Betriebskostenabrechung - Hauswartkosten zu hoch

  • Hallo Zusammen,

    ich soll laut meiner Betriebskostenabrechnung sowohl Kosten für den Hauswart als auch für die Treppenhausreinigung, den Grünschnitt und den Winterdienst bezahlen.

    Da ich dachte, dass die letzten drei Tätigkeiten von einem Hauswart übernommen werden, bat ich meinen Vermieter mir Belege für die vereinbarten Tätigkeiten zukommen zulassen.

    Ich bekam den Dienstvertrag indem stand, dass der Hausmeister für die Säuberung des öffentlichen Bürgersteiges, Fegen der Freiflächen (Hofseite) und für die Unkrautbeseitigung auf den Wegflächen verantwortlich ist. (Kurz noch zu dem Mietobjekt: Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 396,5 m² und verfügte lediglich über eine Parkfläche.) Die zu verteilenden Kosten belaufen sich auf 1.799,28 € (inkl. Mwst.). Der Winterdienst wird laut dem Dienstvertrag mit dem Hauswart separat berechnet (pro Einsatz 24,50 € zzgl. Mwst. und Verbrauchsmaterial) in dem Fall belaufen diese sich auf 327,25 €. Zudem fallen Kosten für Grünschnitt in Höhe von 853,23 € (lt. Vermieter stehen dort Büsche), bei einem Abrechnungszeitraum von September bis Februar kann mir diesen Pflegebedarf nicht erklären. Für die Treppenhausreinigung gibt es auch einen extra Vertrag, hier liegen die Kosten bei 1.879,01 €.

    Kann ich davon ausgehen, dass hier gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen wird?

    Habt jetzt schon vielen lieben Dank!

    Entschuldigt sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler!

    LG Alina :)

  • Kann ich davon ausgehen, dass hier gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen wird?

    Hallo

    und gleich mal ein NEIN

    Den diese Vorwurf musst du zweifelsfrei nachweisen und mit den bisherigen Ausführungen wird das nicht möglich sein.

    Zudem Bestimmt alleine der Vermieter wann ein Rückschnitt notwendig ist und wie in welcher Form und wen er beauftragt die Treppenhausreinigung zu erledigen, wenn der Mietvertrag nicht vorsieht, dass die Mieter das selber machen müssen.

    Zu achten ist ob die umlagefähigen Kosten auch wirksam im Mietvertrag vereinbart sind.

    Gruß

    BHShuber

  • Ob hier ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsverbot vorliegt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

    Angenommen, es gibt in der Region keine anderen Firmen, kann ein solcher Preis durchaus gerechtfertigt sein.

    Wie BHShuber schon schrieb, müsstest Du hier einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nachweisen. Wenn man sich hier mal grob am Betriebskostenspiegel hält, sind die Kosten gerade so im Rahmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.