Hallo liebes Forum. Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt, denn ich schlage mich nun seit geraumer Zeit Mit dem früheren Vermieter meiner Mutter herum. Sie ist im April diesen Jahres aus ihrer Einzimmerwohnung mit weniger als 50 qm ausgezogen und ins Ausland gegangen, weshalb ich mich kümmere. Nach einiger Zeit hat der Vermieter kommentarlos 80€ von der Kaution erstattet. Und damit 270€ einbehalten. Schriftlich habe ich um Stellung gebeten, woraufhin ich einen Anruf von ihm erhielt (er hatte also eine Möglichkeit, mich zu erreichen, meine Nummer hatte ich im Schreiben nicht mitgeteilt). Er erklärte, dass er die Wohnung gestrichen und das Geld dafür einbehalten habe. Ich habe ihm erklärt, dass Streichen nicht Teil des Mietvertrages gewesen sei, sondern die Tapeten zu entfernen. Allerdings hatten wir das nicht getan: Meine Mutter hat zwei Jahre dort gewohnt, weder geraucht noch Haustiere gehalten und die Tapeten waren vollkommen in Ordnung. Der Vermieter hatte jedoch laut damaliger Aussage aufgrund des Geburtstages seiner Frau über mehrere Tage keine Zeit, eine Endabnahme zu machen. Der Schlüssel wurde direkt an die Nachmieterin übergeben, gegen Unterschrift.
Ich bat den Vermieter während des Telefonates darum, mir eine Abrechnung zur Kaution zukommen zu lassen. Daraufhin erhielt ich einen handschriftlichen Brief ohne Absenderadresse und ohne das Wort Kaution auch nur zu erwähnen. Darin listete er, wie er selbst schrieb, "die notwendigsten Arbeiten auf." Weiter: "Arbeiten Wohnraum u. Eingangsbereich, Schutzabdeckungen, Dübel u. Nagellöcher verfüllt. Wandfläche zur Küchenseite (Fettflecken) mit Isolierfarbe gestr. Decken und Wandflachen einmal gestr. Pauschalpreis 270€"
Hier standen vorher ganz offensichtlich 200€, darüber wurde eine 7 geschrieben. Zudem hatte meine Mutter keine Dubellöcher in der Wand (außer für die Küchenschränke, dir von der Nachmieterin übernomen wurden, also noch hängen). Ich bat erneut um eine fundierte Abrechnung, auch über die Zinsen der Kaution und eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten. Ich erhielt eine Kopie des Sparbuchs, auf dem die Zinsen aufgeführt waren, ganz ohne Anschreiben. Nach erneuter schriftlicher Bitte um eine vernünftige Abrechnung erhielt ich einen Kostenvoranschlag der Malerfirma, welche dem Vermieter gehört. Nettobetrag: 465€, Brutto: 553,35€. Dazu ein Anschreiben, dass die Wohnung nicht vertragsgemäß zum 30.04.18 zurückgegeben worden sei (Unterschrift zur Übergabe an die Nachmieterin liegt vor, er selbst hatte ja keine Zeit) und zum 01.05.2018 neu vermietet worden sei, weshalb er die Arbeiten Anfang Mai persönlich ausgeführt habe.
Ich bin nun mit meinem Latein am Ende. Reicht dieser Kostenvoranschlag mit vollkommen anderen Beträgen? Und dass er nur gestrichen hat, bestätigt doch, dass die Abnahme der Tapeten unnötig war, oder? So haben wir ihm doch das Tapezieren erspart... Im Mietvertrag steht eindeutig (handschriftlich hinzugefügt), dass bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind, NICHT, dass die Wände gestrichen werden müssen. Am Telefon sagte er noch lapidar, dass er ja noch einfordern könne, dass wir die Tapeten abnehmen müssen (nachdem er gestrichen hatte).
Ich weiß, dass es hier nicht um viel Geld geht, aber für meine Mutter ist es auch nicht wenig. Und mir geht es mittlerweile ums Prinzip, da ich mich für dumm verkauft fühle. Aber wie gehe ich nun am besten vor? Oder bin ich sogar im Unrecht? Für jeden Rat bin ich sehr dankbar. Viele Grüße
Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht: Ich habe keinen Kostenvoranschlag, sondern ein Angebot der Malerfirma bekommen.
Einen Satz hinzugefügt, einen Beitrag gelöscht
Grace