Hallo zusammen,
ich habe einen Zeitmietvertrag (3 Jahre) mit beginn zum 15.07.2015 abgeschlossen.
Im Mietvertrag ist zur Mietdauer folgendes vermerkt:
ZitatVertrag auf unbestimmte Zeit mit beidseitigem Kündigungsverzicht
Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Das Mietverhältnis habe ich am 12.04.2018 in schriftlicher Form (Einschreiben mit Rückschein) gemäß der gesetzlichen Frist zum 15.07.2018 gekündigt. Mein Vermieter hat sich am 12.05.2018 telefonisch bei mir gemeldet und mir die Kündigung zum 31.07.2018 bestätigt. Auf Rückfrage meinerseits zum abweichenden Kündigungstermin wurde ich nur mit "Das steht da irgendwo im Vertrag so drin." (sinngemäß). Mir war dazu nichts bekannt und im Vertrag konnte ich dazu auch nichts finden.
Zu welchem Datum gilt denn jetzt meine Kündigung?
Weiterhin bat ich den Vermieter im selbigen Gespräch zur zeitnahen Bekanntgabe eines Termins für die Wohnungsübergabe, da ich im Juli verreise und dann nicht zur Verfügung stehen werde. Leider habe ich bis heute keinen Termin genannt bekommen. Auch auf meine Mail vom 14.06.2018 mit erneuter Nachfrage und mehreren Vorschlägen für einen Termin von mir habe ich keine Antwort erhalten.
Wie sollte ich hier am besten vorgehen?
Hinweis: Aufgrund mehrerer fraglicher Aktionen und Nichteinhaltung von Zusagen seitens des Vermieters und dem daraus resultierendem Vertrauensbruch bevorzuge ich den Schriftverkehr (nachweisbar).
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß
Ckay