Meinungswechsel bezüglich der Renovierung beim Auszug

  • Hallo,

    mein Vermieter kam am 25.06 zu mir, um sich die Wohnung anzuschauen.

    Damals sagte er zu mir, dass ich die Wohnung beim Auszug nicht renovieren muss. (Ein Zeuge war dabei)

    Bei der Schlüsselübergabe, am 31.07.2018 hieß es dann plötzlich, dass ich die Wohnung doch renovieren muss.

    Dies konnte ich natürlich nicht mehr erledigen... die Wochen danach war ich im Urlaub.

    Jetzt, am 25.08.2018 habe ich ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass ich die Wohnung entweder bis zum 07.09.2018 renovieren muss, oder eine Firma mit der Renovierung beauftragt wird und ich die Kosten dafür tragen muss.

    Laut Rechnung soll ich 600€ für das Streichen der Decke + weitere Renovierungskosten tragen... ich habe in der Wohnung nur 2,5 Jahre gewohnt und habe die Decke nie berührt.

    Meine Fragen:

    Muss ich die Wohnung renovieren, obwohl es damals anders mündlich ausgemacht wurde?

    Falls ja, ist es wirklich notwendig die Decke zu streichen, obwohl diese immer noch in einem einwandfreien Zustand ist?

    Vielen Dank

  • Hier ist sehr wichtig, den genauen Text der Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen zu kennen und ob die Wohnung renoviert angemietet wurde oder nicht. Erst wenn das bekannt ist, sind Antworten möglich. Entweder Wort für Wort abtippen, oder als .PDF Datei hochladen.

  • Kann der Vermieter überhaupt noch auf eine Renovierung bestehen, obwohl dieser mündlich gesagt hat, dass eine Renovierung nicht nötig ist?

    Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen. Darauf sollte man sich nicht verlassen, auch wenn Zeuge sehr hilfreich ist. Da ist aber auch wieder die Frage, wie glaubwürdig der Zeuge ist. Außerdem kann man dann auch sagen, man sah noch nicht den gesamten Schaden.

    Auch die Dauer von 2,5 Jahren sagt nicht viel aus. Bei Raucher in der Wohnung oder Kinder ist das ganz anders zu beurteilen, als bei einem Singlehaushalt, der da kaum gewohnt hat, sondern viel unterwegs war. Bohrlöcher, Dübel usw.

    Man sollte also wirklich erst prüfen, ob die Übertragung wirksam ist oder nicht, dann kann man sich fragen, ob Renovierungsbedarf vorliegt und ob darauf verzichtet worden ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo , bei mir war es auch so , der Vermieter sagte zu mir , der neue Mieter solle sich die Wohnung so streichen wie er möchte und habe die Wohnung ungestrichen übernommen. Also wenn es im Vertrag nicht ausgeführt ist , hat man schlechte Karten , schliesse ich aus den Kommentaren , oder ???

  • der neue Mieter solle sich die Wohnung so streichen wie er möchte und habe die Wohnung ungestrichen übernommen

    Wenn man eine Wohnung unrenoviert bekommt, dann kann der Vermieter nicht verlangen, dass man später beim Auszug renovieren soll. Denn das wäre eine Benachteiligung, zwei mal streichen zu müssen, beim Einzug und nochmal beim Auszug. Man sollte immer in einem Übergabeprotokoll den Zustand der Wohnung dokumentieren, sodass es später darüber keinen Streit geben muss.

  • Klar wäre ein Protokoll hilfreich , aber wer denkt schon an so etwas , in der Vorfreude auf ne neue Wohnung. Man geht ja auch immer von dem guten in Menschen aus , aber das sollte man tunlichst nicht . Wenn mein Vermieter nun verlangt neu zu streichen , müsste ich das tun , da ich ja nichts in der Hand habe , oder Fruggel ?? Gruß

  • Ein Protokoll ist nicht das einzige Mittel, das einem zur Verfügung steht. Beispielsweise kann man im Streitfall auch Zeugen (am besten neutrale) liefern, die den Zustand bezeugen können.

    Dann kommt es auch noch auf deinen Vertrag an, ob dort überhaupt in gesetzeskonformer Weise vereinbart ist, dass du die Schönheitsrenovierungen auszuführen hast.

    Du siehst, es ist einiges zu schauen, daher kann man hier nicht beantworten ob du streichen musst.

    Aber warte doch erst mal ab, ob es der Vermieter verlangt. Man muss sich nicht unbedingt den Kopf über Probleme zerbrechen, die vielleicht gar nicht vorhanden sind.