Falsche Heizkostenabbbrechnung

  • Hallo, zu meiner Situation:

    Ich wohne seit etwa 6 Jahren in einer 25qm Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Wohneinheiten. Vier Wohnungen sind identisch zu meiner, also haben ebenfalls 25qm Wohnfläche. Die fünte Wohnung (Dachgeschoss) ist jedoch in etwa doppelt so groß wie die übrigen 4 Wohnungen. Ich bezahle 70 Euro Nebenkosten. Die Nebenkostenabrechnung für 2010 ergab ein Guthaben von 43 Euro. Es werden keine Abrechnungsschlüssel angegeben.

    An den Heizkörpern befinden sich keine Messgeräte. Die Zentralheizung läuft mit Gas. Ich habe zur Messung des Wasserverbrauchs einen Kaltwasserzähler, als auch einen Warmwasserzähler.

    Der private Vermieter erstellt nun folgende Nebenkostenabrechnung:

    Heizkosten

    Gesamtgasverbrauch 2500 Euro geteilt durch 5 Wohnungen= 500 Euro Heizkosten pro Mieter.

    Wasser

    Er addiert den Kaltwasserverbrauch und den Warmwasserverbauch und stellt mir die Summe als Kaltwasserverbrauch in Rechnung, da ich über die Heizkosten die Warmwasserkosten quasi schon bezahlt habe.

    Mir ist absolut bewusst, dass diese Abrechnung grundlegend falsch ist.

    Leider weiß ich aber nicht genau wie die Abrechnung bei den vorliegenden Gegebenheiten aussehen müsste, somit habe ich auch wenig Ansatzpunkte für die Formulierung eines Widerspruchs.

    Daher wäre meine Frage ans Forum was ich konkret vom Vermieter fordern kann, am besten mit Hinweis auf ggf. vorhandene Gesetzeslage. Desweiteren würde mich interessieren für wieviele Jahre ich die falschen Abrechnungen und das damit zuviel gezahlte Geld zurückfordern kann.


    Vielen Dank im voraus.

    Grüße
    Kurtain

  • Wenn Sie die letzte Abrechnung klaglos bezahlt haben und sie ist länger als 1 Jahr alt, dann sind Ihre Ansprüche aus den Abrechnungen alle verjährt.

    Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung

    Für die Zukunft sollten Sie aber bei Ihrem Vermieter verlangen, dass die Heizkosten bei Ihnen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dazu ist Ihr Vermieter nämlich verpflichtet!

    Heizkostenverordnung

    Und noch was. Haben die Heizkörper alle Thermostatventile, oder sind es noch die kleinen schwarzen?

  • Die Heizungen sind mit Danfoss Thermostaten ausgestattet. Genaugenommen würde es mir schon genügen wenn der Vermieter die Heizkosten über die vorhandenen Quadratmeter abrechnet. Da er bei der Installation von Messgeräten die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen kann. Meine vorletzte Nebenkostenabrechnung habe ich im April 2010 erhalten, somit könnte ich diese noch anfechten.

    Wäre es sinnvoll bzw. möglich den Vermieter aufzufordern lediglich die Heizkostenabrechnung nach Quadratmetern zu berechnen? Ich sehe einfach nicht ein die Nebenkosten für die Dachgeschoss Wohnung mitzutragen. Was für den Vermieter wiederum den Vorteil hat, eine 50qm Wohnung mit "günstigen" Nebenkosten vermieten zu können. Was neben der Bequemlichkeit wahrscheinlich einer der Hauptgründe für das vorgehen bei der Nebenkostenabrechnung ist.

    Was Warmwasser betrifft gibt es noch ein Problem, das ich nicht angesprochen habe. Ich wohne in der 1. Etage und es dauert teilweise über 1 Minute bis warmes Wasser aus der Leitung kommt, wenn ich dieses aufdrehe. Mir geht es bei dem Problem nicht primär um das Warten sondern um die Wasserkosten die dadurch entstehen. Das Problem ist sicher Bauart bedingt. Die Frage ist ob ich das so hinnehmen muss?! Ich habe im letzten Jahr ca 26 Kubikmeter Wasser verbraucht.. Warm und Kalt ca. zu gleichen teilen.

  • Hallo Kurtain,

    nachfolgend meine unmassgebliche Meinung (ich bin Mieter und auch Vermieter).

    "Die Nebenkostenabrechnung für 2010 ... Es werden keine Abrechnungsschlüssel angegeben."
    Sind zwingend erforderlich.

    "Ich habe zur Messung des Wasserverbrauchs einen Kaltwasserzähler, als auch einen Warmwasserzähler."
    Die Eichfristen bei WW-5 Jahre und KW-6 Jahre sind wohl abgelaufen?

