Nach Auszug im Übergabe-Protokoll - Immense Reparaturkosten?

  • Hallo,

    meine Tochter (22 Jahre alt) ist diese Woche aus ihrer Wohnung xxxxxxx ausgezogen. Wir waren beide Mieter, ich bin allerdings momentan im Ausland. Ich habe mit Schrecken das Übergabe-Protokoll gelesen. Die Hausverwaltung hat wohl ausgemacht, dass wir einige Dinge auf eigene Kosten reparieren müssen (auf der einen Wand gab es Tapetenablösungen, nachdem ein Wandkleber für einen Spiegel von Ikea dort nicht abging.

    Im Übergabe-Protokoll steht:

    - Küche Henkel abgebrochen, eine Schublade kaputt

    - Terasse - Boden gesenkt

    - Wand-Beschädigung im Wohnzimmer (Tapete teils abgebllättert)

    - Wände nachgedunkelt (in jedem Zimmer)

    - Kloschüssel locker

    Dann steht, dass die Beschädigungen von der Mieterin gezahlt werden müssen.

    Meine Tochter hat dies unterschrieben "mit Absprache" (neben der Unterschrift hat sie mit Absprache hinzugeschrieben.)

    Was kommt auf uns zu?

    Meiner Meinung nach müssen Mieter nicht neu ausmalen, die Terrasse wäre auf jeden Fall nicht zu bezahlen. Sollten sie das verlangen, kämen ja mehrere tausend, wohl 10.000 Euro auf uns zu!

    Die Küche ist zB. über 10 Jahre alt. Die Absenkung der Terrasse, das Nachdunkeln der Wände? Müssen wir das nun bezahlen?

    Was denkt ihr dazu? Kann man das trotzdem klagen, obwohl sie das Übergabe Protokoll unterschrieben hat?

    Vielen Dank,

    eure A.

    Datenschutz und Wohnort gelöscht

    Grace

  • Tja, das sieht nicht sehr gut aus. Tatsächliche Schäden an der Mietsache muss der Mieter beseitigen, bzw. auf seine Kosten beseitigen lassen. Aber einiges in dem Protokoll muss ein Mieter nicht beseitigen. Z.B. den abgesenkten Terrassenboden nur, wenn der Mieter tatsächlich die Schuld daran hat. Das gilt auch für die nachgedunkelten Wände, denn da kommt es darauf an, was im Mietvertrag wortwörtlich vereinbart wurde. Meist sind diese Klausel nicht mehr gültig und eine Schönheitsreparatur durch den Mieter nicht nötig.

    Bei einer lockeren Kloschüssel ist nix kaputt, da müssen nur die Schrauben nachgezogen werden.

  • Ihr solltet einen Anwalt nehmen.

    Dieses Übergabeprotokoll kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden können, da auch eine Absprache darüber getroffen ist, wer die Schuld/Kosten trägt. Da ist dann nichts mehr mit "ich war das doch gar nicht" und dann spielt es auch keine Rolle mehr, was im Mietvertrag steht.

    Zwar war die Tochter nicht berechtigt dich zu vertreten, aber deine Tochter kann entsprechend in Anspruch genommen werden.

    Daher muss der genaue Wortlaut anwaltlich geprüft werden und geschaut werden, ob Umstände hinzutreten, die deine Tochter entlasten und dieses Schuldanerkenntnis doch wieder beseitigen lassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo! Danke für die Antwort. Wir nehmen uns einen Anwalt.

    Was genau könnten den Umstände sein, die meine Tochter entlasten?

    Gibt es eine Deckelung nach oben für Reparaturkosten?

  • Gibt es eine Deckelung nach oben für Reparaturkosten?

    Grundsätzlich nicht.


    Was genau könnten den Umstände sein, die meine Tochter entlasten?

    Da gibt es mehrere Gründe. Angefangen von einer möglichen Anfechtung wegen Irrtum/Drohung/Täuschung, dann Sittenwidrigkeit, rechtsmissbräuchliche Durchsetzung der Forderung oder Ausnutzung von der Unerfahrenheit der Tochter. Dann könnte man eventuell noch was an der Auslegung machen.

    Aber bitte bedenke, das sind seltene Fälle, die ihr auch darlegen und beweisen müsstet. Es ist sehr unwahrscheinlich das eine solche Ausnahme greift, aber das muss halt anwaltlich geprüft werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!