Mietwohnung renovieren, obwohl unrenoviert eingezogen?

  • Guten Tag zusammen.


    Meine Freundin und Ich und eine kleine französische Bulldogge, sind vor zwei Jahren in die Wohnung von meiner Mutter und Stiefvater eingezogen, da diese im selben Haus ins EG gezogen sind (Altersbedingt) und wir jetzt im Haus im 2. Stock wohnen, wo eben vorher meine Mutter und Stiefvater gewohnt haben (insgesamt ist es ein vier Parteien Haus, wo der Vermieter und eine andere Partei noch wohnen).


    1. Fall:


    Meine Mutter und mein Stiefvater sind mittlerweile ausgezogen aus dem Haus und wir würden nun gerne selbst ausziehen und haben bereits ein eigenes Haus zur Miete gefunden die wir ab November 2018 beziehen. Die Kündigung der Wohnung erfolgte bei Einschreiben schon im Juli, wobei die Vermieterin erst jetzt nach 4 Monaten Urlaub wieder da ist. Ich habe die Vermieterin per Whats App über unsere Kündigung informiert und diese nahm dies in Kenntnis und schrieb das es OK wäre. Nun habe ich aber bis heute noch nichts schriftliches von Ihr und weiß nicht ob Sie sich jetzt querstellen kann und sagen kann: ,,Ich habe bis jetzt noch nicht unterschrieben und dadurch verlängert sich der Auszug um 2 Monate!". Ist das rechtlich in Ordnung? Immerhin konnten wir sie nicht erreichen bis auf Whats App wo sie eben zugestimmt hat. Zur Info: Die Kündigung wurde fristgemäß per Einwurf-einschreiben versendet.


    2. Fall:


    Da die Vermieterin sich quergestellt hat von heute auf morgen durch die Trennung meiner Eltern (warum wissen wir bis heute nicht), haben wir nun ein sehr angespanntes Verhältnis zu ihr.

    Meine Eltern haben uns damals die Wohnung mit einer Küche + Geräten, gestrichenen Wänden, einer Tür die mein Stiefvater dummerweise mit einer Holzverkleidung dicht gemacht hat, da sie die Tür damals nicht brauchten. Da das alles so viel zu renovieren ist habe ich vor drei Tagen gelesen das der Mieter nicht renovieren muss wenn man damit eingezogen ist. Ich sehe das so: ,, Ich bin eingezogen mit der Küche, dieser besagten Holzwand, Tapeten und Farbe. Also kann man doch nicht verlangen das ich die Wohnung jetzt komplett neu Streiche und neu Tapezieren muss und noch Bohrlöcher von der Küche zu machen muss und einer kaputten Holz-Türe reparieren muss. Die Küche haben wir eben auch nicht mitgebracht wie beschrieben sondern sie war schon da. Mir geht es hier nicht um den Arbeitsaufwand sondern die kosten die daraus entstehen das alles zu renovieren und herauszureißen. Im Anhang habe ich den Mietvertrag und den Link den ich eben vor 3 tagen gelesen habe. BGH stärkt Mieterechte

    3. Fall:


    Letzte Woche waren wir im zukünftigen Haus um uns ein Bild der dort zu erledigen Renovierungsarbeiten zu machen. Dort sprach unsere Zukünftige Vermieterin uns an das Sie von freunden erfahren habe das wir Probleme mit unserer derzeitigen Vermieterin hätten wegen dem Hund und das mein Vater gestorben sei. Zur Klarstellung: Der Hund von uns ist und war immer sehr ruhig da er nicht bellt und auch sehr stubenrein ist. Dazu muss ich auch sagen das ich das bis zu diesem Zeitpunkt zum ersten mal hörte und die derzeitige Vermieterin nie sich beschwert hatte über unseren Hund. Das mein Vater gestorben sei wunderte ich mich da ich ihn nicht einmal kenne aber das ist in einer kleinen Stadt wohl Stille Post, es wird erzählt bis gar nichts mehr stimmt. Ich habe mir da nur gedacht ob das nicht sogar in gewisser weise unter einer Art "Rufmord" zählt da eben die Vermieterin jeden Ihrer Bekannten etwas erzählt was nicht stimmt. Unsere zukünftige Vermieterin hätte uns auch kündigen können, wegen solchen Gerüchten , aber sie lies Gottseidank mit sich reden und glaubte uns.


    Ich hoffe uns kann jemand helfen. Vielen dank im voraus!


    Dokumente anonymisiert und als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen. Bilder gelöscht, weil das so nicht

    geht, zu viel.

    Grace



  • Meine Freundin und Ich und eine kleine französische Bulldogge, sind vor zwei Jahren in die Wohnung von meiner Mutter und Stiefvater eingezogen,

    Habt ihr einen eigenen Mietvertrag abgeschlossen mit der Vermieterin oder seit ihr einfach nur dazu gezogen?


    ,,Ich habe bis jetzt noch nicht unterschrieben und dadurch verlängert sich der Auszug um 2 Monate!".

    Nein das geht so nicht. Die Kündigung gilt als zugestellt, sobald sie in den Briefkasten gelangt ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Habt ihr einen eigenen Mietvertrag abgeschlossen mit der Vermieterin oder seit ihr einfach nur dazu gezogen?


    Nein das geht so nicht. Die Kündigung gilt als zugestellt, sobald sie in den Briefkasten gelangt ist.

    Ja wir haben einen eigenen Mietvertrag abgeschlossen.

  • Dann dürfte aus meiner Sicht - wenn die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist - die Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf euch übertragen worden sein.


    Jetzt ist die Frage, ob man beweisen kann, dass die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist. Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Dann dürfte aus meiner Sicht - wenn die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist - die Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf euch übertragen worden sein.


    Jetzt ist die Frage, ob man beweisen kann, dass die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist. Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    Leider nicht, dennoch hat ja meine Mutter und ihr Freund vorher da gewohnt. Wären das nicht genug Zeugen? Wie würde sich soetwas dann auf die Vormieter auswirken, da es in diesem Fall ja meine Mutter wäre, der ich in der Hinsicht nicht schaden möchte.

  • Die Ansprüche sind nach 6 Monaten verjährt, also bestehen keine Ansprüche mehr gegen die Vormieter.


    Anders könnte es nur aussehen, wenn der Vertrag übernommen worden ist von den Vormieter, aber dafür bestehen hier soweit keine Anhaltspunkte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Kündigungen gelten als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärungen mit Zugang beim Geküdigten als bewirkt. Sofern ihr kein Zeitmietvertrag oder Kündigungsverzicht entgegensteht, "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats" dokumentiert zugestellt dann "zum Ablauf des übernächsten Monats", § 573c I BGB.

    Auf eine Kenntnisnahme oder Bestätigung durch die Gekündigten käme es nicht an; euer MV endet unter den benannten Voraussetzungen mit v. g. Frist.


    Renovierungspflichten wären von Mängelbeseitigung zu unterscheiden: Habt ihr mit eigenem Mietvertrag Kücheneinrichtung und Holzverkleidungen von den Vormietern (!) übernommen, schuldet ihr mit Rückgabe den Rückbau in den vertragsgemäßen Zustand, wie er ursprünglich vermietet war. Meint Abriss der Holzverkleidung, Einbau der Küchentür, Entfernung der nicht mietgemieteten Kücheneinrichtung. Eure Annahme ist insofern irrig, da nicht die Vermieterin, sondern eure Mutter bzw. Stiefvater diese Um- und Einbauten vornahmen :-O


    G Toschi