Sturmschaden nicht gemeldet und Schaden Balkontür - Wer trägt die Kosten?

  • Hallo zusammen,

    ich habe gestern bei einer Hausbesichtigung festgestellt, dass die Außenrollade teilweise gewellt und mehrfach gebrochen ist. Die Mieterin erklärte daraufhin, dass das bei einem Sturm vor ein paar Monaten passiert sei. Das Haus ist gegen Sturm versichert, jedoch habe ich solche Schäden umgehend der Versicherung zu melden, was durch die fehlende Anzeige des Mangels durch die Mieterin nicht geschah. Hat sie nun die Kosten für die Reparatur bzw. den Austauch der Außenrollade zu tragen?

    In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, falls sie den Schaden direkt gemeldet hätte, wäre meine Versicherung dafür aufgekommen? Falls ja, was wäre, wenn sie nochmal die Außenrollade beim Sturm halb runterlassen würde und diese daraufhin wieder beschädigt werden würde? Irgendwann würde ja sicherlich mein Versicherungsbeitrag steigen oder diee Versicherung mich rauswerfen.


    ich habe gestern bei einer Hausbesichtigung festgestellt, dass bei einer zweitürigen Balkontür aus Kunststoff die mittlere Leiste, welche über die rechte Tür 2 cm überlappt und somit den Spalt in der Mitte zwischen beiden Türen verdeckt, ca. bei 30cm überm Boden abgebrochen ist und nur noch an der Gummidichtung hängt. Die Mieterin sagt zum Einen dass das am Alter der Tür liege (die restliche Tür sieht aus wie neu) und zum Anderen dass sie dagegen getreten sei. Muss sie für den Schaden aufkommen, da sie diesen durch den Tritt verursacht hat.

    Hoffe, dass Ihr mir helfen könnt

    ich habe gestern bei einer Hausbesichtigung festgestellt, dass an einer Wand auf ca. einem Meter Höhe sich die Tapete gelöst hat und die Stelle sich ganz leicht feucht anfühlte. Die Mieterin sagte, dass dieses schon länger wäre und sie die Ausbreitung beobachtet hat. Ich wusste davon gar nichts - bis gestern. Muss sie für den Schaden mitaufkommen, da sie die Ausbreitung beobeachtet hat und mir keine Chance gegeben hat, die Stelle möglichst klein zu halten.

  • Hallo!

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  • Mieter haben Mängel unverzüglich anzuzeigen. Wird das unterlassen, muss der Mieter für den hieraus entstanden Schaden aufkommen. Ist in § 536c BGB geregelt.

    Ob jetzt die einzelnen Posten darunter jeweils fallen ist eine Einzelfrage. Ich würde das bejahen, aber bevor man die Mieterin hier in Anspruch nimmt durch den Rechtsweg, sollte ein Jurist dahingehend befragen.

    In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, falls sie den Schaden direkt gemeldet hätte, wäre meine Versicherung dafür aufgekommen? Falls ja, was wäre, wenn sie nochmal die Außenrollade beim Sturm halb runterlassen würde und diese daraufhin wieder beschädigt werden würde? Irgendwann würde ja sicherlich mein Versicherungsbeitrag steigen oder diee Versicherung mich rauswerfen.

    Da musst du in die Versicherungsunterlagen schauen, was genau die Versicherung reguliert und ob sie ein Sonderkündigungsrecht hat oder eine Erhöhung des Selbstbehaltest/Versicherungsbetrages möglich ist.

    Muss sie für den Schaden aufkommen, da sie diesen durch den Tritt verursacht hat.

    Ja, Schäden die keine Abnutzung darstellen sind von der Mieterin zu tragen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!