Kündigungsfrist Eigenbedarf

  • Guten Morgen,

    bei mir steht ggf. eine Eigenbedarfskündigung an.

    ich habe ein Frage zur Kündigungsfrist bzgl. Eigenbarf.

    Bis 5 Jahre sind es drei Monate, bei 5-8 Jahre sind es 6 Monate.

    Die 5 Jahe sind am 1. Mai 2019 um.

    Wenn mein Vermieter nun zum 1.4. kündigt, sind es ja weniger als 5 Jahre, inkl. der drei Monate mehr als 5 Jahre.

    Nun meine Frage:

    Ich gehe davon aus, dass die Kündigungsfrist sich an der Mietdauer bis zur Kündigung (1,4.19) orientiert, also drei Monate.

    Seht Ihr das auch so?

    LG Rainer

  • Es geht hier um den Zeitpunkt der Kündigungserklärung. Erfolgt der Zugang des Schreibens zu einem Zeitpunkt, in welchem Du noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnst, dann gilt die Frist von 3 Monaten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    /off topic

    Ich weiß nicht, wie man auf die Idee kommt, als Nutzernamen den Namen dieses Forum zu verwenden, halte das aber für eine sehr schlechte Idee. Nutzernamen geändert.

    :(

    Gruß!

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