Erhöhung der Nebenkosten entgegen Besuchsrecht und willkürliche Parkplatzgebühr

  • Hallo zusammen,

    am 1. März dieses Jahres ist meine Freundin in eine neue Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag steht auch nur ihr Name. Ich bin natürlich regelmäßig zu Besuch dort. Meine Besuche gestalten sich wie folgt: Die "Hauptbesuchszeit" ist am Wochenende, beginnend am späten Freitag Nachmittag, endend am frühen Montag Morgen. Dies schließt manchmal, manchmal aber auch nicht den gesamten genannten Zeitraum ein. Es kommt ebenso vor, dass ich erst am Samstag oder am Sonntag komme oder zwischendurch einen Tag und/oder eine Nacht nicht dort bin. Dazu kommt in der Regel ein Tag unter der Woche, an dem ich am späten Nachmittag komme und am nächsten Morgen wieder fahre. Aber auch dieser findet nicht regelmäßig jede Woche statt.

    Ganz zu Anfang ab dem Einzugstag, sowie einmal im Juni, als meine Freundin gesundheitlich beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen war, war ich anderthalb Wochen am Stück dort. Dies waren die einzigen beiden Ausnahmen in dieser Länge. Dagegen gab es auch bereits Phasen, in denen ich bis zu drei Wochen am Stück überhaupt nicht dort war.

    Ich gehe gelegentlich (ausdrücklich nicht bei jedem Besuch) in ihrer Wohnung duschen. Keines der in der Wohnung befindlichen Möbel oder Gegenstände des täglichen Gebrauchs gehören mir. Bis auf ein paar vereinzelte T-Shirts oder Socken, die hier und da "rumfliegen", packe ich für jeden Besuch extra eine Tasche mit der von mir für die Dauer des Aufenthalts benötigten Kleidung, die ich auch deutlich sichtbar bei jedem Kommen und Gehen bei mir führe. Weder auf dem Klingelschild, noch auf dem Briefkasten befindet sich mein Name. Ich habe noch nie meine persönliche Post oder Pakete in die Wohnung meiner Freundin liefern lassen, noch habe ich je eigenen Besuch dort empfangen.

    Bereits knapp fünf Wochen nach Einzug kam der Vermieter per WhatsApp damit um die Ecke, dass sie ja entgegen ihrer Bekundung bei Vertragsunterschrift, bei der ich anwesend war und mich als regelmäßiger Besucher angekündigt hatte, nicht alleine in die Wohnung gezogen sei. Er (wohnt im selben Haus) sehe mich "jeden Morgen um 7 Uhr das Haus verlassen" und dies habe "natürlich Auswirkungen auf die Nebenkosten". Außerdem solle ich als regelmäßiger Fremdparker 50 Euro pro Monat für die Abstellung meines PKWs auf der zum Grundstück gehörenden Parkfläche (es handelt sich um eine nicht überdachte, nicht durch Linien gekennzeichnete oder abgetrennte Schotterfläche) zahlen.

    Meine Freundin antwortete ihm darauf, dass ich nicht jeden Tag dort wäre und erst recht nicht dort wohnen würde. Er entgegnete, dass er das weiter beobachten werde.

    Nun erreichte meine Freundin am letzten Wochenende ein Brief seitens ihres Vermieters mit dem Betreff "Erhöhung der Nebenkosten". Wortlaut: "Aus Ihrem Mietvertrag geht hervor, dass die vermietete Wohnung gemäß der Nebenkosten für eine Person ausgelegt ist. Aufgrund Ihrer Wohnsituation ergibt sich für uns eine zusätzliche Wohnpartei. Um Nachzahlungen im nächsten Jahr zu vermeiden, erhöhen wir gemäß §560 Abs. 4 BGB die monatlichen Vorauszahlungen von derzeit 75,00 € auf 100,00 €. Diese Regelung tritt mit der nächsten Mietzahlung in Kraft."

