Wasserschaden wird nicht fachgerecht behoben

  • Hallo,

    seit 2 Wochen leben wir in unserer neuen Wohnung.

    Davor mussten wir unsere Wohnung wegen einer Eigenbedarfskündigung verlassen.

    Als wir einzogen war bereits ein Wasserschaden (Dach) vorhanden, uns wurde mündlich und schriftlich bestätigt das dieser beseitigt wird.

    Nun kam heute der Inhaber der Wohnungsgesellschaft und sagte uns, dass der Schimmel von der betroffenen Rigipsplatte nur weggeputzt wird und dann Tapete drüber kommt.

    Es handelt sich hierbei aber um tiefschwarzen Schimmel und da das Wasser ja von oben durch das Dach kam, weiss man ja auch nicht wie es drunter aussieht?

    Er stellt sich total stur und will nicht mit sich reden lassen.

    Was sollen wir nun tun? Gleich wieder ausziehen? Bin fix und fertig, weil ich mit sowas nicht gerechnet hatte.


    Lg

  • Nun kam heute der Inhaber der Wohnungsgesellschaft und sagte uns, dass der Schimmel von der betroffenen Rigipsplatte nur weggeputzt wird und dann Tapete drüber kommt.

    Es kommt hier darauf an, was der Vermieter unter "weggeputzt" versteht. Wenn es sich hier nur um die Überreste eines Wasserschadens handelt, d.h. kein dauerhafter baulicher Mangel, dann ist dieser Schimmel mit einer kleinen Behandlung auch schon verschwunden und taucht dann auch nicht wieder auf.

    Wie es auf dem Dach aussieht, kann man natürlich nicht einschätzen. Dieses sollte hoffentlich trocken sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Junda,

    wenn der Rigips komplett mit Schimmel durchzogen ist, kommt der wieder durch, wenn er nur oberflaechlich beseitigt wird. Gefaehrlich sind auch nur die Sporen, die der Schimmel an die Raumluft abgibt. Solange der Schimmel also unter der Tapete bleibt, ist die Gefaehrdung eher ueberschaubar. Wenn in dem Raum nicht gerade ein Baby / Kleinkind wohnen soll, wuerde ich also abwarten, ob er nach Beseitigung wieder durchkommt.

    Wenn ja, kannst Du immer noch die Reissleine ziehen. Wenn nein, ist alles gut und der Vermieter hatte recht mit seiner Einschaetzung, dass das nur oberflaechlich ist.

    cu

    Guenni