Vermieter zahlt Kaution wegen Verzögerung durch Nachmieter nicht zurück

  • Hallo zusammen,

    seit einigen Monaten ärgere ich mich nun schon mit meinem ehemaligen Vermieter herum, vielleicht hatte jemand eine ähnlich Situation und kann mir helfen?

    Zum Vertrag:
    Der Mietvertrag galt von Mai 2017 bis Mai 2018, ich hatte ihn jedoch vorzeitig wegen meiner neuen Wohnung zu Ende Februar 2018 gekündigt.


    Hierzu gilt:
    "Im Übrigen treffen die Parteien folgende Vereinbarung:

    Beide Vertragsparteien verzichten auf die Dauer von 12 Monaten, gemessen ab Vertragsbeginn, wechselseitig auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.

    Zug um Zug gegen Entlassung aus dem Mietvertrag - mindestens 1 Monat vor Ablauf der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist - (in der Regel mit Neuvermietung der Wohnung) ver- pflichte ich mich bereits jetzt zur Zahlung von 525,00 € an den Vermieter."

    Die Übergabe am 26.02. an sich verlief bereits katastrophal, da die Vermietergesellschaft die Wohnungsübergabe durch einen sehr unprofessionellen Hausmeister abwickeln ließ.
    Es gab einen Schaden an der Tapete den ich auf eigene Kosten beseitigen ließ, er wollte deshalb jedoch schlichtweg nicht die Übergabe abschließen.

    Zudem betrat der Hausmeister mit einem Kollegen eine Stunde vor der eigentlichen Übergabe meine Wohnung als ich die letzten Müllsäcke hinausräumte, und beschimpfte mich sofort dass ich ja immer noch nicht fertig sei, es aussehe wie ein Saustall, und ich gefälligst zu putzen habe (nein - besenrein.)

    Erst als mein Mann hinzukam, ließ er davon ab mich weiter zu beleidigen, aber das mal beiseite.

    Es gab in der Wohnung in Küche und Bad zwei Abzüge, deren Filtermatten gewechselt werden mussten. Durch meine berufliche Situation und den damit einhergehenden Zeitmangel bot mit der Vermieter an, dies selbst zu übernehmen (natürlich gegen Abzug von der Kaution). Dazu willigte ich ein.

    Direkt bei meiner Wohnungsübergabe lernte ich den Nachmieter kennen, der am gleichen Tag noch einzog.

    Somit war nun also wie auch schriftlich bestätigt wurde mein Mietvertrag geltend zum 28. Februar 2018 vorzeitig aufgelöst.

    Durch den Dauerauftrag meiner Bank wurde leider für März versehentlich eine Miete überwiesen. Ich kontaktiere sofort schriftlich den Vermieter, da ich das Geld nicht mehr zurückholen konnte, und bat um Rückzahlung. Es kam nie eine Antwort.

    Im Mai ging ich das Ganze erneut an, forderte die Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete ein, und fragte nach der Rückzahlung meiner Kaution - abzüglich der Monatskaltmiete für die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag natürlich. Es kam erneut keine Antwort.

    Ich rief dort an und bat um Auskunft; ja, das Schreiben habe man zur Kenntnis genommen; nein, es sei noch nicht alles abgeschlossen wegen der Filtermatten. Angeblich sei dafür noch keine Rechnung eingetroffen - obwohl man den exakten Betrag kannte und sie meines Wissens nach zum Einzug des Nachmieters getauscht wurden. Sobald die Rechnung eintreffe, würde man die Unterlagen an die nächste Abteilung zur Bearbeitung weitergeben.

    Anfang Juni rief ich zunächst erneut an und mir wurde gesagt, dass nun endlich die Unterlagen zur Rückzahlung weitergegeben worden seien. Das Geld werde in Kürze zurückgezahlt.
    Mitte Ende fragte ich dann erneut schriftlich nach wo mein Geld bleibt. Zum wiederholten Male wurde mir mitgeteilt dass die Rechnung für die Filtermatten nicht eingetroffen sei, und meine Geduld war am Ende.

