Hallo zusammen,
ich bekam vor ca. 2 Jahren von meinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen. Dieses akzeptierte ich: neue Miete lag im Mietspiegel, 20% Erhöhung lag innerhalb der Kappungsgrenze.
Nun bekomme ich ein zweites Mieterhöhungsverlangen. Die neue Miete liegt im Mietspiegel, die Mieterhöhung beträgt 15% (neue Kappungsgrenze).
Aber jetzt bezieht sich doch die Kappungsgrenze auf den Zeitraum von 3 Jahren !? Also ist dieses Mieterhöhungsverlangen ungerechtfertigt !? Was sollte ich jetzt machen? Zustimmung verweigern? Dieses begründen? Nichts tun und alte Miete weiterzahlen?
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
mietinger