Hi, vielleicht hat jemand einen Rat. Ich wohne zur Miete im Erdgeschoss. Laut Mietvertrag wird uns der Garten zur alleinigen Nutzung überlassen. Die Nutzung erfolgt unabhängig von der MIethöhe, er ist nicht Bestandteil des Mietzins. Das Nutzungsrecht gilt auf Widerruf bei Eigenbedarf als vereinbart.
1. Frage. Darf der Vermieter einfach in den Garten gehen ohne Rücksprache und Obst ernten? Darf er sich nachträglich ein "Ernterrecht"einfordern?
2. Frage: Was bedeutet in meinem Fall "Widerruf bei Eigenbedarf"? Wann ist Eigenbedarf begründet? Er hat vor seinem Haus einen eigenen Garten.
3. Frage: Der Garten ist über den Keller erreichbar, zu dem der Vermieter Zutritt hat. Hat er das Recht einfach unsere Terrasse vor dem Garten zu betreten? Für die Ansicht der Fassade zb?
Vielen Dank für die Tipps oder gerne auch Links!
Darf Vermieter Obst ernten
- Mausejules
- Erledigt
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Lass mich mal ins blaue raten, der Vermieter wohnt im selben Haus, mit insgesamt zwei Wohneinheiten?
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Darf der Vermieter einfach in den Garten gehen ohne Rücksprache und Obst ernten? Darf er sich nachträglich ein "Ernterrecht"einfordern?
Nein.
Wann ist Eigenbedarf begründet?
Wahrscheinlich wenn der Vermieter sagt "Ich will den jetzt nutzen"
Hat er das Recht einfach unsere Terrasse vor dem Garten zu betreten? Für die Ansicht der Fassade zb?
Er hat nicht mal das Recht den Garten zu betreten.
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Lass mich mal ins blaue raten, der Vermieter wohnt im selben Haus, mit insgesamt zwei Wohneinheiten?
Nein. Der Vermieter wohnt nicht im Haus.
Er wohnt ein paar Häuser weiter mit eigenem Garten.