Hallo, unsere Wohnung wurde uns auf Berufung des Sonderkündigungsrechts gekündigt. Jedoch wurden wir in dem Schreiben nicht auf unsere Widerrufsrecht hingewiesen. Ist die Kündigung trotzdem rechtskräftig? Wenn die Kündigung tatsächlich ungültig sein sollte, können wir sie dann einfach ignorieren? Schöne Grüße und vielen Dank
Sonderkündigungsrecht
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randeram -
22. Juli 2018 um 20:19 -
Erledigt
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Hallo!
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Gruß
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Jedoch wurden wir in dem Schreiben nicht auf unsere Widerrufsrecht hingewiesen.
Du meinst Widerspruchsrecht. Darauf kann der VM in der Kündigung hinweisen, muß er aber nicht.
Es ist ein 2FH in dem auch der VM wohnt? Wurde die Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten berücksichtigt?
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Darauf kann der VM in der Kündigung hinweisen, muß er aber nicht.
Wenn er es aber nicht tut, verlängert sich die Frist zu Erklärung des Widerspruches.
Sonderkündigungsrechts
Welches Sonderkündigungsrecht?
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Welches Sonderkündigungsrecht?
Ich nehme an hier das erleichterte Kündigungsrecht des VM gem. § 573a gemeint.
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Grds. sind Kündigungen als einseitige Willenserklärungen mit Zugang wirksam erklärt.
Welches Sonderkündigungsrecht hier beansprucht wurde, erfahren wir leider nicht.Zwar kann der Kündigende hier Widerruf, mithin Kündigungsrücknahme erklären, etwa wenn die Kündigungsgründe zwischenzeitlich entfallen sind, was aber Zustimmung des Gekündigten voraussetzt, den Mietvertrag unverändert fortzuführen. Nur scheinst du das nicht zu meinen.
Sondern ein Widerspruchsrecht, etwa wg. Härtefall n. § 574 BGB. Darauf muss dich der Kündigende nicht hinweisen, auch wenn sich dadurch die Widerspruchsfrist zu seinem Nachteil verlängert: Die Rechtsfolge wäre, dass der Widerspruch des Gekündigten noch in einer Räumungsschutzklage erklärt werden könnte.
G Toschi