Mängel nach Wohnungsübernahme

  • Hallo,

    meine Schwiegermutter ist in eine 1-Zimmer-Wohnung mit betreutem Wohnen eingezogen. 4 Tage vorher war die Wohnungsübernahme in Anwesenheit der Hausverwaltung und Angehörigen der Vormieterin. Es sind ein paar Mängel auf dem Protokoll aufgelistet. Am Tag des Einzugs haben wir bemerkt, das der Unterputzabfluss für die Waschmaschine defekt ist (siehe Bild), ein sogenanntes Unterputz Geräte-Siphon. Laut Aussage eines Sanitärfachmanns wurde da wohl irgendwann vom Vormieter eine Winkelschlauchtülle für UP Siphon mit Nullring abgeschnitten. Der Schlauch der Waschmaschine lässt sich somit nicht wasserdicht anschließen. Ich habe dann der Hausverwaltung eine Mail mit einem Bild geschickt mit der Bitte, das reparieren zu lassen. Ich bin der Meinung, weil wir nicht der Verursacher sind und dieses Gerät fest mit dem Gebäude verbaut ist, muss der Vermieter das reparieren lassen.

    Die Antwort kam prompt:

    "nach Rücksprache mit dem Eigentümer haben Sie die Wohnung gemietet wie gesehen. Er wird sich also nicht weiter um den Anschluss kümmern."

    Ich hoffe, hier Hilfe zu bekommen, wie ich da weiter vorgehen kann und um zu klären, ob der Vermieter im Recht ist, nur weil wir das bei der Wohnungsübernahme nicht gesehen haben (bin kein Sanitärfachmann).

    Vielen Dank:)

  • "nach Rücksprache mit dem Eigentümer haben Sie die Wohnunggemietet wie gesehen. Er wird sich also nicht weiter um den Anschluss kümmern."

    Diese Argumentation halte ich persönlich für falsch. Die Aussage "gemietet, wie gesehen", bezieht sich in der Regel auf Schönheitsfehler.

    Wenn allerdings eine Wohnung mit Waschmaschinenanschluss angemietet wurde, dann sollte dieser auch funktionieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Diese Argumentation halte ich persönlich für falsch.

    Nicht unbedingt. Es hängt meiner Meinung nach davon ab, was offensichtlich bei Einzug defekt war. Bei verdeckten Mängeln wäre ich da bei dir, wie z.Bsp. eine nicht funktionierende Steckdose oder ähnliches.

  • Laut Aussage eines Sanitärfachmanns wurde da wohl irgendwann vom Vormieter eine Winkelschlauchtülle für UP Siphon mit Nullring abgeschnitten.

    Muß doch möglich sein an das Rohr was anderes anzuschließen, oder das auszutauschen?

  • Der VM haftet nur für die Funktionstüchtigkeit seiner UP-Installation, nicht für den geräteseitigen Anschluß einer WaMa durch den M.

    Wie du inzwischen schon herausgefunden hast, hat der M vmtl. seinen Anschluß lediglich abgeschraubt und der Neuanschluß oblag deiner Schwiegermutter.

    G Toschi