Hallo, zu meiner Situation:
Ich wohne seit etwa 6 Jahren in einer 25qm Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Wohneinheiten. Vier Wohnungen sind identisch zu meiner, also haben ebenfalls 25qm Wohnfläche. Die fünte Wohnung (Dachgeschoss) ist jedoch in etwa doppelt so groß wie die übrigen 4 Wohnungen. Ich bezahle 70 Euro Nebenkosten. Die Nebenkostenabrechnung für 2010 ergab ein Guthaben von 43 Euro. Es werden keine Abrechnungsschlüssel angegeben.
An den Heizkörpern befinden sich keine Messgeräte. Die Zentralheizung läuft mit Gas. Ich habe zur Messung des Wasserverbrauchs einen Kaltwasserzähler, als auch einen Warmwasserzähler.
Der private Vermieter erstellt nun folgende Nebenkostenabrechnung:
Heizkosten
Gesamtgasverbrauch 2500 Euro geteilt durch 5 Wohnungen= 500 Euro Heizkosten pro Mieter.
Wasser
Er addiert den Kaltwasserverbrauch und den Warmwasserverbauch und stellt mir die Summe als Kaltwasserverbrauch in Rechnung, da ich über die Heizkosten die Warmwasserkosten quasi schon bezahlt habe.
Mir ist absolut bewusst, dass diese Abrechnung grundlegend falsch ist.
Leider weiß ich aber nicht genau wie die Abrechnung bei den vorliegenden Gegebenheiten aussehen müsste, somit habe ich auch wenig Ansatzpunkte für die Formulierung eines Widerspruchs.
Daher wäre meine Frage ans Forum was ich konkret vom Vermieter fordern kann, am besten mit Hinweis auf ggf. vorhandene Gesetzeslage. Desweiteren würde mich interessieren für wieviele Jahre ich die falschen Abrechnungen und das damit zuviel gezahlte Geld zurückfordern kann.
Vielen Dank im voraus.
Grüße
Kurtain