Streichen vs. Tapeten entfernen bezügl. Kaution

  • Hallo liebes Forum. Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt, denn ich schlage mich nun seit geraumer Zeit Mit dem früheren Vermieter meiner Mutter herum. Sie ist im April diesen Jahres aus ihrer Einzimmerwohnung mit weniger als 50 qm ausgezogen und ins Ausland gegangen, weshalb ich mich kümmere. Nach einiger Zeit hat der Vermieter kommentarlos 80€ von der Kaution erstattet. Und damit 270€ einbehalten. Schriftlich habe ich um Stellung gebeten, woraufhin ich einen Anruf von ihm erhielt (er hatte also eine Möglichkeit, mich zu erreichen, meine Nummer hatte ich im Schreiben nicht mitgeteilt). Er erklärte, dass er die Wohnung gestrichen und das Geld dafür einbehalten habe. Ich habe ihm erklärt, dass Streichen nicht Teil des Mietvertrages gewesen sei, sondern die Tapeten zu entfernen. Allerdings hatten wir das nicht getan: Meine Mutter hat zwei Jahre dort gewohnt, weder geraucht noch Haustiere gehalten und die Tapeten waren vollkommen in Ordnung. Der Vermieter hatte jedoch laut damaliger Aussage aufgrund des Geburtstages seiner Frau über mehrere Tage keine Zeit, eine Endabnahme zu machen. Der Schlüssel wurde direkt an die Nachmieterin übergeben, gegen Unterschrift.

    Ich bat den Vermieter während des Telefonates darum, mir eine Abrechnung zur Kaution zukommen zu lassen. Daraufhin erhielt ich einen handschriftlichen Brief ohne Absenderadresse und ohne das Wort Kaution auch nur zu erwähnen. Darin listete er, wie er selbst schrieb, "die notwendigsten Arbeiten auf." Weiter: "Arbeiten Wohnraum u. Eingangsbereich, Schutzabdeckungen, Dübel u. Nagellöcher verfüllt. Wandfläche zur Küchenseite (Fettflecken) mit Isolierfarbe gestr. Decken und Wandflachen einmal gestr. Pauschalpreis 270€"

    Hier standen vorher ganz offensichtlich 200€, darüber wurde eine 7 geschrieben. Zudem hatte meine Mutter keine Dubellöcher in der Wand (außer für die Küchenschränke, dir von der Nachmieterin übernomen wurden, also noch hängen). Ich bat erneut um eine fundierte Abrechnung, auch über die Zinsen der Kaution und eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten. Ich erhielt eine Kopie des Sparbuchs, auf dem die Zinsen aufgeführt waren, ganz ohne Anschreiben. Nach erneuter schriftlicher Bitte um eine vernünftige Abrechnung erhielt ich einen Kostenvoranschlag der Malerfirma, welche dem Vermieter gehört. Nettobetrag: 465€, Brutto: 553,35€. Dazu ein Anschreiben, dass die Wohnung nicht vertragsgemäß zum 30.04.18 zurückgegeben worden sei (Unterschrift zur Übergabe an die Nachmieterin liegt vor, er selbst hatte ja keine Zeit) und zum 01.05.2018 neu vermietet worden sei, weshalb er die Arbeiten Anfang Mai persönlich ausgeführt habe.

    Ich bin nun mit meinem Latein am Ende. Reicht dieser Kostenvoranschlag mit vollkommen anderen Beträgen? Und dass er nur gestrichen hat, bestätigt doch, dass die Abnahme der Tapeten unnötig war, oder? So haben wir ihm doch das Tapezieren erspart... Im Mietvertrag steht eindeutig (handschriftlich hinzugefügt), dass bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind, NICHT, dass die Wände gestrichen werden müssen. Am Telefon sagte er noch lapidar, dass er ja noch einfordern könne, dass wir die Tapeten abnehmen müssen (nachdem er gestrichen hatte).

    Ich weiß, dass es hier nicht um viel Geld geht, aber für meine Mutter ist es auch nicht wenig. Und mir geht es mittlerweile ums Prinzip, da ich mich für dumm verkauft fühle. Aber wie gehe ich nun am besten vor? Oder bin ich sogar im Unrecht? Für jeden Rat bin ich sehr dankbar. Viele Grüße

    Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht: Ich habe keinen Kostenvoranschlag, sondern ein Angebot der Malerfirma bekommen.

    Einen Satz hinzugefügt, einen Beitrag gelöscht

    Grace

  • Aber wie gehe ich nun am besten vor?

    Du schreibst ihn einen netten Hinweis, dass er eine Frist hätte setzen müssen zur Abhilfe, dies nicht geschehen war und er kein Recht zur Selbstvornahme hatte. Insofern schuldest du ihn kein Schadensersatz. Zudem kommt dann noch die Tatsache, das die von dir geschuldete Arbeit nicht durchgeführt worden ist, insofern kein direkter Schaden entstanden ist.

