Hallo,
meine Schwiegermutter ist in eine 1-Zimmer-Wohnung mit betreutem Wohnen eingezogen. 4 Tage vorher war die Wohnungsübernahme in Anwesenheit der Hausverwaltung und Angehörigen der Vormieterin. Es sind ein paar Mängel auf dem Protokoll aufgelistet. Am Tag des Einzugs haben wir bemerkt, das der Unterputzabfluss für die Waschmaschine defekt ist (siehe Bild), ein sogenanntes Unterputz Geräte-Siphon. Laut Aussage eines Sanitärfachmanns wurde da wohl irgendwann vom Vormieter eine Winkelschlauchtülle für UP Siphon mit Nullring abgeschnitten. Der Schlauch der Waschmaschine lässt sich somit nicht wasserdicht anschließen. Ich habe dann der Hausverwaltung eine Mail mit einem Bild geschickt mit der Bitte, das reparieren zu lassen. Ich bin der Meinung, weil wir nicht der Verursacher sind und dieses Gerät fest mit dem Gebäude verbaut ist, muss der Vermieter das reparieren lassen.
Die Antwort kam prompt:
"nach Rücksprache mit dem Eigentümer haben Sie die Wohnung gemietet wie gesehen. Er wird sich also nicht weiter um den Anschluss kümmern."
Ich hoffe, hier Hilfe zu bekommen, wie ich da weiter vorgehen kann und um zu klären, ob der Vermieter im Recht ist, nur weil wir das bei der Wohnungsübernahme nicht gesehen haben (bin kein Sanitärfachmann).
Vielen Dank