    Dabei lag ebenso ein Formular mit dem Titel "Mietvertrag zur Nutzung eines Stellplatzes", das übliche Paragraphen zur Benutzungsregelung, Mietzins, Haftung und anderem beinhaltet. Unter dem Punkt "Vertragsdauer" steht geschrieben: "Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der vorliegende Stellplatzmietvertrag automatisch endet mit der Beendigung des Wohnungsmietvertrages für die vom Mieter in gleichen Anwesen gemieteten Wohnung von Frau [Name meiner Freundin]."

    Meine Freundin suchte daraufhin das persönliche Gespräch mit ihrem Vermieter, was scheiterte. In harschem Ton wies er sie zurecht, es gebe da nichts zu besprechen, er habe mit zwei anderen Personen (seiner Lebensgefährtin, die mit ihm in einer Wohnung lebt, sowie seiner Nichte, die im Rahmen einer GbR Miteigentümerin des Hauses ist und ebenfalls in einer Wohnung dort wohnt) über einen längeren Zeitraum beobachtet, dass ich "jeden Tag" dort bin und mein Wagen auf dem Grundstück steht. Er lasse sich "nicht verarschen", bezichtigte meine Freundin der Lüge, als sie erneut und wahrheitsgemäß bekundete, ich sei keineswegs jeden Tag dort, betonte, dass er immer noch der Eigentümer dieses Hauses sei, er Parkgebühren verlangen könne wie er wolle und er mich, sollte ich diese nicht zahlen, abschleppen lassen würde, sowie dass, wenn ihr das nicht passt, sie gerne ausziehen und "einen anderen Vermieter verarschen kann".

    Wir sind einigermaßen geschockt über diese Art und Weise des Vermieters und sehen seine Forderungen frei jeglicher rechtlichen Grundlage. Wir berufen uns auf das Besuchsrecht, von dem der Vermieter offensichtlich keine große Kenntnis hat, denn im Rahmen dieses "Gesprächs" fragte er meine Freundin, wieso ich überhaupt einen Schlüssel habe.

    Spannend wird es auch, wenn man einen Blick in den Mietvertrag wirft, von dem ich datenschutzgerecht die relevanten Seiten angehangen habe (hinter dem Feld "Ehepartner" verbirgt sich lediglich die alte Adresse meiner Freundin, der Vermieter ist da in der Zeile verrutscht). Dort sind nämlich einige Passagen die Nebenkosten betreffend einfach weggestrichen bzw. nicht angekreuzt worden.

    Für uns ergeben sich nun daraus einige Fragen:

    - Sind wir bezogen auf die Erhöhung der Nebenkosten im Recht, wenn wir uns auf das im Mietrecht verankerte Besuchsrecht beziehen?

    - Ist das Schreiben mit dem Betreff "Erhöhung der Nebenkosten" so - auch abgesehen vom Besuchsrecht - überhaupt rechtskräftig, da er sich selbst auf §560, Abs. 4 des BGB bezieht, in dem allerdings festgeschrieben ist, dass einer Erhöhung der Nebenkosten zunächst eine Abrechnung vorangehen muss, die meine Freundin nicht bekommen hat?

    - Wie verhält es sich mit der Tatsache, dass er zwar Nebenkosten für zwei Personen abrechnen möchte, aber nirgendwo fordert, ich solle mich im Mietvertrag eintragen?

    - Was folgt aus der nicht vollständigen Angaben im Mietvertrag die Nebenkosten betreffend?


    - Ist der beigefügte "Mietvertrag zur Nutzung eines Stellplatzes" so für mich rechtlich bindend, da ich als Mieter angesprochen werde, der ich nicht bin? Dies widerspricht ebenfalls seiner Aussage aus April, in der er von "Fremdparkern" sprach, die diese Gebühr angeblich zu entrichten haben.


