Muss ich die Zäune um den Garten stehen lassen?

  • Hallo,

    wir müssen umziehen und haben auch schon ein neues Haus. Nachdem ich dem Vermieter die Kündigung persönlich gegeben habe, will er das ich die Zäune, die um den Garten stehen, stehen lassen soll. Beim Einzug standen da welche, die ich mit Einverständnis des Vermieters ersetzt habe. Bei einem Gespräch meinte der Vermieter, das wir nichts schriftlich haben. "Abgemacht" war aber, dass ich die Zäune durch neue ersetze und der Vermieter die alten bei sich hinbaut. Die neuen Zäune sind durch einen Kaufvertrag belegbar von mir gekauft, falls das etwas hilft.

    Muss ich die Zäune da stehen lassen oder kann ich die in das neue Haus mitnehmen?


    MfG. Jo5as

  • Mhh, na ja, unstreitig dürfte sein das du Übernahmen einen Zaun hattest, ergo mußt du wohl auch einen zurückgeben. Muß wohl nicht dieser sein, aber halt einer im minimum in Art und Güte enstsprechend wie du ihn übernommen hast, denke ich.

  • Bei einem Gespräch meinte der Vermieter, das wir nichts schriftlich haben.

    Dann ist das immer schwierig mit der Beweislage.

    Rechtlich gesehen geht es hier um ein Wegnahmerecht. Du darfst Gegenstände, die du in die Mietsache eingebracht hast, auch wieder entfernen.

    Ausgeschlossen ist das, wenn der Vermieter dir eine Entschädigung zahlt dafür und du kein berechtigtes Interesse an der Sache hast (die wirst du ja haben, wenn du die wieder verwenden willst) oder wenn die den früheren Zustand nicht wiederherstellen kannst. Also ein eingezäuntes Grundstück. Sollte das ausgeschlossen sein, hast du aber ein Anspruch auf Aufwendungsersatz, bzw. ein Anspruch aus dem Bereicherungsrecht, der aber auch der Höhe entsprechend sollte

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