Wasserschaden in 1 von 3 Zimmern - Mietminderung rechtens?

  • Hallo zusammen,

    bei mir und meinem Mitbewohner hat sich folgendes ereignet:

    Wir bewohnen zu 2. eine 75 m² Wohnung.

    Aufgrund eines defekten Siphons in der Dusche ist wohl über mehrere Wochen ein Teils des Duschwassers unter die Wanne in den ganzen Boden des Bads und des Nebenzimmers (ca. 20 m², mein Schlafzimmer) gelaufen.

    Im Schlafzimmer hat sich deswegen bereits ein Riesiger Schimmelfleck hinterm Schrank gebildet. (Schrank stand nicht zu nah an der Wand).

    Das ganze haben wir aufgrund des sich immer weiter ausbreitenden Wasserschadens an der Wand vor gut einer Woche entdeckt und direkt dem Vermieter gemeldet.

    Der hat auch direkt gehandelt, der Siphon ist repariert und es kommt wohl schon nächste Woche die Trockenfirma und stell Ihre Geräte sowohl im Bad als auch im Schlafzimmer für 3 Wochen auf.

    Nun kann ich aber leider nicht mehr im Schlafzimmer schlafen, da der Schimmelgeruch echt übel ist. Ich schlafe nun seit gut 1 Woche auf der Couch im Wohnzimmer.

    Des Weiteren werden das Schlafzimmer und das Bad für die Zeit der Trocknung wohl nicht benutzbar sein.

    Es gibt aber Gemeinschafts-Duschen im Haus als Alternative.

    Nun zu meiner Frage: In welcher Höhe ist eine Mietminderung angemessen?

    Ich muss im Schlafzimmer alle Möbel in die Mitte rücken, kann dort 1 Monat lang nicht schlafen. Die Dusche war für 1 Woche nicht benutzbar, man musste auf die Allgemein-Duschen ausweichen, bzw woanders Duschen. (Mein Mitbewohner arbeitet im Schichtbetrieb, Duschen haben nur bis 21 Uhr geöffnet, er konnte somit nicht nach der Arbeit duschen).

    Auf verschiedenen Seiten lese ich etwas von 50-80% Mietminderung. Ich persönlich finde 50 % fair, da ich mein Bett nicht benutzen kann und auf die Couch ausweichen muss.

    Oder ist die Minderung nur für die anteilige m² Fläche der Gesamtfläche zulässig?

    Was meint Ihr?

    Vielen Dank vorab für eure Antworten.

    Liebe Grüße

  • Eine genaue Einschätzung einer Mietminderung kann in einem Forum nicht vorgenommen werden. Das sollte nur ein Anwalt vornehmen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Naja, mir gehts nicht um die genaue %-Minderung. Sondern eher darum ob ich bei einem Zimmer wirklich 50% mindern kann oder ob dann nur 1/3 der Wohnung, also 33% gemindert werden kann.

    Da ich mich mit meinem Vermieter gut verstehe würde ich das ganze nur ungern über einen Anwalt laufen lassen.

  • Da ich mich mit meinem Vermieter gut verstehe würde ich das ganze nur ungern über einen Anwalt laufen lassen.

    Das ehrt dich. Was bei Wasserschaden möglich ist, findest du in der nachfolgenden Aufstellung. Aber bitte bedenken, dass das immer Einzelentscheidungen von Amtsgerichten sind. Mietminderungstabelle

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