Hallo zusammen.
Mir wohnen zur Miete in einer Erdgeschosswohnung eines 2-Familienhauses. Der Vermieter wohnt im 1. Stock. Es ist ein Garten vorhanden, der nicht mitvermietet wird (der Garten wird im Mietvertrag nicht erwähnt).
Nun kam es leider dazu das unser Sohn (5 Jahre) alleine draussen spielte und dabei in recht großem Umfang Blumenbeete beschädigte. Der Vermieter investiert viel Zeit in den Garten und hat dort auch einige hochwertige Bepflanzungen angelegt.
Nun verlangt er, dass wir für den Schaden aufkommen.
Er argumentiert, dass dadurch dass unser Kind alleine zum Spielen rausgeschickt wurde in Kauf genommen wurde, dass es Schaden anrichtet und somit die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Es wäre eine klare räumliche Trennung (ich drinnen, Kind draussen)eingegangen worden, so dass wir uns bewusst gewesen sein müssten, dass wir so nicht unserer Aufsichtspflicht nachgehen könnten. Zudem sei ja bekannt gewesen, dass der Garten nicht mitvermietet wird und es sich um einen "Ziergarten" handele. So hätte man sich denken können dass ein unbeaufsichtigtes Kind dort Schäden anrichten könnte. Außerdem sei eine klare räumliche Trennung (kleine Mauer) von Garten und dem Vorgarten (mit Zugang zum Haus vorhanden), so dass man nicht behaupten könne man hätte das nicht gewusst oder das Kind wäre "ausversehen" dort zum spielen hingegangen.
Zum Aufbau des Grundstücks: Es gibt einen Vorgarten der den Zugang zur Haustür bietet und dazu eine Terasse (Steinplatten), sowie ein seitliches Beet. Seitlich am Haus ist dann der besagte Garten, der etwas höher liegt und durch eine Mauer (ca 90cm) mit kleiner Treppe abgetrennt ist. Uns ist die Mitbenutzung des Vorgartens "mündlich" gestattet worden (Fahrräder mal abstellen ect.). Im Mietvertrag steht nichts zum Gelände ausserhalb der Wohnung.
Wir seht ihr dass? Sollte man lieber zahlen oder sollte man auf die Nicht-Haftbarkeit unter 7 Jahren beharren?