    - Gibt es irgendeine rechtliche Basis der "Willkür", unter die diese Erhebung einer Parkplatzmiete fallen könnte, da sowohl bei Vertragsunterschrift davon nie die Rede war, als auch mutmaßlich ich der einzige bin, der diese zahlen soll (sowohl bezogen auf Mieter als auch auf Besucher), oder des "Wucher", da es sich hier nicht um eine Garage, sondern um den beschriebenen Schotterplatz handelt, auf dem ich einen Stellplatz auch durch Zahlung der 50 Euro im Monat nicht sicher habe. Es gibt ja keine Abgrenzungen oder Zuordnungen zu Wohnungen, so dass gilt "wenn voll, dann voll". Im Mietvertrag meiner Freundin steht im Übrigen unter "Sonstige Vereinbarungen": "Stellplatz vorm Tor", ohne weitere Kosten oder Einschränkungen.


    - Wäre er berechtigt, sollte ich diese Parkplatzmiete nicht zahlen, mich kostenpflichtig abschleppen zu lassen, oder könnte ich die Kosten im Falle des Falles von ihm zurückfordern?


    Sorry für den langen Text, ich wollte alles so genau wie möglich darstellen, und vorab vielen Dank für eure Meinungen!

  • Heiliger Strohsack, als ich unten angekommen bin, habe ich das oben geschriebene schon wieder vergessen.;)


    Grundsätzlich, habe ihr denn einen Parkplatz gemietet? Im MV. konnte ich dazu, nach kurzem überfliegen, nichts zu finden.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (21. August 2018 um 13:22)

  • Grundsätzlich würde ich die Anpassung der Vorauszahlungen so akzeptieren. Du schreibst ja selbst, dass Du von Freitag Nachmittag bis Montag früh sowie einmal unter der Woche bei der Freundin bist.

    Sollten die Vorauszahlungen tatsächlich nur für eine Person kalkuliert worden sein, dann könnten diese nicht mehr ausreichend sein. Schließlich duschst Du ja sicher auch regelmäßig dort. Die Angegebene Erhöhung von 25€ ist ja überschaubar.

    Das Geld geht ja auch nicht verloren, sondern bekommt die Freundin mit der Abrechnung wieder, wenn zu viel vorausgezahlt wurde.

    Ansonsten würde ich der Abrechnung widersprechen, wenn es dort einzelne Kostenpositionen nach Personenanzahl umgelegt werden.

    Wenn deiner Freundin ein unentgeltlicher Stellplatz zur Verfügung gestellt wurde, heißt das ja eigentlich nicht, dass eine Nutzung ausschließlich durch sie erfolgen kann oder? Ob nun ihr Auto da steht, oder deins, ist meiner Meinung nach völlig unerheblich.

    Was folgt aus der nicht vollständigen Angaben im Mietvertrag die Nebenkosten betreffend?

    Theoretisch müsste die Freundin nur die sonstigen Betriebskosten nach § 17 Betriebskostenverordnung tragen, die hier ja aber nicht einmal benannt wurden. Letztendlich würde das aber vermutlich ein Richter als Irrtum zugunsten des Vermieters werten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Laut diesem Mietvertrag zahlt deine Freundin eine monatliche Pauschale von 75.- Euro für die Betriebskosten. Eine Erhöhung dieser Pauschale ist laut Vertrag nicht möglich. Lasst euch nicht unter Druck setzen und um zukünftigen Ärger aus dem Weg zu gehen, sucht eine neue Wohnung, in der der Vermieter nicht mit im Haus wohnt.

    Und Ärger wird es geben, das ist bei solch einem Menschen so sicher, wie morgens die Sonne aufgeht.

  • Ne, ne, laut Vertrag ist eine Pauschale und keine Vorauszahlung vereinbart.

    Ja, so habe ich das auch verstanden. Ist halt nur fraglich ob man, wenn faktisch dort nicht nur einer sondern zwei Leute wohnen, die pauschale nicht anpassen darf. Überspitzt gesagt, wenn die Fußballmanschaft regelmässig zu "besuch" kommt und da duscht, muß das der Vermieter finanzieren?

    Das dürfte der Kern der Fragestellung sein, oder?

