Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf ?

  • Hallo, wir haben zum 30.09.2011 eine Kündigung von unserem Vermieter bekommen, da er Eigenbedarf angekündigt hat.

    Nun waren wir auf der Suche nach einer eigenen Wohnung zum Kauf und sind nach Monaten auch fündig geworden, die Wohnung ist ab sofort frei und der Notartermin ist nächste Woche. D.h. sobald in der neuen Wohnung das Bad renoviert und die Wände gestrichen sind, kann eingezogen werden, wir kalkulieren dafür mit ca. 1 1/2Monaten.

    Zudem wird der Mietsblock, in dem wir aktuell wohnen, wohl momentan modernisiert. Die Außenfassade ist schon komplett mit Baugerüst abgedeckt, was genau gemacht wird und wie lange das dauert, darüber hat uns keiner informiert. Wir standen letzte Woche plötzlich vor einem abgedeckten Haus.

    Wir gehen auch davon aus, daß unser Vermieter von der Baumaßnahme wußte, denn eigentlich wollte er jetzt im Frühjahr schon einziehen und hat es sich Monate später anders überlegt, uns noch ein paar Monate mehr Aufschub zu geben. Er will wahrscheinlich die Lärm- und Schmutzbelästigung vermeiden und hat schon sämtliche Renovierungsarbeiten an den Fenstern vor 2 Monaten durchführen lassen.

    Ist es denn möglich, dadurch daß wir uns eine eigene Wohnung gekauft haben, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen mit Auszug innerhalb eines Monats ?

    Gibt es hierzu auch § oder Rechtsurteile ?

    Vielen Dank im voraus !

  • Sonderkündigungsrecht habt ihr sicher nicht, aber ihr könnt fristgerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist selbst kündigen. Das wäre dann zum 30.06.2011 und würde euch immerhin 3 Monate Mietzahlung ersparen.

    Wegen der Baumaßnahme gäbe es wahrscheinlich auch noch die Möglichkeit die Miete zu mindern. Aber sowas solltet ihr nur mit fachkundiger Beratung in Angriff nehmen.

  • Zitat

    Zudem wird der Mietsblock, in dem wir aktuell wohnen, wohl momentan modernisiert. Die Außenfassade ist schon komplett mit Baugerüst abgedeckt, was genau gemacht wird und wie lange das dauert, darüber hat uns keiner informiert. Wir standen letzte Woche plötzlich vor einem abgedeckten Haus

    Euer Vermieter ist verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen am Objekt rechtzeitig anzukündigen, insbesondere wenn die bestehenden Mietverhältnisse durch diese Maßnahmen in irgendeiner Form beeinträchtigt werden.

    Insoweit bietet sich hier auch Verhandlungsspielraum, denn unter Umständen muss der Vermieter auch damit rechnen, dass die geplanten Modernisierungsmaßnahmen aufgrund seines Versäumnisses durch die Mieter verhindert werden.