    Im Juli schrieb ich erneut mehrfach den Vermieter an, und ich wurde wieder mit der Standardantwort abgespeist.

    Darauf folgte meinerseits folgende Nachricht:

    "Sie wollen mir also Glauben machen dass dieser Dienstleister seit mehreren Monaten freiwillig auf sein Geld verzichtet, indem er keine Rechnung für etwas stellt das bereits eingebaut wurde?

    Zum letzten Mal: Sie werden mir UMGEHEND meine zu viel gezahlte Miete zurücküberweisen, und zwar heute noch. Es handelt sich dabei um xxx €.

    Bezüglich der Kaution haben Sie eine allerletzte Frist bis Ende des Monats.

    Ich weise Sie an dieser Stelle erneut darauf hin dass ich einen Anwalt hinzuziehen werde wenn Sie meinen Forderungen nicht nachkommen.

    Kaution ist die eine Sache, Geld zu behalten das Ihnen nicht zusteht eine andere."

    Das Übergabeprotokoll bestätigt auch meine Aussage, dass ansonsten nichts weiter offen war. Und nach fünf Monaten weiterhin über tausend Euro einzubehalten wegen einer angeblich nicht vorhandenen Rechnung über 50 € erscheint mir auch nicht ganz legitim zu sein.

    Es meldete sich daraufhin mir eine bisher unbekannte Dame schriftlich zu Wort:

    "Die Filter wurden noch NICHT eingebaut (Sie haben von keiner Kollegin unseres Hauses eine andere Information erhalten, also verzichtet der Dienstleister auch nicht auf Geld, indem er keine Rechnung stellt für eine Leistung, die erbracht wurde). Der Nachmieter Ihrer Wohnung hat bisher leider nie einen Termin vereinbart, da es ihm lt.Herrn xxx zeitlich bisher nicht gepasst hat. Nur zur Erinnerung: die Reinigung bzw.Erneuerung der FIlter war durch Sie geschuldet und Sie wollten das seinerzeit auch noch selber erledigen. Also bitte machen Sie uns nicht für Dinge verantwortlich, die letztlich Sie zu verantworten haben. Die Information, dass Sie das nicht mehr erledigen können, ahben Sie uns am 27.04.2018 gegeben, immerhin auch erst 2 Monate nach Ihrem Auszug!

    (Anmerkung: Ich hatte bereits vorher telefonisch vereinbart dass die Filter vom Vermieter getauscht werden, scheinbar wurde aber nur meine spätere schriftliche Nachricht anerkannt.
    Zudem wurde mir sehr wohl telefonisch gesagt, dass die Filter laut Unterlagen ausgetauscht worden seien.)

    Zum Sachstand: Herr xxx [der Hausmeister] kennt die Dringlichkeit und wollte das nun nach seinem Urlaub (bis 31.07.2018) erledigen.

    (Anmerkung: Der gute Herr ist also scheinbar mehrere Monate am Stück im Urlaub, so wie der Rest der Belegschaft.)

    Ihr Satz: "Zum letzten Mal: Sie werden mir UMGEHEND meine zu viel gezahlte Miete zurücküberweisen, und zwar heute noch. Es handelt sich dabei um xxx €":

    An der Stelle ist Ihnen leider entgangen, dass Ihnen Kosten für die "Gebühr aufgrund vorzeitiger Entlassung aus dem Mietvertrag" in Höhe von xxx € entstanden sind, bei der zuviel gezahlten Miete sprechen wir daher von einem Betrag in Höhe von xxx €.

    (Anmerkung: Hierbei hatte ich telefonisch und schriftlich vereinbart, dass dies von der Kaution abgezogen wird.)

