Hallo zusammen,
mich würden Informationen zu folgender fiktiven Situation interessieren:
Angenommen in einem Untermietvertrag sind die Nebenkosten folgendermassen geregelt: „Die Nebenosten sind eine monatliche Pauschale für Heizung, Warmwasser, Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr, Strom und Internet.“ Der Untermietvertrag wurde in der Fassung von dem neuen Hauptmieter übernommen.
Jetzt deckt die Pauschale aber nicht den Anteil der Nebenkosten des Untermieters. Rückwirkend wären mehrere Hundert Euro fällig und eine Anpassung für die Zukunft wäre nötig. Was sollte der Hauptmieter in einem solchen Fall machen? Informationen im Internet zeichnen teils widersprüchliche Aussagen von: „Die Pauschale muß kostendeckend sein und dürfen angepasst werden“ über „wenn einzelne Posten der Pauschale aufgeführt sind, gilt die übliche Nebenkostenabrechnung“ bis hin zu „Wenn bei Pauschalen im Mietvertrag keine Anpassung geregelt ist, bleibt sie so bestehen.“ Was stimmt?
Wenn die Pauschale nur über eine Mieterhöhung möglich wäre, gäbe es dann für den Untermieter den Überlegungsvorbehalt und das 2-monatige Sonderkündigungsrecht? Das würde bedeuten, dass der Hauptmieter auf den Kosten sitzen bleibt.
Der Hauptmieter möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben und sucht nach einem rechtlich sauberen Ausweg. Was könnte man ihm raten?