nabend,
habe die tage meine betriebskostenabrechnung von meinem vermieter bekommen.
er verlnagt ein rückzahlung von 57,25.
ich wohne seit august 2010 in dieser wohnung und ich finde für 5 monate ist das ganz schön viel geld. vor allem für mich ist es viel geld.
habe die abrechnung durchsucht und festgestellt das die hausverwaltung meinem vermieter 336,95 in rechnung stellt. diesen betrag hat er soweit ich das sehen kann einfach durch 12 mon. geteilt und für mich mal 5 gerechnet. weil ich ja 5 mon im jahr 2010 hier gewohnt habe. da ich aber mit dem vermieter und dem vormieter bei wohnungsübergabe den wasserzähler abgelesen habe und ich genau weiß was ich verbraucht habe kann er das doch nicht einfach auf die monate rechnen und mehr nicht. besonders weil ich vorher 2 personen gewohnt haben, die wahrscheinlich mehr wasser verbrauchen als eine person.
darf der vermietet das? der muss doch danach gehen was ich tatsächlich verbraucht habe oder nicht.
habe mich bei dem örtlichen wasserversorger erkudigt was das wasser kostet und mir ausrechnen lassen was ich an wasser = kosten verbraucht habe.
dabei würde dann nicht eine rückzahlung von 57,25 von meiner seite rauskommen sondern eine rückzahlung an mich von 3 euro;).
wie sieht die rechtslage da aus?
habe nächste woche einen termin beim meiterschutzbund aber ich kann das kaum abwarten.
über eure hilfe würde ich mich freuen.
lg beo
wasserzähler unbeachtet
- beo86
- Erledigt
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Um eine richtige Antwort zu geben, müsste man wissen, ob alle Wohnungen im Haus über Kaltwasserzähler verfügen. Wenn nicht, dann ist eine Abrechnung nach Wohnfläche (m²) in Ordnung.
Gleichzeitig sollten Sie prüfen, was zu den Wasserkosten im Mietvertrag vereinbart ist.
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in meinem haus sind 6 wohnungen gleicher art und alle verfügen über einen eigenen wasserzähler im bad. das habe ich bei der hausverwaltung erfragt. das komplete wasser was ich in meiner wohnung beziehe läuft über meinen zähler.
im mietvertag steht das in den betriebskosten frischwasser sowie entwässerung enzhalten sind (frischwasser grundgebühren, anmietung der gebrauchsüberlassung von wasserzählern, die kosten ihrer verwendung einschließlich der berechnung und aufteilung der wasserverbrauches). so stehts im vertag unter dem punkt betriebskosten/ wasserversorgung. -
Dann ist doch alles klar. Sie müssen jetzt nur noch die Umsetzung, der im Mietvertrag enthaltenen Vorgaben, beim Vermieter einfordern.
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da bin ich aber froh. hätte die abrechnung sonst auch für äußerst unfair gehalten. mal schauen was er sagen wird. lasse mich das alles noch mal korrekt vom mieterschutzbund berechnen. weiß ja nicht ob ich das alles richtig errechnet habe. wenn ich dann alles schwarz auf weiß habe werde ich den vermieter kontaktieren.
vielen dank für die schnelle hilfe das hat mich jetzt sehr beruhigt:) -
Zitat
.... das die hausverwaltung meinem vermieter 336,95 in rechnung stellt. diesen betrag hat er soweit ich das sehen kann einfach durch 12 mon. geteilt und für mich mal 5 gerechnet. weil ich ja 5 mon im jahr 2010 hier gewohnt habe
Wenn ich jetzt richtig vermute, haben Sie eine Eigentumswohnung gemietet und der Vermieter hat Ihnen die Abrechnung des WEG-Verwalters übersandt und möchte jetzt seine Hausgeldnachzahlung anteilig von Ihnen erstattet bekommen.
Wenn dem tatsächlich so ist sollten Sie die Abrechnung auch nach Posten durchsuchen, die Ihnen Ihr Vermieter nicht in Rechnung stellen darf (Reparaturrücklage, Reparaturen, Kontogebühren, Verwaltergebühren).
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hab nochmal nachgeschaut aber in rechnung gestellt sind nur die normalen dinge die auch im mv vereinbart sind. wie zb. müll, hausmeister schornsteinfeger usw. danke für den tipp, wenn ein fehler da ist sollte man wohl besser doppelt und dreifach nachschauen. mal schauen was morgen der schutzbund zusagen hat.
vielen dank lg -
also die abrechnung würde jetzt überprüft und es ist alles richtig bis auf die wasserabrechnung.
hab dann meinen vermieter kontaktiert und darüber informiert das da was nicht richtig gelaufen ist. der hat mich dann noch mehr oder weniger angeschnauzt wie er denn korekkt hätte abrechnen können da er ja keine genauen stände hat. also bleibt ihm ja nix anderes über als nach monaten abzurechnen.
als ich ihn dann darauf aufmerksam gemacht habe das wir die zählerstände bei wohnungsübergabe gemeinsam mit dem vormieter abgelesen, aufgeschrieben und gegengezeichnet haben und er auch eine kopie davon hat wurde er dann kleilaut und berechnet jetzt noch mal alles neu. er meinte auch es ginge hier ja wohl nicht um pfennigfuchserei. ich finde 57 euro ist kein pfennigbetrag. aber was soll jetzt ist alles geklärt und ich bin um quasi um 57 euro reicher und verarschen soll er jemand anderen
danke noch mal für die nette hilfe
lg beo