Noch-Ehemann zieht nicht aus - Kündigung ab 01.07.

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hätte eine Frage zur Kündigung meiner ehelichen Mietwohnung.

    Ich und mein Ehemann haben bereits die Scheidung eingereicht.

    Wir haben die Ehewohnung gemeinsam im Februar gekündigt. Mietvertrag läuft auf uns beide. Die Wohnung ist somit bis zum 28.06.2018 (Übergabe an den Nachmieter) zu räumen. Mein Ehemann weigert sich jedoch nun auszuziehen, da er seine neue Wohnung erst mit Mitte Juli beziehen darf und keine Lagermöglichkeit für die Möbel welche er mitnehmen möchte hat. Es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung.

    Das Problem ist dass die Gesamte Kaution der Wohnung von mir damals bei Einzug beigesteuert wurde (EUR 2.000,-) .

    Daher ist nun meine Frage - Wenn wir bei Auszug bereits geschieden sind, und er zum Übergabetermin wirklich noch nicht ausgezogen ist, was passiert dan ?

    Dem Vermieter bzw. der Genossenschaft wird es egal sein von wem die Kaution hinterlegt wurde, wenn es zu einer Zwangsräumung kommt, oder ?

    Aber können Sie meine Kaution so einfach für eine Räumung verwenden wenn ich fristgerecht ausziehe ?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Dem Vermieter bzw. der Genossenschaft wird es egal sein von wem die Kaution hinterlegt wurde, wenn es zu einer Zwangsräumung kommt, oder?

    Richtig, aber eine Zwangsräumung geschieht erst dann, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt. Und je nach Überlastung der Gerichte gehen etliche Monate ins Land.

    Aber können Sie meine Kaution so einfach für eine Räumung verwenden wenn ich fristgerecht ausziehe ?

    Man wird die Kaution dafür verwenden, wofür sie gedacht ist, nämlich für fehlende Mieten oder Schäden an der Wohnung.

    Es handelt sich um eine Genossenschafts

    Und da wundert es mich, dass du von Kaution schreibst, denn in der Regel erwirbt man als Bewohner einer Genossenschaftswohnung hochverzinsliche Anteile und zahlt keine Kaution. Schau mal in den Mietvertrag.

  • Richtig, aber eine Zwangsräumung geschieht erst dann, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt. Und je nach Überlastung der Gerichte gehen etliche Monate ins Land.

    Man wird die Kaution dafür verwenden, wofür sie gedacht ist, nämlich für fehlende Mieten oder Schäden an der Wohnung.

    Und da wundert es mich, dass du von Kaution schreibst, denn in der Regel erwirbt man als Bewohner einer Genossenschaftswohnung hochverzinsliche Anteile und zahlt keine Kaution. Schau mal in den Mietvertrag.

    DANKE !

    Die Antworten helfen mir schon weiter, auch wenn sie meine Befürchtung bestätigen. Das mit der Kaution sehe ich mir heute gleich nochmal an.

    Aber wenn es sich doch um eine Kaution handelt und er sagen wir mal bis 01.08.2018 in der Wohnung bleibt - wird mir von der Kaution nur die fehlende Miete abgezogen (und Schäden wenn vorhanden), also könnte es sein dass ich nicht die ganzen 2.000,- EUR verliere ?

    Danke !!

    Liebe Grüße

  • wird mir von der Kaution nur die fehlende Miete abgezogen

    Will dein Noch-Ehemann denn für lau dort wohnen? Denn wenn er innerhalb der Genossenschaft umziehen will, wird es der Vermieter garnicht gerne sehen, wenn er keine Miete zahlt.