    "Der private Vermieter erstellt nun folgende Nebenkostenabrechnung:
    Heizkosten
    Gesamtgasverbrauch 2500 Euro geteilt durch 5 Wohnungen= 500 Euro Heizkosten pro Mieter."
    Bei solcher Art von "Berechnung" kannste den Rechnungsbetrag um 15% mindern.

    "Wasser
    Er addiert den Kaltwasserverbrauch und den Warmwasserverbauch und stellt mir die Summe als Kaltwasserverbrauch in Rechnung,"
    Wahrscheinlich eher als Trinkwasser.

    "da ich über die Heizkosten die Warmwasserkosten quasi schon bezahlt habe."
    Denkfehler - richtig wäre: die Warmwasserbereitungskosten gem. §9 HKVO 18% der Gesamtkosten. Der Rest von 82% entfällt auf die (Raum-)Heizkosten.

    "Leider weiß ich aber nicht genau wie die Abrechnung bei den vorliegenden Gegebenheiten aussehen müsste,"
    Hat Mainschwimmer schon beantwortet.

    "somit habe ich auch wenig Ansatzpunkte für die Formulierung eines Widerspruchs."
    Ich würde schreiben, dass ich der Abrechnung in den Punkten x, y, widerspreche, da sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ich verweise u.a. auf die HKVO. - Den VM musst Du nicht über die Rechtslage im Detail aufklären.

    "Daher wäre meine Frage ans Forum was ich konkret vom Vermieter fordern kann, am besten mit Hinweis auf ggf. vorhandene Gesetzeslage. Desweiteren würde mich interessieren für wieviele Jahre ich die falschen Abrechnungen und das damit zuviel gezahlte Geld zurückfordern kann."
    Hat Mainschwimmer schon beantwortet.

    "Genaugenommen würde es mir schon genügen wenn der Vermieter die Heizkosten über die vorhandenen Quadratmeter abrechnet. Da er bei der Installation von Messgeräten die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen kann."
    Dann sollte der VM m.M. Vereinbarungen mit allen Mietern treffen

    "Meine vorletzte Nebenkostenabrechnung habe ich im April 2010 erhalten, somit könnte ich diese noch anfechten."
    Tja, ich erwähnte bereits die minus 15%.

    "Was Warmwasser ... Das Problem ist sicher Bauart bedingt."
    Richtig, aber niemand hält den VM davon ab, die Rohre, soweit möglich, zu isolieren.

    "Ich habe im letzten Jahr ca 26 Kubikmeter Wasser verbraucht.."
    Ist nicht zuviel. Allgemein rechnet man pro Person und Jahr 40m³.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. März 2011 um 21:31)

  • Danke für deine ausführliche Antwort.
    Also sollte ich den Vermieter nur darauf hinweisen, dass die Abrechnung falsch ist und fordere gleichzeitig für das Jahr 2009 und 2010 eine Erstattung/Rückzahlung der Heiznebenkosten in Höhe von 15%?!
    Was ist wenn er sich quer stellt? Welche Frist bis zur Zahlung der Erstattung muss der Vermieter einhalten? Was bedeutet dies für die Zukunft? Zahle ich weiterhin meinen bisherigen Abschlag und wende die Kürzung bei der nächsten Jahresabrechnung wieder an?

    Desweiteren habe ich gelesen, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist bei der Wahl des Gasanbieters auf Wirtschaftlichkeit zu achten. In meinem Fall ist unser Gasversorger der regionale Anbieter, bei einem Preisvergleich habe ich festgestellt, dass wir bei gleichen Verbräuchen ca. 20% Gaskosten sparen könnten. Ist dieses Ersparnis ausreichend um den Vermieter aufzufordern seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen oder wäre dies überzogen?

    Grüße
    Kurtain

    2 Mal editiert, zuletzt von Kurtain (8. März 2011 um 13:53)

  • Also, Forderungen nach einer gesetzeskonformen Abrechnung der Heizkosten stellen, entsprechende §§ aus der Heizkostenverordnung beilegen, Termin zur Zahlung (30Tage) setzen und bei Verstreichen selbst die Miete kürzen.

  • Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2009 im April 2010 erhalten, so wie ich die Frist verstehe, gilt sie 12 Monate nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, demnach hätte ich noch einen Monat Zeit.

    Ehrlich gesagt gefällt mir der Vorschlag von Berny besser. Letztendlich kann der Vermieter von mir aus weiterhin die Abrechnung wie bisher gestalten, wenn ich die Heiznebenkosten um 15% kürzen kann. Von daher hab ich auch kein Interesse, dass er dementsprechend handelt bzw. Ihn drauf hinzuweisen dies zu tun.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!