Hallo liebe Mietrechtler
ich habe folgende Situation:
- Mein UnterMietvertrag für ein 18 m² Zimmer (unmöbliert) endete zum 31.01.2018. Soweit so gut.
- Mit dem Vermieter habe ich eine Kaution in Höhe von 1.150 € vertraglich vereinbart - lediglich als Standard-Mietsicherheit ohne andere Bedingungen.
- Beim Auszug wollte der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellen, weswegen ich alles mit einem Zeugen protokolliert und fotografiert haben. Das hat mich schon etwas gestört, aber ok, da ist ja Niemand zu verpflichtet.
Bisher habe ich meine Kaution jedoch nicht zurück erhalten.
Gemäß § 548 Absatz 1 BGB gehe ich davon au, dass der Vermieter die Kaution jedoch nur bis zum 31.07.2018 hätte zurückhalten können. Denn diese 6 monatigen Differenzzeit wird ihm ja als Prüfzeit für eventuelle Schäden zugesprochen. Es wurden keine Schäden geltend gemacht. Eine Rückhaltung der Kaution ist meiner Meinung nach über diesen Zeitraum nicht zulässig.
Da ich blöderweise zum Jahresanfang ausgezogen bin, bestehen allerdings noch Nebenkosten die ja bekanntlich erst im Folgejahr abgerechnet werden.
Dazu habe ich gefunden, dass nur ein angemessener Teil der Kaution zurückgehalten werden darf, nicht aber die gesamte Kaution (BGH, Urteil vom 18. 01. 2006 – VIII ZR 71/05).
Und als angemessen gilt hierbei auch nur maximal die 4 fache Nebenkostenvorauszahlung als Rückhaltesumme, was in meinem Fall knapp 200 € wären.
Unterm Strich müsste ich gut 950 € direkt ausgezahlt bekommen und wollte die kommenden Tage einen entsprechenden Brief mit einer zweiwöchigen Auszahlungsfrist aufsetzen.
Oder wie seht ihr das?
Beste Grüße