    Ob die Klausel wirksam wäre, ist eine andere Frage, weil dies eine Individualvereinbarung sein könnte.

    Er muss die Kosten konkret nachweisen, dazu reicht ein Angebot nicht. Dafür bedarf es eine Rechnung, aber wenn er selbst Inhaber dieser Malerfirma ist, kann er diese wohl auch fix schreiben und entsprechend datieren.

    Einschreiben aufsetzen, Frist setzen zur restlichen Zahlung der Kaution und bei keinem Geldeingang Anwalt einschalten. Den er übrigens auch bezahlen müsste, wenn du im Recht bist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo Darkshadow, vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schon einmal sehr. Das mit der Rechnung ist selbständigen Freunden zufolge wohl nicht so einfach: Korrekte Rechnungsprogramme können/dürfen nicht zurück datieren, aus Steuerrechtlichen Gründen. Aber ich kenne mich da nicht aus und es ist ja auch nicht mein Problem. Aber kann er einfach sagen, er habe das ja selbst und nicht über die Firma gemacht, daher auch nicht den kompletten Angebotsbetrag abgezogen und daher gibt es keine Rechnung von seiner Firma? Oder muss er mir wenigstens eine Rechnung über Materialkosten vorlegen? Vermieter ohne Malerfirma können ja auch selbst streichen und können dann keine Rechnung vorlegen?

    Aber kann es sein, dass ich trotzdem etwas zahlen muss, weil die Tapeten nicht abgenommen wurden? Obwohl er das auch nicht getan hat, sondern bur gestrichen?

    Folgendes steht handschriftlich im Mietvertrag, um die Klausel zu Schönheitsreparaturen zu ersetzen, und wurde vorweg nicht mit meiner Mutter besprochen (was wohl schlecht nachweisbar ist):

    "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter während seiner Mietzeit von sämtlichen Schönheitsreparaturen befreit ist. Nur bei Auszug sind folgende Arbeiten und Leistungen durchzuführen.

    Decken: sind original weiß matt mit KD-Farbe scheuerfest nach DIN 53778 zu streichen.

    Wände: sind tapetenfrei, ohne jeglichen Putzschaden zu übergeben.

    HZK: (Holzwerk) Türen, Zargen u. rolladenkästen frei von Fehlstellen seidenglänzend lackieren.

    Bad: neu gefliest und Sanitär.

    Parkettfußboden neu versiegelt."

    Letzte beiden Punkte heißen, glaube ich, nur, dass er das vor Einzug gemacht hat. Nicht, dass wir das tun sollten.

    Laut seines Angebotes und folglich seiner Schreiben hat er nur die Wände und Decke gestrichen. Für Letztere müssten wir wohl aufkommen, was ich rechtens fände. Aber für die Wände?

  • Hallo Trivy,

    halte ich fuer unwirksam. Eine Individualvereinbarung ist das wohl nicht, da Ihr das laut Text nicht vereinbart habt, sondern das vom Vermieter so vorgegeben ist. Dass das handgeschrieben ist, macht keinen Unterschied.

    Eine formularvertragliche Endrenovierungsklausel ist aber nach Urteil des BGH unzulaessig.

    cu

    Guenni

  • Dass das handgeschrieben ist, macht keinen Unterschied.

    Stimmt, es kommt nur darauf an, ob die Klausel mehrfach verwendet werden soll, ist bei handschriftlichen Sachen immer etwas knifflig, hier kommt es auch darauf an, ob er mehrere Wohnungen hat und in allen Mietverträgen dies vereinbart worden ist. Also nur weil es vom Vermieter gestellt ist, ist es noch keine AGB, es muss auch erstellt worden sein für die mehrfache Nutzung. Ausnahme da wiederum wenn der Vermieter als Unternehmer handelt.

    Sollte es eine AGB sein, ist das als bedarfsunabhängige Endrenovierungsklausel in der Tat unwirksam.

    Der Vermieter muss den Schaden beziffern, wie er das macht, ist ihm überlassen, in der Regel halt durch Rechnung. Natürlich ist auch ein Beweis über Materialkosten und Zeugenaussage möglich.

    Aber kann es sein, dass ich trotzdem etwas zahlen muss, weil die Tapeten nicht abgenommen wurden?

    Nein, es fehlt noch immer am Schaden.

    Also fassen wir zusammen:
    - Klausel wahrscheinlich unwirksam

    - Keine Fristsetzung

    - Kein Schaden, bis auf die Decke eventuell

    Das sind sehr gute Angriffspunkte. Also entweder man einigt sich auf einen Vergleich oder man lässt sich mal vom Anwalt entsprechend beraten. Da es hier um die Auszahlung der Kaution geht, müsste man aktiv werden und entsprechend Rechtsschritte einleiten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich danke Euch beiden herzlichst. Das hilft mir schon einmal sehr! Nun weiß ich, wo ich am besten ansetze. Viele Grüße, schönes baldiges Wochenende und vielen Dank noch einmal :)