Kann der Vermieter eine Mietminderung an die Baufirma oder den Planer weitergeben wenn diese dafür schuld wären?

  • Hallo,

    angenommen bei einem Neubauobjekt wären Mängel vorhanden die auf Planungsfehler sowie Verletzung der Bauaufsicht des Architekt zurückzuführen wären.

    Könnte der Vermieter im Falle eine Mietminderung durch den Mieter den Architekt und die betroffenen Baufirmen für die Mietminderung an Anspruch nehmen?

    Falls dem so wäre, würde es etwas besonderes geben das der Vermieter beachten müsste um seinen Anspruch auch rechtlich geltend machen zu können?

    Natürlich müsste der Bauherr/Vermieter zunächst in Beweisverfahren einleiten und ggf. nach dem Beweisverfahren das Hauptverfahren anstreben, aber gebe es sonst etwas besonderes, dass es zu beachten gebe?

    Als knifflig würde ich eventuell ansehen, dass einerseits vor Abschluss des Beweisverfahren der Mangel ja nicht behoben werden dürfte (was ich zumindest glauben würde) andererseits aber der Mietausfall immer höher werden würde, je länger der Mangel bestehen bleiben würde (Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Untätigkeit)

    Gruß

    Darius

    Einmal editiert, zuletzt von darius85 (19. Juni 2018 um 18:53)

  • Das ganze hat zwar wenig mit Mietrecht zu tun, ich schreibe hier aber dennoch mal ein paar Sätze dazu.

    angenommen bei einem Neubauobjekt wären Mängel vorhanden die auf Planungsfehler sowie Verletzung der Bauaufsicht des Architekt zurückzuführen wären.

    Wenn es sich um einen Neubau handelt und schon ein Mieter darin wohnt, ist davon auszugehen, dass hier bereits eine Abnahme nach VOB/B stattgefunden hat.

    Solange der Mangel nicht gerade verdeckt war, bzw. neu entstanden ist, dürfte der Bauherr hier in die Röhre schauen.

    Als knifflig würde ich eventuell ansehen, dass einerseits vor Abschluss des Beweisverfahren der Mangel ja nicht behoben werden dürfte

    Bei einem Neubau dürfte es eine Sicherheitseinbehalt/Gewährleistungsbürgschaft geben, auf die der Vermieter zugreifen kann.

    Ansonsten dürfte der Bauunternehmer auch über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.

    Der Rest geht über Mietrecht (oder ein Forum) hinaus und sollte über einen Fachanwalt geklärt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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