Mieterhöhungsverlangen - Widerspruch wegen Kappungsgrenze

  • Hallo zusammen,

    ich bekam vor ca. 2 Jahren von meinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen. Dieses akzeptierte ich: neue Miete lag im Mietspiegel, 20% Erhöhung lag innerhalb der Kappungsgrenze.

    Nun bekomme ich ein zweites Mieterhöhungsverlangen. Die neue Miete liegt im Mietspiegel, die Mieterhöhung beträgt 15% (neue Kappungsgrenze).

    Aber jetzt bezieht sich doch die Kappungsgrenze auf den Zeitraum von 3 Jahren !? Also ist dieses Mieterhöhungsverlangen ungerechtfertigt !? Was sollte ich jetzt machen? Zustimmung verweigern? Dieses begründen? Nichts tun und alte Miete weiterzahlen?

    Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

    mietinger