Guten Morgen,
bei mir steht ggf. eine Eigenbedarfskündigung an.
ich habe ein Frage zur Kündigungsfrist bzgl. Eigenbarf.
Bis 5 Jahre sind es drei Monate, bei 5-8 Jahre sind es 6 Monate.
Die 5 Jahe sind am 1. Mai 2019 um.
Wenn mein Vermieter nun zum 1.4. kündigt, sind es ja weniger als 5 Jahre, inkl. der drei Monate mehr als 5 Jahre.
Nun meine Frage:
Ich gehe davon aus, dass die Kündigungsfrist sich an der Mietdauer bis zur Kündigung (1,4.19) orientiert, also drei Monate.
Seht Ihr das auch so?
LG Rainer