Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu einem Passus in meinem Mietvertrag.
Kurze Erklärung:
Nach einem Gewitter (vor längerer Zeit) funktionierte der Strom in einem Teil der Wohnung nicht mehr. (Steckdosen & 2 Lichtschalter)
Ich habe dies meinem Vermieter mitgeteilt, doch dieser teilte mir mit, dass er das Gewitter nicht verursacht hat und somit nicht haften muss und mich auf den Passus im Mietvertrag verwiesen. (siehe Anhang)
Nun ist einige Zeit vergangen und ich möchte aus dieser Wohnung ausziehen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich
1. den Schaden reparieren muss?
oder
2. falls ich den Schaden durch einen Elektriker reparieren lasse, wer die Kosten übernimmt?
In dem Passus steht etwas von "soweit der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand für jeden sachlich begrenzten Schaden nicht EUR 110,00 zzgl. Mehrwertsteuer und der Aufwandsbetrag in einem Kalendarjahr nicht 8% der Jahresnettomiete übersteigt."
Kann mir jemand diesen Passus erklären anhand eines Beispiels?
Wenn die Reperaturkosten z.B. größer sind wie 110,00 EUR zzgl. MwSt. , muss der Vermieter zahlen? Oder müssen die Reparaturkosten zugleich auch größer sein, wie 8% der Jahresnettomiete?
monatlicher Mietbetrag (ohne MwSt.) = 468,47 €
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Falls Ihr weitere Fragen habt, gerne fragen.
MfG Stiv