Dusche defekt - Vermieter legt Termin ohne Absprache fest - bei Absage keine Reparatur

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation hat sich heute bei mir ergeben:

    In meiner Dusche schwankt die Wassertemperatur seit ca. 6 Monaten. Anfangs noch minimal, inzwischen verbrennt man sich teilweise wirklich den Hintern. Nach 5 - 10 Minuten wird das Wasser schlagartig eiskalt oder kochend heiß, danach ist es schwierig wieder eine ertragbare Temperatur einzustellen und selbst wenn man es schafft, schwankt auch diese nach wenigen Minuten wieder in die eine oder andere Richtung - kurz gesagt: da ist was kaputt.

    Dies habe ich meinem Vermieter vor anderthalb Wochen geschildert, er vereinbarte daraufhin einen sehr spontanen Termin (zwei Tage später, 11.00 Uhr) mit mir, was aber dank meines flexiblen Arbeitgebers machbar war. Mein Vermieter inklusive Handwerker im Schlepptau kamen pünktlich, der Handwerker besah sich die ganze Geschichte, schraubte mal die Amatur heraus usw. Ergebnis: Die Firma XY wird das reparieren und wird sich mit mir zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen.

    Heute (Montag, ca. 15:30 Uhr) dann ein Anruf sowohl von der Hausverwaltung als auch von meinem Vermieter (Anm.: Meine Wohnung ist die einzige Mietwohnung im Haus, die sieben anderen Wohnungen sind Eigentumswohnungen): Ein zweiter Handwerker müsse kommen, sich alles nochmal anschauen - auch in der Wohnung direkt unter mir - nicht, dass doch etwas anderes kaputt ist (??? - ich dachte, es sei klar, was kaputt ist???), Termin Mittwoch, 11:00 Uhr (also zwei Tage später).

    Nun haben wir Ende Juni, die Sommerferien haben just heute angefangen und ich bin im Büro alleine, vertrete nebenbei noch meine Kollegin, bekomme also in den nächsten drei Wochen keinen Urlaub. Dies habe ich auch meinem Vermieter so mitgeteilt, seine Lösung dafür: "Ja, dann müssen Sie halt Freunde oder Verwandte beauftragen (-weil die ja alle arbeitslos zu Hause sitzen und nur auf mich warten) oder Sie müssen eben mir den Schlüssel geben, ich brauch Sie da ja nicht zwingend dabei." Ich habe ihm dann freundlich aber deutlich gesagt, dass ich niemanden habe, der so spontan Urlaub nehmen kann und dass ich definitiv keine Fremden (und das ist für mich jeder, mit dem ich privat nichts zu tun habe, also auch mein Vermieter) alleine in meiner Wohnung herumhantieren lasse. Mein Vorschlag, den Termin einfach auf nachmittags zu legen, meinetwegen auch erst in ein paar Wochen wenn der Handwerker Zeit hat, tat er ab, der Handwerker habe nur diesen einen Termin (schon klar...).

    Mein Vermieter möchte nun von Reparatur nichts mehr wissen, wenn ich etwas repariert haben wolle, hätte ich mich nach ihm und dem Handwerker zu richten. Sollte ich diesen Termin am Mittwoch nicht möglich machen, könne er sich erst wieder Anfang nächsten Jahres um die Sache kümmern, er habe ja schließlich auch noch anderes zu tun.

    Auch der Hausverwalter, den ich anschließend nochmal kontaktiert hatte war hier wenig kooperativ. Ich müsse zusehen, dass ich den Termin einhalte, ansonsten sei er "raus aus der Nummer".

    Meine Frage nun: Wer ist hier im Recht?

    Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass mein Vermieter die Reparatur eines nachweislich vorhandenen und übrigens auch etwas lästigen Mangels verweigern darf, nur weil ich einen von Ihm ohne vorherige Absprache vereinbarten Termin (der nicht einmal 48 Stunden später stattfinden soll) berufsbedingt nicht einhalten kann.

    Heute

  • § 555a I BGB bestimmt: "Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen)."

    Insofern vermag ich mich der Argumentation des VM insoweit anzuschliessen, es sei dir zumutbar und abzuverlangen, bei eigener Verhinderung eine Vertrauensperson zu beauftragen, Zugang zur Wohnung und Wahrnehmung des rechtzeitig angekündigten Termins zu gewährleisten.

    G Toschi

  • Hallo!

    Der Ordnung halber...

    (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.

    (3) 1Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. 2Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    ... sollte der Rest auch erwähnt werden. ;) Rot hervorgehoben von mir.

    Gruß



  • Man könnte hier die einschlägigen Urteile hinsichtlich der Wohnungsbesichtigungen zu Rate ziehen. Demnach sind 24 Stunden oder 48 stunden (Bei Berufstätigen) als Ankündigungsfrist völlig ausreichend.