  • Also, klar dusche ich auch mal dort. Aber wie gesagt, ausdrücklich nicht regelmäßig. Ebenso bin ich nicht regelmäßig das ganze Wochenende dort. Mal sind es drei Tage, mal zwei, mal einer. Mal ist es unter der Woche ein Tag, mal keiner. Dann bin ich auch mal ne Woche gar nicht da. Und mal dusche ich dort, mal nicht, eben so, wie es auskommt.

    Letztlich ist das doch aber mit dem Besuchsrecht abgedeckt, oder nicht? Verbrauch, der von Besuch produziert wird, kann nicht umgelegt werden. Und ich bin de facto Besucher. Ich wohne dort nicht. Ich habe meine eigene Wohnung, in der ich auch oft genug bin, das können im Falle des Falles auch sicher meine Nachbarn bezeugen. Also Kern der Frage ist eigentlich die nach dem Besuchsrecht.

    Es geht uns auch vorrangig nicht um die 25 Euro. Es geht uns um die Art und Weise des Vermieters, dass er meiner Freundin der Lüge bezichtigt, obwohl er selber lügt. Es ist ja auch in der Beweispflicht, wenn ich also tatsächlich jeden Tag dort wäre, müsste er das beweisen. Da bin ich gespannt, wie er das anstellen will.

  • Und der Vermieter widerspricht sich ja auch fortlaufend selbst. Behauptet, ich sei ein zweiter Mieter, fordert aber nirgendwo, dass ich mich auch entsprechend eintragen soll. Stellt eine Nebenkostenerhöhung für eine zweite Person aus, begründet dies aber mit einem Paragprah, der für die "normalen" Anpassungen der Betriebskosten gedacht ist. Erzählt was von 50 Euro Parkgebühr für Fremdparker, schickt dann aber einen Mietvertrag für einen Parkplatz für mich als Mieter im selben Anwesen wie meine Freundin.

    Dazu dieses Kauderwelsch im Mietvertrag und die Frage, wieso ich einen Schlüssel habe. Schade, dass es keine Lizenzen für Vermieter gibt :rolleyes:

  • Schade, dass es keine Lizenzen für Vermieter gibt

    Ja, das fehlte auch noch. Und am besten gleich dazu eine ganzes Heer von Beamten die das kontrolieren und natürlich Gebühren einziehen usw.=O


    Also, klar dusche ich auch mal dort. Aber wie gesagt, ausdrücklich nicht regelmäßig. Ebenso bin ich nicht regelmäßig das ganze Wochenende dort. Mal sind es drei Tage, mal zwei, mal einer. Mal ist es unter der Woche ein Tag, mal keiner. Dann bin ich auch mal ne Woche gar nicht da. Und mal dusche ich dort, mal nicht, eben so, wie es auskommt.

    Letztlich ist das doch aber mit dem Besuchsrecht abgedeckt, oder nicht? Verbrauch, der von Besuch produziert wird, kann nicht umgelegt werden. Und ich bin de facto Besucher. Ich wohne dort nicht. Ich habe meine eigene Wohnung, in der ich auch oft genug bin, das können im Falle des Falles auch sicher meine Nachbarn bezeugen. Also Kern der Frage ist eigentlich die nach dem Besuchsrecht.

    Wenn da so ist, würde ich dir wohl recht geben.

  • Ja, das fehlte auch noch. Und am besten gleich dazu eine ganzes Heer von Beamten die das kontrolieren und natürlich Gebühren einziehen usw.

    Das nicht, aber vielleicht eine jährliche Prüfung ^^ Nein, das ist vielleicht etwas übersptitzt. Aber bei diesem Vermieter beschleicht einen einfach das Gefühl, dass er keine Ahnung hat, was er da eigentlich tut.

  • Das nicht, aber vielleicht eine jährliche Prüfung Nein, das ist vielleicht etwas übersptitzt. Aber bei diesem Vermieter beschleicht einen einfach das Gefühl, dass er keine Ahnung hat, was er da eigentlich tut.

