Nebenkostenabrechnung 2009/2010

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem und hoffe, das jemand mir helfen kann.

    Ich bin am 15.05.2009 in eine Wohnung eingezogen und werde am 31.03.2011 umziehen Ich habe gestern, 05.03.2011, die Nebenkostenabrechnung 2009/2010 erhalten.
    Im Mietvertag steht "Die Abrechnung ist dem Mieter spätenstens bis zum Ablauf des zwölfen Monats nach Ende der Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen".

    Bedeutet das, dass jetzt zu spät für die Nebenkostenabrechnung 2009 ist?

    Vielen herzlichen Dank

    Viele Grüße

    Sara

  • Hier ist ein Lexikon speziell für Mieter. Das sollte man befragen, wenn es Probleme mit der Wohnung, dem Mietvertrag gibt:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo Sara81,
    die Betriebskosten sind jaehrlich abzurechnen, laut BGB 556. Und der Zugang der Abrechnung muss bis zum Ablauf des 12 Monat nach dem Abrechnungsjahr dem Mieter zugegangen sein. Ist die Frist durch das Verschulden des Vermieters verstriechen, so kann er keine Nachforderung mehr durchsetzen. ( Ausschlussfrist ) Es sei denn, er hat diese Verspaetung nicht zu vertreten. Der Mieter kann aber seine Rechte auf die verspaetete Abrechnung noch geltend machen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi