Einschränkungen auf und schicken Sie mir diese. Ich reiche die an meine Versicherung weiter und von denen bekommen Sie dann Ihr Geld."
    Ich hab mich in dem Augenblick breittreten lassen und brav meine Miete überwiesen (auch aufgrund vom Vermieter in Aussicht gestellten weit höheren Rückzahlungen durch die Versicherung als ich überhaupt einbehalten hätte -Der Vermieter kann ja noch so hohe Summen nennen. Ob und wie viel Geld ich letztendlich erhalte, entscheidet ja dann die Versicherung. Und die wird da sicher ganz genau drauf schauen und möglichst wenig bezahlen wollen!).

    Und so kamen mir dann später die Zweifel.

    Fakt ist ja, dass der Vermieter und ich Vertragspartner sind und so auch Schäden etc. zwischen uns geklärt werden sollten. Das mein Vermieter nicht auf sein Geld verzichten möchte und stattdessen den Ärger bzw. die Kosten an seine Versicherung weiterleitet, kommt ja nur ihm zu Gute. Also bin ich hier der Leittragende.

    Nun überlege ich, ob ich die nächste Miete aufgrund der andauernden Einschränkungen nun doch mindern sollte und eventuell auch den Teil aus dem Vormonat einbehalten soll (ich weiß, laut Gesetz nicht rechtens! ABER: Ich wollte ja die Miete mindern, wurde dann aber aufgrund seiner Aussagen davon abgehalten bzw umgestimmt.

    Nun meine Frage:


    Ist die beschriebene Methode vom Vermieter ok und kann ich auf eine angemessene Rückzahlung durch die Versicherung hoffen oder soll ich nun doch selber die Mietminderung durchsetzen und dazu eventuell noch Teile aus dem letzten Monat einbehalten?

    Vielen Dank schonmal für eure Mühe.

    Der Mieter

  • Ist die beschriebene Methode vom Vermieter ok

    Ok kann vieles sein. Aber wie du selbst festgestellt hast bist du der Leidtragende, weil es viel schwieriger ist Geld zu bekommen, als es selbst zu kürzen.

    Ob rückwirkend eine Minderung möglich ist, muss anhand der beweisbaren Fakten geklärt werden. Es klingt ja durchaus plausibel, wenn man sagt, man überweist erst alles und dann läuft es über die Versicherung. Das kann auch gut gehen, aber wenn die Versicherung dann eine sehr kleine Minderung ansetzt ist es auch doof.

    Grundsätzlich gilt, das eine rückwirkende Minderung nur möglich ist, wenn die Miete unter Vorbehalt überwiesen worden ist. Jetzt ist es aber auch durchaus möglich, dass dieser Vorbehalt mündlich vereinbart worden ist. Es geht hier um die Erbringung einer Schuld in Kenntnis des Mangels. Wenn also bewiesen werden kann, dass man mündlich was anderes abgesprochen hat, kann man das auch rückwirkend.

    Du solltest also zumindest ab jetzt die Miete unter Vorbehalt zahlen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!