Hallo zusammen,
folgende Situation hat sich heute bei mir ergeben:
In meiner Dusche schwankt die Wassertemperatur seit ca. 6 Monaten. Anfangs noch minimal, inzwischen verbrennt man sich teilweise wirklich den Hintern. Nach 5 - 10 Minuten wird das Wasser schlagartig eiskalt oder kochend heiß, danach ist es schwierig wieder eine ertragbare Temperatur einzustellen und selbst wenn man es schafft, schwankt auch diese nach wenigen Minuten wieder in die eine oder andere Richtung - kurz gesagt: da ist was kaputt.
Dies habe ich meinem Vermieter vor anderthalb Wochen geschildert, er vereinbarte daraufhin einen sehr spontanen Termin (zwei Tage später, 11.00 Uhr) mit mir, was aber dank meines flexiblen Arbeitgebers machbar war. Mein Vermieter inklusive Handwerker im Schlepptau kamen pünktlich, der Handwerker besah sich die ganze Geschichte, schraubte mal die Amatur heraus usw. Ergebnis: Die Firma XY wird das reparieren und wird sich mit mir zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen.
Heute (Montag, ca. 15:30 Uhr) dann ein Anruf sowohl von der Hausverwaltung als auch von meinem Vermieter (Anm.: Meine Wohnung ist die einzige Mietwohnung im Haus, die sieben anderen Wohnungen sind Eigentumswohnungen): Ein zweiter Handwerker müsse kommen, sich alles nochmal anschauen - auch in der Wohnung direkt unter mir - nicht, dass doch etwas anderes kaputt ist (??? - ich dachte, es sei klar, was kaputt ist???), Termin Mittwoch, 11:00 Uhr (also zwei Tage später).
Nun haben wir Ende Juni, die Sommerferien haben just heute angefangen und ich bin im Büro alleine, vertrete nebenbei noch meine Kollegin, bekomme also in den nächsten drei Wochen keinen Urlaub. Dies habe ich auch meinem Vermieter so mitgeteilt, seine Lösung dafür: "Ja, dann müssen Sie halt Freunde oder Verwandte beauftragen (-weil die ja alle arbeitslos zu Hause sitzen und nur auf mich warten) oder Sie müssen eben mir den Schlüssel geben, ich brauch Sie da ja nicht zwingend dabei." Ich habe ihm dann freundlich aber deutlich gesagt, dass ich niemanden habe, der so spontan Urlaub nehmen kann und dass ich definitiv keine Fremden (und das ist für mich jeder, mit dem ich privat nichts zu tun habe, also auch mein Vermieter) alleine in meiner Wohnung herumhantieren lasse. Mein Vorschlag, den Termin einfach auf nachmittags zu legen, meinetwegen auch erst in ein paar Wochen wenn der Handwerker Zeit hat, tat er ab, der Handwerker habe nur diesen einen Termin (schon klar...).
Mein Vermieter möchte nun von Reparatur nichts mehr wissen, wenn ich etwas repariert haben wolle, hätte ich mich nach ihm und dem Handwerker zu richten. Sollte ich diesen Termin am Mittwoch nicht möglich machen, könne er sich erst wieder Anfang nächsten Jahres um die Sache kümmern, er habe ja schließlich auch noch anderes zu tun.
Auch der Hausverwalter, den ich anschließend nochmal kontaktiert hatte war hier wenig kooperativ. Ich müsse zusehen, dass ich den Termin einhalte, ansonsten sei er "raus aus der Nummer".
Meine Frage nun: Wer ist hier im Recht?
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass mein Vermieter die Reparatur eines nachweislich vorhandenen und übrigens auch etwas lästigen Mangels verweigern darf, nur weil ich einen von Ihm ohne vorherige Absprache vereinbarten Termin (der nicht einmal 48 Stunden später stattfinden soll) berufsbedingt nicht einhalten kann.
Heute