    Na und? Ist doch nicht strafbar. Ehrlicher weise kann man sich in dem Wußt von Vorschriften und Regeln ja auch nur schwer zurechtfinden. Aber davon leben ja ein Heer von Anwälten und Rechtsberatern usw. usw. recht gut.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum und von mir eventuell Anmerkung:

    Dazu dieses Kauderwelsch im Mietvertrag und die Frage, wieso ich einen Schlüssel habe.

    Dazu vielleicht: Besuch in der Wohnung: Wie lange darf er bleiben

    Aussage vom Deutschen Mieterbund, dass zum "Hausrecht" des Mieters

    auch der Zugang zur Mietwohnung gehört und Mieter in ihrer Wohnung

    grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen.

    Schade, dass es keine Lizenzen für Vermieter gibt

    :D Wenn es danach geht, müsste manchen Vermietern verboten werden

    zu vermieten und ein Vermieter-Führerschein wäre angebracht.

    Gruß



  • Was wurde denn beim Vertragsschluss vereinbart bzgl der Nebenkosten? Zahlt ihr eine Pauschale oder wird genau abgerechnet? Denn im Mietvertrag wird beides durchgestrichen, so dass am Ende der Vertrag auszulegen ist. Hier jetzt fest von einer Pauschale auszugehen ist schwierig.

    Auch bezüglich des Stellplatzes könnte es schwierig werden. Soweit mir bekannt ist, ist es teilweise umstritten, ob Besuch den Stellplatz ausgiebig nutzen darf. Einige Stimmen sagen durchaus der Stellplatz ist für die Mieterin bestimmt und Besuch darf ihn nur kurzzeitig verwenden. Wenn man dieser Ansicht folgt kann man dich abschleppen oder einen Stellplatzmietvertrag abschließen. Die Grenze des Wuchers ist sicherlich nicht überschritten. Deine Freundin hat kein Auto? Denn zwei Fahrzeuge abzustellen wäre so oder so nicht gestattet.

  • Ne, ne, laut Vertrag ist eine Pauschale und keine Vorauszahlung vereinbart.

    Das hab ich jetzt so nicht erkannt. Letztendlich ist der Passus mit den tatsächlichen Kosten gestrichen, allerdings auch der Teil mit der Pauschale.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • "Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird." bestimmt § 560 I BGB.
    Genau das ist hier der Fall, da sie n. § 6 Nr. 3 des MV vereinbart und Umlage durch rückwirkende Mehrverbräuche, etwa an Wasser, Müll usw. durch deine bis zu 5 Tage die Woche häufigen Besuche, hinreichend begründet ist.

    Ein Stellplatz gehört nicht zur vertraglichen Mietsache. Es unterliegt dem Weisungsrecht des Grundstückeigentümers, wem er widerruflich das Abstellen "vor dem Tor" zubilligt oder nicht. Würde die M die hilfsweise angebotene Mietvertragsänderung nicht annehmen, für einen um 50 EUR erhöhten Mietzins einen Stellplatz dazuzumieten, parkt ihr demnächst ganz woanders.

    Deiner Freundin steht es frei, ihren MV frühstmöglich zum 30.11.2018 durch ordentliche Kündigung zu beenden.

  • Das nicht, aber vielleicht eine jährliche Prüfung ^^ Nein, das ist vielleicht etwas übersptitzt. Aber bei diesem Vermieter beschleicht einen einfach das Gefühl, dass er keine Ahnung hat, was er da eigentlich tut.

    Dann begrüße ich auch eine Lizenz für Mieter.

    Wobei dieser hier, sollten die Angaben des TEs wahr sein, in die Kategorie jener Vermieter gehören, die dem Mieterbund geradezu in die Hände spielen und Vermieter in Verruf bringen.

    Bis zu 6 Wochen am Stück gilt man als Besuch. Die Nebenkosten würden eh entsprechend ausfallen.

    Da hier von einer Pauschale geschrieben wurde, will der Vermieter seine Kosten decken und fürchtet um eine mögliche Differenz zu seinen Ungunsten.

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