Gartennutzung wieder entziehen?!?

  • Hallo,


    ich schilder wohl am Besten unsere Situation.


    Im Jahr 2005 sind wir in ein 3-Parteien Haus eingezogen, wobei die Vermieterin nicht im Hause mitwohnt. Wir wohnen im 1.OG und unter uns wohnt eine ältere Dame. Diese hat in ihren Mietvertrag das Nutzungsrecht auf den Garten. Beim Einzug hieß es wir könnten den Garten nach Absprache mit der älteren Dame nutzen was damals auch kein Problem war. Nun sind die Jahre vergangen, das Verhältnis im Hause war sehr nachbarschaftlich und wir haben uns sehr um den Garten gekümmert, z.B. haben wir zusätzliche Regentonnen aufgestellt und Vieles mehr, sprich Geld und Zeit investiert. Außerdem haben wir für unseren Jungen eine Schauckel sowie einen Sandkasten aufgestellt, was beides mit der Vermieterin und der älteren Dame abgesprochen war.
    Im letzten Jahr hat sich die Situation geändert und es kann zum Streit mit der älteren Dame. Sie hat darauf hin einen Rechtstreit angefangen und ist damit nicht durchgekommen. Aus Rache über die ihr entstandenen Kosten, auf den sie nun sitzten bleibt, möchte sie uns das Nutzungsrecht des Garten wieder entziehen. Im Mietvertrag haben wir nichts über Gartennutzung drin stehen und unsere Vermieterin hält sich dezent raus und sagt wir sollen uns mit der älteren Dame einigen. Der Versuch eines Gespräches mit der älteren Dame hat allerdings ins Leere geführt.
    Kann sie das Nutzungsrecht so einfach wieder entziehen, obwohl unsere Schauckel sowie Sandkasten sich dort befinden, die damals ausdrücklich genehmigt wurden??
    Besteht eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren???

  • Hallo rockin,


    "eine ältere Dame. Diese hat in ihren Mietvertrag das Nutzungsrecht auf den Garten. Beim Einzug hieß es wir könnten den Garten nach Absprache mit der älteren Dame nutzen"
    Ihr habt aber keinen Vertrag darüber...


    "haben wir zusätzliche Regentonnen aufgestellt und Vieles mehr, sprich Geld und Zeit investiert. Außerdem haben wir für unseren Jungen eine Schauckel sowie einen Sandkasten aufgestellt, was beides mit der Vermieterin und der älteren Dame abgesprochen war."
    Wenn's hart kommt, müsst Ihr das alles auf Eure Kosten wieder entfernen und den Ursprungszustand wieder herstellen.

    "Im letzten Jahr hat sich die Situation geändert und es kann zum Streit mit der älteren Dame. Sie hat darauf hin einen Rechtstreit angefangen und ist damit nicht durchgekommen."
    Was war denn der Gegenstand des Rechtsstreits???


    "Aus Rache über die ihr entstandenen Kosten, auf den sie nun sitzten bleibt, möchte sie uns das Nutzungsrecht des Garten wieder entziehen."
    Das kann sie, auch mündlich (sinnvollerweise unter Zeugen).


    "Im Mietvertrag haben wir nichts über Gartennutzung drin stehen und unsere Vermieterin hält sich dezent raus und sagt wir sollen uns mit der älteren Dame einigen. Der Versuch eines Gespräches mit der älteren Dame hat allerdings ins Leere geführt."
    Wirklich schade, für Euch.


    "Kann sie das Nutzungsrecht so einfach wieder entziehen, obwohl unsere Schauckel sowie Sandkasten sich dort befinden, die damals ausdrücklich genehmigt wurden??"
    Ich meine ja.


    "Besteht eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren???"
    Auf hoher See und vor Gericht ist man ausschliesslich in Gottes Hand.

  • Da schriftlich nichts vereinbart wurde bzw. die bestehenden Mietverträge in Bezug auf die Gartenpflege nicht geändert wurden, könnten sowohl Vermieterin als auch die ältere Dame sich darauf berufen, Ihre Gartennutzung lediglich geduldet zu haben. Daraus jetzt Ihrerseits einen Rechtsanspruch herzuleiten könnte im Streitfall schwierig werden.


    Allerdings: Ist die ältere Dame sich auch bewußt, dass die Gartennutzung in der Regel nicht nur mit Rechten sondern auch mit Pflichten (Pflege) verbunden ist und ist diese dazu noch in der Lage? Unter diesem Hinweis sollten Sie noch einmal das Gespräch mit Ihrer Nachbarin suchen. Und wenn diese nicht gesprächsbereit ist, vielleicht hilft ja ein freundlich aufgesetztes Schreiben, über das Ihre Nachbarin sich Gedanken machen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo ()

  • Danke erstmal für die Antworten.


    In den Rechtsstreit ging es darum dass die ältere Dame behauptet hat uns Geld geliehen zu haben. Auf diese Weise wollte sie die Kosten für die Anschaffung ihrer Außenjalousie wieder reinholen.


    Da wir leider nichts Schriftliches über die Gartennutzung haben, ist uns bewußt dass wir schlechte Karten haben.
    Kann sie uns den komplett den Zutritt zum Garten sowie Terrasse verweigern???