Hallo,
angenommen bei einem Neubauobjekt wären Mängel vorhanden die auf Planungsfehler sowie Verletzung der Bauaufsicht des Architekt zurückzuführen wären.
Könnte der Vermieter im Falle eine Mietminderung durch den Mieter den Architekt und die betroffenen Baufirmen für die Mietminderung an Anspruch nehmen?
Falls dem so wäre, würde es etwas besonderes geben das der Vermieter beachten müsste um seinen Anspruch auch rechtlich geltend machen zu können?
Natürlich müsste der Bauherr/Vermieter zunächst in Beweisverfahren einleiten und ggf. nach dem Beweisverfahren das Hauptverfahren anstreben, aber gebe es sonst etwas besonderes, dass es zu beachten gebe?
Als knifflig würde ich eventuell ansehen, dass einerseits vor Abschluss des Beweisverfahren der Mangel ja nicht behoben werden dürfte (was ich zumindest glauben würde) andererseits aber der Mietausfall immer höher werden würde, je länger der Mangel bestehen bleiben würde (Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Untätigkeit)
Gruß
Darius
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!