    Mein Vorschlag, den Termin einfach auf nachmittags zu legen, meinetwegen auch erst in ein paar Wochen wenn der Handwerker Zeit hat, tat er ab, der Handwerker habe nur diesen einen Termin (schon klar...

    Ich kenne zwar deinen Wohnort nicht, aber wir haben bei den Handwerkern momentan "Vorlaufzeiten" von 4-12 Wochen.

    Stichwort: Fachkräftemangel im Handwerk.

    Ein zweiter Handwerker müsse kommen, sich alles nochmal anschauen - auch in der Wohnung direkt unter mir - nicht, dass doch etwas anderes kaputt ist

    Naja, wenn die Gefahr besteht, dass etwas anderes Kaputt ist, dann kann der Vermieter hier auch nicht mehrere Wochen warten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leider bewege ich mich in Kreisen, in denen es üblich ist, für sein Geld selbst zu arbeiten, demnach habe ich niemanden an der Hand, der sich innerhalb von 48 Stunden (in meinem Fall übrigens nur 43 Stunden) mal eben schnell Urlaub nehmen kann, ebenso wie ich das aus o. g. Gründen derzeit auch nicht tun kann.

    Da ich inzwischen selbst recherchiert habe, weiß ich nun auch, dass es zu dem Thema bereits diverse Gerichtsurteile gibt. Offenbar sehen die meisten Richter die Sache ähnlich wie ich und halten eine Vorlaufzeit von 3 - 5 Werktagen, bei Berufstätigen und alleinstehenden Mietern sogar 1 - 2 Wochen für angemessen.

    Außerdem halte ich es nicht für zumutbar, mich grundlos krank zu melden, was ja unter den genannten Umständen die einzige Möglichkeit für mich wäre, zu Hause bleiben zu können.

    Was ich oben vergessen hatte zu erwähnen: Ich habe einen guten Bekannten, der als Meister eine Sanitärfirma betreibt und aufgrund der persönlichen Beziehung gerne bereit gewesen wäre, mich zeitnah dazwischen zu schieben. Derselbe Mann hat bereits bei meinem Einzug einige Reparaturarbeiten durchgeführt, mit denen mein Vermieter auch zufrieden war. Das möchte er aber nicht nochmal. Warum hat er mir nicht mitgeteilt.

    Es hätte also einige Alternativen gegeben.

  • Da ich inzwischen selbst recherchiert habe, weiß ich nun auch, dass es zu dem Thema bereits diverse Gerichtsurteile gibt. Offenbar sehen die meisten Richter die Sache ähnlich wie ich und halten eine Vorlaufzeit von 3 - 5 Werktagen, bei Berufstätigen und alleinstehenden Mietern sogar 1 - 2 Wochen für angemessen.

    Wie gesagt, es kommt hier auf die Dringlichkeit und auf den Umfang der Maßnahme an. Angenommen, der Mieter unter Dir hat selbige Probleme und wünscht eine kurzfristige Durchführung, dann ist es diesem kaum zuzumuten, 1-2 Wochen zu warten.

    Unabhängig davon beziehen sich die längeren Ankündigungsfristen auf umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen. Bei den von Dir genannten Fristen handelt es sich folglich also um Einzelfälle.

    So eindeutig ist die Geschichte für mich nicht. Letztendlich ist es hier aber schwierig, einen sinnvollen Rat zu geben. Wenn der Vermieter nicht bereit ist, kurzfristig einen anderen Termin zu vergeben, schaust Du erst einmal in die Röhre.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Bewohner unter mir hat keine Probleme, das habe ich extra abgeklärt. Auch die beiden Bewohner im Stockwerk darunter haben nichts zu beanstanden. Deswegen verstehe ich das Problem nicht. Auch in meiner Wohnung ist es lediglich und ausschließlich die Dusche, die spinnt. In der Küche und im Waschbecken im Bad funktioniert alles einwandfrei. Und wenn tatsächlich irgendwas an der Hauptanlage sein soll, dürfte das Problem nicht nur an einem Wasseranschluss bestehen, sondern in der ganzen Wohnung, wenn nicht sogar im ganzen Haus - so die Aussage des Handwerkers, der als erstes mit dem Vermieter da war.

    Aber gut, hier komme ich offensichtlich nicht weiter.

  • OK, wenn es in den anderen Mietbereichen keine Probleme gibt, kann die Ursache nur in der Kartusche der Mischbatterie liegen.

    Wenn Du mit dem Problem erst einmal leben kannst, teile dem Vermieter das so mit. Hier muss dann nicht kurzfristig reagiert werden. Sollte der Vermieter dann nach X-Wochen immer noch nicht reagieren, bleibt die Möglichkeit einer Ersatzvornahme.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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