Schäden im Laminat durch unsachgemäße Behandlung - Haftpflicht - Anspruch auf neuen Boden

  • Hallo zusammen,

    mache es stichpunkt-artig:

    Wohnung gemietet seit 07/2010. Laminat hatte bei Einzug bereits viele punktuelle Beschädigungen (Löcher /Dellen) durch Vormieterin. Von mir bei Einzug nicht reklamiert und kein Übergabeprotokoll (eigene Blödheit). Seit 2012 neue Eigentümer / Vermieter. Heute hat Laminat noch mehr punktuelle Beschädigungen (auch ich lasse mal Dinge fallen in 8 Jahren) und eine großflächige Beschädigung durch einen Bürostuhl (ca. ein halber qm), zwar mit Vollgummirollen, aber da Haupt-Aufenthaltsort und keine Schutzmatte verlegt ist dies leider in den letzten Jahren entstanden.

    Laminat heute insgesamt stumpf und wirkt abgewohnt. Vorherige Eigentümerin (also bis 2012) bescheinigt, dass sie sich nicht mehr erinnern kann, wann der Boden jemals verlegt wurde und wer dies gemacht hat / keine Unterlagen mehr. Laminat muss vermutlich ca. 10-15 Jahre alt sein. Ich hätte gerne einen neuen Fussboden und wieder ein einheitliches Erscheinungsbild. Bin natürlich auch bereit für den Schaden aufzukommen.

    Mängelanzeigen sind mehrfach raus - Vermieterin will den Boden nicht erneuern auch nicht durch Übernahme anteiliger Kosten (alt für neu). Habe vieles versucht. Angeboten, dass ich den Laminat bezahle und sie diesen verlegen lässt, sowie andersrum.

    Sie sagt, der Boden sei noch in Ordnung. Das bestreite ich mit aller Deutlichkeit.

    1. Was passiert, wenn ich meiner Haftpflicht den Schaden melde und Vermieter einen Zeitwert gezahlt bekommt? Muss der Vermieter dann reagieren?

    2. Gibt es überhaupt einen Zeitwert nach dem Alter?

    3. Wer kann feststellen, welchen Wert ein Boden noch hat wenn es keine Belege oder Nachweise mehr darüber gibt?

    4. Wer zahlt im Falle einer Erneuerung die Handwerkerkosten?

    Vielen herzlichen Dank!

  • Hallo,

    bei Laminat kann man von einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren ausgehen. Das ist natürlich nicht bindend.

    Wie hoch der Restwert ist, kann nur beurteilt werden, wenn man weiß, wie hoch damals die Kosten waren. Das weiß aber offensichtlich niemand mehr. Viel Wert dürfte der Boden nicht mehr sein.

    Ansonsten lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, ob sich hier ein Wechsel notwendig macht, oder auch nicht. Letztendlich hängt dies auch nicht mit optischen Beeinträchtigungen ab.

    Der Vermieter sollte dann reagieren, wenn es beispielsweise eine Sturzgefahr gibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

    Man könnte sagen, es bestünde die Gefahr, dass ich mir an der Stelle, wo die Deckschicht des Laminates großflächig abgeplatzt ist, Splitter in den Fuß jagen könnte...aber eine Stolpergefahr besteht jetzt nicht unbedingt.

    Das einzige, was ich möchte ist ein neuer Boden. Den Schaden am alten Laminat bin ich ohne wenn und aber bereit zu begleichen. Die Frage ist halt, was passiert, wenn ich das meiner Versicherung melde und die eine Summe x an Vermieter zahlt? Ich fürchte nichts...oder?

  • Mhh, grundsätzlich könnte man also sagen, du hast den Belag während deiner Mietzeit in der Art beschädigt (z.bsp Bürostuhl, Preller usw.), das du nun einen Austauch für angenehm halten würdest?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (5. Juni 2018 um 14:02)

  • Ja im Prinzip ist das mein Anliegen. Ich zahle meiner Vermieterin den Schaden (Neu für Alt) und Sie lässt einen neuen Boden nach ihrem Gusto verlegen. Sie kann den Boden, mit dem ich selbstverständlich dann entsprechend sorgsam umgehen werde, wenn ich ausziehe, auch behalten.

    Was ich vermeiden will ist, dass ich jetzt auf eigene Kosten einen neuen Boden verlege (wenn ich überhaupt die Erlaubnis bekäme), den ich dann wenn ich ausziehe wieder ausbauen darf und gleichzeitig den alten wieder installieren muss, bei dem ich dann zusätzlich den Schaden noch bezahlen darf - auch wenn der vllt. nicht so hoch sein dürfte.