    Wir fassen das jedoch nicht als Drohung auf, gewährt uns der Gesetzgeber eine Frist von bis zu 6 Monaten für Rückzahlung von Kautionen, bei strittigen Sachen auch länger,

    Zum Sachstand:

    Meinem Kenntnisstand nach hat Frau xxx Sie diesbezüglich angeschrieben, da es für die Rückzahlung zwingend notwendig ist, dass Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen, den vorliegenden Unterlagen nach (allerdings habe ich keinen Zugriff auf das E-Mail Konto von Frau Krumbein), steht das noch aus.

    (Anmerkung: Das Konto hat sich nie geändert und ich hatte im Kündigungsschreiben bezüglich der Kaution meine Kontodaten mitgesendet, um genau solche Ausreden zu vermeiden.)

    Bis dahin werden wir uns zu der Angelegenheit auch nicht weiter äußern."

    Dies war nun das erste Mal, dass ich tatsächlich eine Begründung für die Rückhaltung meines Geldes erfahren habe. Telefonische und schriftliche Aussagen widersprachen sich mehrfach, mündliche Vereinbarungen wurden zwar akzeptiert, aber nun schriftlich wieder revidiert selbst wenn danach erneut eine schriftliche Vereinbarung stattfand.

    Nun meine Fragen dazu:

    1. Können Probleme bei Terminvereinbarungen mit dem Nachmieter zur Folge haben, dass der Vormieter auf sein Geld warten muss?

    2. Ist es für Mieter relevant, wenn sämtliche Mitarbeiter mehrere Monate zeitgleich im Urlaub sind und dadurch keine Bearbeitung stattfindet? (es ging um alle drei Beteiligten, keiner davon hatte in der Zeit eine Vertretung)

    3. Kann die Zahlung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag von einer versehentlich gezahlten Miete abgezogen, bzw. diese generell trotz mehrmaliger Aufforderung einfach einbehalten werden?

    4. Sind mündliche Absprachen generell nicht gültig?

    Grundsätzlich bin ich um Professionalität und Höflichkeit bemüht, aber wie man heraushört ist meine Geduld mehr als am Ende.

    Wieder und wieder wurden meine Fragen und Forderungen einfach ignoriert, Tatsachen verdreht dargestellt und Standardantworten genutzt statt auch nur eine simple Antwort zu schicken.

    Seit Anfang März warte ich nun auf die Rückzahlung, nun haben wir August.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

  • 1. Können Probleme bei Terminvereinbarungen mit dem Nachmieter zur Folge haben, dass der Vormieter auf sein Geld warten muss?

    Der Nachmieter hat mit dem Vormieter kein Vertragsverhältnis, deshalb hat das keinen Einfluss aufs Geld.

    2. Ist es für Mieter relevant, wenn sämtliche Mitarbeiter mehrere Monate zeitgleich im Urlaub sind und dadurch keine Bearbeitung stattfindet? (es ging um alle drei Beteiligten, keiner davon hatte in der Zeit eine Vertretung)

    Wie der Vermieter sein Personal eisetzt muss den Exmieter nicht kümmern. Es muss nur funktionieren.

    3. Kann die Zahlung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag von einer versehentlich gezahlten Miete abgezogen, bzw. diese generell trotz mehrmaliger Aufforderung einfach einbehalten werden?

    Nun, wenn eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gegen Zahlung vereinbart war, dann kann das Geld vor überbezahlten Miete oder der Kaution verrechnet werden.

    4. Sind mündliche Absprachen generell nicht gültig?

    Auch die sind gültig, nur die Beweislage tut sich schwer.

    Seit Anfang März warte ich nun auf die Rückzahlung, nun haben wir August.

    Da dem Vermieter per Gesetz eine Überlegungsfrist von 6 Monaten, und bei der Abrechnung der Betriebskosten auch länger, zustehen , sehe ich im Moment noch keine Handhabe per Mahnbescheid die Kaution einzufordern.