Unklarheiten bei der BK-Abrechnung

  • Hallo Leute,


    ich hatte gestern die zweite BK-Abrechnung im Briefkasten und habe sie mit der ersten verglichen. Dabei sind mir ein paar Dinge aufgefallen, dir mir komisch vorkommen.


    1. Grundsteuer: Die erste Abrechnung im Jahr 2016 umfasste 283 Tage. Trotzdem haben wir die volle Grundsteuer bezahlt, welche 2017 genauso hoch war. Hätte diese nicht anteilig für die Tage berechnet werden müssen?


    2. Wartung RWA/RWM: Dieser Posten wurde 2016 zweimal berechnet. Das fiel mir aber erst auf, als ich die Abrechnung für 2017 kontrollierte. Leider sind seit der ersten Abrechnung mehr als 12 Monate vergangen, ein Widerspruch wäre demnach nicht möglich, oder?


    3. Hausmeister/Hausreinigung: Dieser Posten ist der zweitgrößte in der Abrechnung. Die Hausverwaltung übernimmt den Hausmeisterdienst, welcher mehr schlecht als recht durchgeführt wird und gefühlt sehr teuer ist. Wir zahlen ca. 400 Euro dafür im Jahr. Gibts da eine Möglichkeit die Kosten zu senken bzw. zu kontrollieren, welche Kosten berechnet werden?


    4. Abwasserabrechnung: Im Jahr 2016 fehlte bei den Kaltwasserkosten der Posten Abwasser Kalt. Dieser wurde jetzt in der zweiten Abrechnung für 2016 und 2017 abgrechnet. Ist das zulässig?


    5. Heizkosten: Bei den Grundkosten stieg der Preis pro Einheit von 1,82 auf 3,02. Kann man diesen Wert irgendwo nachvollziehen?


    Vielen Dank schon mal im Vorraus. ;)

  • 1. Grundsteuer: Diese Steuer hätte tagegenau abgerechnet werden müssen. Reklamieren bringt nichts mehr.


    2. Wartung RWA/RWM: Für die Abrechnung aus 2016 ist der Drops gelutscht.


    3. Hausmeister/Hausreinigung: Lass dir die Arbeits/Lohnabrechnungen zeigen. Ein Mieter hat das Recht, zu prüfen, wofür er bezahlt.


    4. Abwasserrechnung: Sehr oft werden diese Rechnungen nur im 2 Jahresrhythmus von Abwasserverbänden erstellt. Auch hier gilt, Rechnung zeigen lassen.


    5. Heizkosten: Ohne Einblick in die Heizkostenabrechnung ist keine Antwort möglich. Beide Rechnungen als .PDF hochladen.

  • Was die Abrechnung aus 2016 betrifft: Ein Mieter hat die Betriebskostenabrechnung beim Vermieter bemängelt, innerhalb der Frist. Dort hätte ja auffallen müssen, dass dieser Fehler bei allen Mieter entstanden ist. Ist der Vermieter nicht verpflichtet bei offensichtlichen Fehlern die Abrechnung für alle Parteien zu korrigieren?

  • Rechnerisch gibt es da nichts zu deuteln.


    Lebst Du allein oder gehören noch mehr Personen zu deinem Haushalt? Wenn allein oder nur zu 2. sind 116 m³ Wasser schon eine Hausnummer.


    Die Abrechnung von 2016 zu sehen wäre gut um zu vergleichen.


    Miete für Rauchwarnmelder übrigens nicht nicht umlegbar und die Wartungskosten nur wenn ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

  • Bei 3 Personen kommt das hin mit dem Wasserverbrauch.


    2016 geht der Abrechnungszeitraum, laut Abrechnung, nur vom 1.3. - 31.12., nicht vom 1.1. - 31.12., und dein Nutzungszeitraum vom 24.3. - 31.12.


    Auf den 1. Blick sind die Gesamtkosten aber für 12 Monate. Daher gehe von einem Schreibfehler im Abrechnungszeitraum aus.


    Allerdings wurden deine Kosten nicht anteilig auf deinen Nutzungszeitraum (284 Tage) runter gerechnet.


    Wann ist dir denn die Abrechnung 2016 zugegangen?



    Da steht wirklich nichts von Rauchmelder.

    Doch, unter 17.1. ... Brand- und Gaswarnanlagen


    Dann dürfen die Wartungskosten der Rauchmelder umgelegt werden.

  • Wir sind am 24.03.2016 lt. Übergabeprotokoll eingezogen. Das wären 283 Tage. Das sollte also stimmen. Warum da jetzt 01.03. steht weiß ich nicht.


    Die Abrechnung 2016 ging mir am 13.07.2017 zu.


    Also Rauchmelderwartungskosten sind ok, Rauchmeldermiete muss rausgenommen werden?

  • Ich war gerade bei der Hausverwaltung. Die BK-Abrechnung für 2016 wird nicht korrigiert, aber man erstattet mir das zuviel bezahlte Geld trotzdem.


    Bei der Miete des Rauchwarnmelders gibt man offen zu, dass es ein Streitthema ist. Nach ihrer Auskunft scheinen da Gerichte unterschiedlicher Meinung zu sein.


    Abwasser 2016 wurde wirklich erst 2017 abgerechnet. Die Kosten für das Niederschlagswasser müssen wir wahrscheinlich nächstes Jahr für alle drei Jahre bezahlen. Nach ihrer Aussage liegt das daran, dass der Bauträger irgendwelche Unterlagen bereitstellen muss und das noch nicht getan hat.


    Hausmeisterdienst: Wird über eine monatliche Pauschale mit einem "Arbeitsplan" bezahlt, als jede Woche Treppe, 2x im Monat Rasenmähen usw.

    Ein Kostenvergleich mit anderen Hausmeisterdiensten findet nicht statt.


    Danke schon mal an alle! :)

  • Ich muss leider nochmal nachhaken.


    Die Hausverwaltung weigert sich, die Miete für den Rauchmelder aus den BK rauszurechnen. Als Begründung wird ein fehlendes BGH-Urteil angeführt.
    Soll ich die BK nun unter Vorbehalt zahlen mit Vermerk im Verwendungszweck und auf ein Urteil warten?

  • Soll ich die BK nun unter Vorbehalt zahlen mit Vermerk im Verwendungszweck und auf ein Urteil warten?

    So würde ich das machen und dann das Geld von der Abrechnung abziehen, aber dazu schreiben, warum der Abzug erfolgte.

  • Als Begründung wird ein fehlendes BGH-Urteil angeführt.
    Soll ich die BK nun unter Vorbehalt zahlen mit Vermerk im Verwendungszweck und auf ein Urteil warten?

    Entsprechend hat es meine Kollegin gemacht.

    Ich habe mir vorbehalten, nach rechtmäßigem BGH Urteil zum Thema die Kosten bis zu 3 Jahre nachzufordern und zunächst auf die Zahlung zu verzichten.