    Einmal editiert, zuletzt von Pelikan2018 (5. Juni 2018 um 15:41)

  • Also abgewohnte Böden sind eigentlich keine Grund zum Austausch, sondern entstehen durch z.Bsp. deine Benutzung. Ein Grund bestünde schon bei einer Unfallgefahr oder ähnlichem.

    Was ich vermeiden will ist, dass ich jetzt auf eigene Kosten einen neuen Boden verlege (wenn ich überhaupt die Erlaubnis bekäme), den ich dann wenn ich ausziehe wieder ausbauen darf und gleichzeitig den alten wieder installieren muss, bei dem ich dann zusätzlich den Schaden noch bezahlen darf - auch wenn der vllt. nicht so hoch sein dürfte.

    Um es mal aus der möglichen sicht eines Vermieters zu übersetzen, du versuchst einen neuen Boden für lau zu bekommen, weil du den alten in einen unansehnlichen Zustand versetzt hast.

    Versuch ist nicht strafbar, aber sich auch nicht juristisch durchsetzbar. Überleg doch mal selber, wo da der logische Fehler liegt.

  • Der Mieter hat die Instandhaltungspflichten für die Wohnung zu erfüllen. Wenn der Boden abgewohnt ist und erneuert werden muss, ist das die Aufgabe vom Vermieter. Da ist es auch erstmal egal, wer den Schaden verursacht hat. Der Vermieter hat die Vornahmepflicht.

    Du musst natürlich den Schaden dann entsprechend bezahlen, bzw. dann die Versicherung. Der Vermieter würde sich dann bestimmt weigern, dann Miete mindern und auf Vornahme klagen bzw. Ersatzvornahme durchsetzen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Tach,

    die Haftpflichtversicherung zahlt nur den tatsächlich entstanden Schaden zum Zeitwert !

    Und auch nur den Schaden, den Sie versursacht haben, nicht von etwaigen Vormietern.

    Ist wie bei einer Autoversicherung:

    Fährt dir einer in den 15 Jahre alten Golf und verursacht eine kleine Beule in der Tür, dann

    bekommst du von der gegnerischen Versicherung nur die Instandsetzung oder bei einer

    Abrechnung nach Kostenvoranschlag den Zeitwert ohne MwSt.! bezahlt.

    Keine Komplettlackierung mit Enfernung der 17 anderen Beulen oder ein neues Auto ...

    Glück auf

    Tacheles

  • Hallo zusammen,

    ich bedanke mich für die vielen Antworten. Ich denke mal, dass die Versicherung dann aber nicht die Handwerker-Kosten übernimmt, sondern nur den reinen materiellen Wert, sodass ich die Handwerker-Kosten auch selbst zahlen muss?!

    Eine Idee?

    Ich habe noch eine zweite Frage, die mich brennend interessiert:

    Ich habe bei mir doppelte Fussleisten. An den Wänden ist eine hohe weiße Fussleiste verbaut. Der Laminatboden stößt seitlich dagegen. Darauf liegt dann eine zweite Fussleiste, damit man die Dehnungsfüge nicht sieht. Hier eine Zeichnung, wie das in etwa aussieht:

    pasted-from-clipboard.png

    Klar, ich bin damals so eingezogen und habe das hingenommen. Schön sieht das aber nicht aus. Wenn ich die kleine Fußbodenleiste abmache, habe ich überall die Dehnungsfuge am Rand. Ich gehe davon aus, dass es keine Regularien gibt, die vorschreiben, wie ein Laminatboden verlegt sein muss?!

    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Pelikan2018 (13. Juni 2018 um 15:33)

  • Die Haftpflichtversicherung zahlt auch die Handwerker-Kosten. Sie muss ja den ganzen Schaden (bzw. den Zeitwert) ersetzen und nicht nur Teile davon.

    Du musst den vertragsgemäßen Zustand herstellen, d.h. so wie du die Wohnung übernommen hast abzgl. üblicher Abnutzung. Wenn die Fußbodenleistung so verlegt waren, dann kannst du nicht einfach Dehnungsfugen sichtbar lassen. Wenn du die Wohnung verbesserst, dann lässt der Vermieter vielleicht mit sich reden, ansonsten musst du den Zustand wie vorher wieder herstellen.